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Ablehnung und Leistungskürzung Fiese Versicherungsmasche mit Long-Covid-Erkrankten

«Kassensturz» zeigt: Einige Versicherungen verweigern bei Long-Covid Leistungen oder beharren auf absurden Beweisen.

Über Long Covid weiss man bisher nicht viel. Laut Milo Puhan, Epidemiologe an der Universität Zürich, sind schätzungsweise 20 bis 25 Prozent betroffen. Viele von ihnen müssen sich mühsam ins Leben zurückkämpfen, können ihren Job nicht mehr ausüben. Und als ob das nicht genug wäre: Einige Long-Covid-Erkrankte haben zudem mit ihrer Versicherung zu kämpfen. Zwei Beispiele:

Long Covid – noch gibt es viele Fragezeichen

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Mehrere Studien aus Grossbritannien, China, Italien und auch der Schweiz haben sich in den letzten Monaten mit Menschen beschäftigt, die längerfristig an den Folgen einer Corona-Erkrankung leiden. Klar ist, dass es diese zähen Verläufe gibt. Schwerer zu fassen ist, wie viele Corona-Erkrankte betroffen sind.

Je nach Studie gaben zwei Prozent bis 75 Prozent der Covid-Erkrankten an, nach über zwölf Wochen Symptome zu verspüren. Dazu zählen unter anderem starke Müdigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot oder etwa Muskelschmerzen. Zum Teil lassen diese ein normales Leben wie vor der Erkrankung nicht mehr zu.

Noch ist die wissenschaftliche Basis von Long Covid sehr durchwachsen. Ein Grund ist, dass viele Symptome unspezifisch sind und auch andere Gründe als Corona haben können. Auch fassen die Studien recht unterschiedlich, was noch als Symptom gelten kann und was nicht. Weitere Studien, die gesunde Personen als Vergleichsgrösse heranziehen, können helfen, das neue Krankheitsbild besser zu verstehen.

Fall 1: Berufsunfallversicherung

Pflegefachfrau Milena G. infizierte sich bei der Arbeit auf der Covid-Station eines Spitals. Nach drei Wochen konnte sie ihre Arbeit wieder aufnehmen. Damit sie bei allfälligen Spätfolgen abgesichert ist, meldete sie ihre Erkrankung der Berufsunfallversicherung Axa. Und das macht auch Sinn, sagt Pierre-André Wagner, Leiter Rechtsdienst des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK). Denn: «Bei einer Ansteckung am Arbeitsplatz gilt Covid als Berufskrankheit. Und anders als bei der Krankenkasse müssen die Patienten bei der Unfallversicherung keine Franchise und keinen Selbstbehalt bezahlen.»

Doch Milena G.s Versicherung Axa lehnte ab. Ihr Bescheid: «Eine Berufskrankheit kann nur anerkannt werden, wenn der Nachweis einer Ansteckung bei einem erkrankten Patienten mit über 50 Prozent Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann.»

Pierre-André Wagner lässt das nicht gelten. «Das ist kein Einzelfall. Versicherungen suchen irgendwelche Gründe, Fälle abzulehnen, weil man vielleicht langfristige Kosten fürchtet.» Milena G. trifft die Absage hart: «Ein weiterer Schlag ins Gesicht und null Wertschätzung gegenüber dem Pflegepersonal.»

Im «Kassensturz»-Interview am Sendetag gibt sich die Axa versöhnlicher. Schadenchef Schweiz Fredy Egg erklärt: «Wir stellten fest, dass es schwierig nachzuweisen ist, dass eine Infektion am Arbeitsplatz passierte. Daher haben wir entschieden, solche Fälle unkompliziert zu behandeln und die Leistungen zu erbringen.» Zudem versichert Egg: «Nachdem wir die Praxis nun geändert haben, werden wir aktiv auf alle Versicherten, die eine Ablehnung erhalten haben, zugehen.»

Fall 2: Krankentaggeld-Versicherung

Auch Rahel R. kämpft mit Covid-Langzeitfolgen. Sie steckte sich bei der Arbeit in einem Pflegeheim an. Ihren Beruf als Pflegefachfrau kann sie nicht mehr ausüben. «Ich fühle mich nur noch als halber Mensch, bin schnell am Ende meiner Kräfte», erzählt die fünffache Mutter. Ihr Hausarzt hält in einem Attest fest: «Die Patientin leidet an einem Post-Covid-Fatigue-Syndrom. Aktuell gibt es weder einheitliche Diagnosekriterien noch Behandlungsmethoden.»

Als ich Corona-Erkrankte pflegte, war es recht. Jetzt habe ich das Gefühl, man lässt mich hängen.
Autor: Rahel R.

Rahel R.s Krankentaggeldversicherung Vaudoise akzeptierte dieses Arztzeugnis nicht. Sie übernahm die Lohnzahlungen während der Arbeitsunfähigkeit, teilte nun aber mit, sie stelle die Leistungen ein. Begründung: Ein einfaches Arztzeugnis reiche nicht aus. Es brauche «einen Bericht mit neuen, wichtigen medizinischen Informationen». Und: «Die Untersuchung durch einen fachkundigen Psychiater ergab keine Diagnose mit Krankheitswert oder Auswirkung auf die Arbeitsunfähigkeit.»

Bei Rahel R. bleibt Verzweiflung und Wut: «Als ich Corona-Erkrankte pflegte, war das recht. Jetzt habe ich das Gefühl, man lässt mich hängen.»

Immerhin: Auf Anfrage von «Kassensturz» schreibt die Vaudoise: «Um das Risiko zu vermeiden, ein echtes long-Covid-Syndrom zu übersehen, werden wir Frau R. weiteren Untersuchungen zuführen.»

Hilfreicher Link:

Hier finden Sie Hilfe in der Coronazeit

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Corona beschäftigt uns alle. Unten finden Sie eine Liste mit Hotlines und Ratgebern rund um Corona.

BAG Infoline Coronavirus : 058 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)

BAG Infoline Corona-Impfung : 058 377 88 92 (täglich 6 bis 23 Uhr)

Dureschnufe : Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus

Angst und Panikhilfe Schweiz , Hotline: 0848 801 109 (10 bis 12 und 14 bis 17 Uhr)

Eltern-Notruf Schweiz , Hotline: 0848 35 45 55 (24x7)

Pro Juventute , Hotline für Kinder- und Jugendliche: 147 (24x7)

Schweizer Sorgen-Telefon : 143 (24x7)

Suchthilfe Schweiz : Hotline für Jugendliche im Lockdown 0800 104 104 (Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr)

Branchenhilfe.ch : Ratgeberportal für Corona betroffene Wirtschaftszweige

Kassensturz, 22.06.2021, 21:05 Uhr

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