- Die Schweizer Stimmbevölkerung entscheidet am 28. September, ob Wohneigentum künftig anders besteuert werden soll als bisher.
- Nun haben die Befürworterinnen und Befürworter einer Systemänderung in Bern ihre Argumente vorgestellt.
Zur Reform gehört auch die Abschaffung des Eigenmietwerts. Wer ein Eigenheim besitzt und darin wohnt, soll künftig keine theoretischen Mieteinnahmen mehr versteuern müssen. Laut dem Ja-Komitee entlaste die Reform insbesondere junge Familien, die ein Haus kaufen, und Pensionierte, die ihre Hypothek zurückgezahlt haben. Zum Ja-Komitee gehören Mitglieder aus SVP, FDP, Mitte-Partei und GLP.
Die Vorlage gebe eine Zukunftsperspektive, sagte der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz, Präsident des Hauseigentümerverbandes, vor den Medien in Bern. Zwei von drei Mitgliedern im Verband seien Haus- und Wohnungsbesitzer, aber nicht Vermieter.
Komitee: «ungerechte Steuer auf fiktives Einkommen»
Der Eigenmietwert werde in den kommenden Jahren deutlich steigen, warnten Rutz und auch sein Freiburger Fraktionskollege Pierre-André Page. Denn die Kantone entschieden über die Höhe dieser Steuer.
Das Ja-Komitee empfindet den Eigenmietwert als ungerecht: Es müsse ein nicht erzieltes Einkommen versteuert werden, es sei somit eine ungerechte Steuer auf ein fiktives Einkommen. Fällt der Eigenmietwert, können Schuldzinsen nur noch beschränkt von den Steuern abgezogen werden. Damit falle ein System, das dazu einlade, Schulden zu machen, findet das Komitee. Wer hingegen Schulden abtrage, werde momentan bestraft.
Zudem widerspreche der Eigenmietwert dem Verfassungsauftrag, Wohneigentum zu fördern, fügte Daniela Schneeberger (FDP/BL), Nationalrätin und Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbandes, hinzu. Bei Pensionierten mit tiefem Einkommen, die die Schulden fürs Eigenheim häufig abbezahlt hätten, schlage die Steuer voll durch. «In keinem anderen Land gibt es eine solche Steuer.»
Bund rechnet mit weniger Einnahmen
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist mit einer Verfassungsänderung verknüpft. Diese würde es den Kantonen erlauben, anstelle des Eigenmietwerts eine Liegenschaftssteuer für selbst genutzte Zweitwohnungen einzuführen. Abgestimmt wird nicht über die Streichung des Eigenmietwerts, sondern über die Möglichkeit für Kantone, eine neue Steuer auf Zweitwohnungen einzuführen. Der Eigenmietwert fällt nur, wenn der Verfassungsartikel für die Zweitwohnungssteuer die Abstimmung übersteht.
Welche finanziellen Folgen der Systemwechsel haben wird, hängt vom Zinsniveau ab. In der aktuellen Situation rechnet der Bund mit 1.8 Milliarden Franken weniger Einnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden. Das ändert aber, wenn die Zinsen steigen. Ab einem Hypothekarzinsniveau von etwa drei Prozent werden gemäss den Schätzungen Mehreinnahmen erwartet.