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Vorrücken radikaler Islamisten «Viele zivile Opfer in Afghanistan sind Kinder und Frauen»

Die radikal-islamistischen Taliban sind nach dem Abzug der US-Truppen in Afghanistan auf dem Vormarsch. Sie haben bereits mehrere Provinzhauptstädte erobert.

Zwei Drittel des Landes unter Taliban-Kontrolle

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Die radikal-islamischen Taliban nähern sich auf ihrem Eroberungsfeldzug durch Afghanistan der Hauptstadt Kabul. Sie haben am Donnerstag Ghasni eingenommen – die Provinzstadt liegt rund 150 Kilometer südwestlich von Kabul an einer wichtigen Verbindungsstrasse. Binnen einer Woche ist Ghasni die zehnte Provinzhauptstadt, die dem Ansturm der Aufständischen nicht standhalten kann. Hier haben die Taliban nach schweren Gefechten laut einem ranghohen Vertreter der Sicherheitskräfte sämtliche Verwaltungsgebäude besetzt.

Angesichts der zunehmenden Gewalt versuchten immer mehr Familien, nach Kabul zu gelangen – in der Hoffnung, wenigstens dort in Sicherheit zu sein. Von US-Geheimdiensten wird nicht ausgeschlossen, dass die Taliban Kabul binnen 30 Tagen isolieren und binnen 90 Tagen übernehmen könnten.

Das Schweizerische Staatssekretariat für Migration (SEM) hat – wie andere europäische Länder – einen Abschiebestopp nach Afghanistan verhängt. Ob diese Massnahme genügt, um der Situation gerecht zu werden, sagt Alexandra Karle von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International.

Alexandra Karle

Leiterin Sektion Schweiz von Amnesty International

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Die heutige Leiterin der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI) war lange TV-Journalistin, bevor sie 2012 bei AI zu arbeiten begann. Sie war als Mediensprecherin, Programmleiterin Kommunikation & Advocacy und Mitglied der Geschäftsleitung tätig, bevor sie 2020 die Leitung der Sektion übernahm.

SRF News: Geht dieser temporäre Abschiebestopp für Amnesty International weit genug?

Alexandra Karlen: Wir begrüssen den Beschluss natürlich. Aber wir fordern, dass auch straffällige Afghanen und Afghaninnen nicht zwangsweise zurückgeschafft werden. Denn das ist die einzige Ausnahme, die das SEM angekündigt hat. Und wir wollen einen Schutzstatus oder eine vorläufige Aufnahme für die 170 Afghaninnen und Afghanen, für die im Moment in der Schweiz der Wegweisungsbeschluss vorliegt.

Derzeit wird niemand zurückgeschickt. Ihre Forderungen sind demnach erfüllt?

Ja, unsere Forderungen sind erfüllt. Wie erwähnt wollen wir zusätzlich, dass auch straffällige Afghanen und Afghaninnen nicht zurückgeschickt werden dürfen. Denn das ist nicht nur unzumutbar, sondern es verstösst gegen Völkerrecht, gegen das sogenannte «Non-Refoulement-Gebot». Man darf auch straffällige Personen nicht in den drohenden Tod schicken.

Was ist das Non-Refoulement-Prinzip?

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Das Non-Refoulment-Prinzip beruht auf der völkerrechtlichen Flüchtlings- und der Antifolterkonvention sowie auf der Schweizerischen Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es besagt, dass niemand in einen Staat zurückgeschafft werden darf, in dem sein Leben bedroht ist.

Flüchtlingskonvention Art. 33: «Verbot der Ausweisung und Zurückweisung

(1) Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

(2) Auf diese Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.»

Antifolterkonvention Art. 3 : «(1) Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.

(2) Bei der Feststellung, ob solche Gründe vorliegen, berücksichtigen die zuständigen Behörden alle massgeblichen Erwägungen einschliesslich des Umstands, dass in dem betreffenden Staat eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht.»

Schweizerische Bundesverfassung Art. 25: «[...] (2) Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden.

(3) Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.»

Europäische Menschenrechtskonvention:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1974/2151_2151_2151/de

Quellen: huanrights.ch/admin.ch

Die Menschen flüchten innerhalb Afghanistans bereits in Städte, die sie noch für sicher halten. Was bedeutet das Ihrer Ansicht nach für die Schweiz? Werden wieder vermehrt Asylsuchende in die Schweiz kommen?

Im Moment gibt es hauptsächlich Binnenvertriebene innerhalb Afghanistans. In erster Linie werden die Nachbarländer betroffen sein. Eine unserer Forderungen ist deshalb, dass die Schweiz ihre humanitäre Hilfe erhöht, um diesem Flüchtlingsansturm, der sicherlich kommen wird, Herr zu werden.

Deutschland rechnet mit mehr Flüchtlingen

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Für den deutschen Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen, steht bereits jetzt fest: Der Vormarsch der Taliban und die Gewalt in der Kriegsregion dürfte migrationspolitische Folgen haben. «Menschen aus Afghanistan werden noch stärker fliehen müssen als in den vergangenen Jahren.» Die Auswirkungen werde man auch in Deutschland zu spüren bekommen, wenn auch nicht in den kommenden Wochen. Deutschland sei für Afghanen «ein attraktives Zielland». Das habe auch damit zu tun, dass bereits viele Afghanen in Deutschland lebten. «Entscheidend ist nun, dass Deutschland und Europa dabei helfen, die fliehenden Menschen vor Ort in der Region, etwa in Tadschikistan, Iran oder Pakistan, aber auch in Afghanistan selbst zu versorgen. Dafür muss schnell Geld bereitstehen.»

Aber es kann schon sein, dass diese Entwicklung Auswirkungen auf die Schweiz hat. Hier leben ungefähr 20’000 Afghanen und Afghaninnen. Wir fordern, dass man den Familiennachzug durch humanitäre Visa erleichtert. Im Moment sind viele Männer gekommen. Sie sollen ihre Familien, Kinder und Verwandten nachholen können.

Bedroht vom Vormarsch der Taliban sind vor allem Frauen, auch junge Frauen, und Kinder. Rechnen Sie damit, dass sich deshalb in Bezug auf das Geschlecht der Asylsuchenden in der Schweiz etwas ändert?

Wie gesagt, es ist jetzt wichtig, dass die Familienangehörigen der Menschen aus Afghanistan, die bereits in der Schweiz leben, erleichtert wird. Das betrifft vor allem Kinder und Frauen.

Wir wissen, dass die Hälfte aller zivilen Opfer seit Beginn dieses Jahres Kinder und Frauen sind.

Denn deren Sicherheit ist in Afghanistan durch den schnellen Vorstoss der Taliban nicht mehr gewährleistet. Wir wissen aus den 2000er-Jahren und davor, wie die Taliban mit Frauen und Mädchen umgehen. Wir wissen, dass die Hälfte aller zivilen Opfer seit Beginn dieses Jahres Kinder und Frauen sind. Da braucht es dringend Hilfe.

Schweiz setzt Abschiebungen offiziell aus

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Die Schweiz setzt Rückführungen nach Afghanistan «wegen der veränderten Situation im Land bis auf Weiteres aus», wie das Staatssekretariat für Migration mitteilte. «Im Moment ist die Situation nicht so, dass Rückführungen verantwortbar wären, sagt Daniel Bach, Kommunikationschef beim SEM. Es würden auch keine neuen Wegweisungen verfügt. Einzig bei straffälligen Personen würden die Vorbereitungen für eine Rückführung weitergeführt.

Die Situation in Afghanistan wird sich in den nächsten Wochen und Monaten wohl kaum verbessern. Kann man davon ausgehen, dass aus diesem temporären Stopp doch ein längerfristiger Ausschaffungsstopp wird?

Davon gehen wir aus. Afghanistan ist vom «Global Peace Index» bereits vor dem Abzug der US-Truppen zum vierten Mal in Folge als das gefährlichste Land der Welt deklariert worden. Nun ist es noch viel schlimmer geworden. Deshalb gehen wir davon aus, dass in den kommenden Jahren keine Menschen nach Afghanistan zurückgeschafft werden.

Das Gespräch führte Salvador Atasoy.

SRF 4 News, 12.08.2021, 07:40 Uhr ; 

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