Über vier Jahre nach dem Nein zur früheren E-ID-Vorlage gehören die damaligen Referendumsführer heute mehrheitlich zu den Befürwortern. Zum Beispiel Martin Steiger von der Digitalen Gesellschaft, ein Verein für Bürger- und Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter. Dieser hat mit einem Referendum die E-ID vor vier Jahren zu Fall gebracht. Als Anwalt für Recht im digitalen Raum beurteilt Martin Steiger die heutige Version als viel besser. Vor allem sei alles getan worden, um die Sicherheit des digitalen Ausweises zu gewährleisten.
Wenn die Kritikpunkte aus dem früheren Referendum alle behoben sind, gibt es keinen Grund, diese neue Lösung abzulehnen.
2021 wollte die Mehrheit der Stimmenden aber nichts davon wissen. Ein zentraler Grund für das Scheitern damals war, dass nicht der Staat, sondern unter anderem private Firmen wie Versicherungen oder Banken den digitalen Ausweis angeboten hätten. Gerade sie hätten grosses Interesse, möglichst viele Nutzerdaten zu sammeln, war die Befürchtung.
Jetzt ist der Bund Herausgeber und Betreiber der E-ID; dies und weitere Anpassungen haben frühere Gegner wie Martin Steiger zum Befürworter gemacht: «Wenn die Kritikpunkte aus dem früheren Referendum alle behoben sind, gibt es keinen Grund, diese neue Lösung abzulehnen.»
Auch die Zürcher SP-Nationalrätin Min Li Marti ist heute eine Befürworterin des digitalen Ausweises. Die neue E-ID erfülle die höchsten Ansprüche – auch für die digitale Zukunft, wie beispielweise für das E-Collecting, also das digitale Sammeln von Unterschriften.
Die Nutzerin oder der Nutzer hat auch die Kontrolle über die Daten – das ist ein fundamentaler Unterschied.
Vor allem aber werde die Neuauflage laut Marti dem Datenschutz gerecht. Die Hürden, um einen möglichen Datenmissbrauch zu vermeiden, seien maximal erhöht worden. Die Daten sind dezentral auf dem Smartphone der E-ID-User gespeichert: «Die Nutzerin oder der Nutzer hat auch die Kontrolle über die Daten – das ist ein fundamentaler Unterschied», betont die SP-Nationalrätin.
Datenschutz bleibt auch bei neuer E-ID Knackpunkt
Grosse Zweifel an der Datensicherheit bei der neuen E-ID hegen hingegen ihre Gegner, etwa die Referendumsführer. Der Datenschutz sei überhaupt nicht gewährleistet. Die digitale Identitätskarte ermögliche eine kommerzielle Nutzung der Daten, von privaten Unternehmen und damit auch von Tech-Giganten. Sie könnten von ihren Kundinnen und Kunden einen elektronischen Ausweis verlangen und damit privateste Personendaten sammeln und analysieren; das heisst, jene im Pass.
Das macht uns gläsern, wenn man alles verknüpfen kann. Das muss um jeden Preis verhindert werden.
Diese Informationen über eine Person könne man dann Staaten oder Werbefirmen verkaufen. Ein Irrsinn, findet Monika Amgwerd, Sprecherin des E-ID-Nein-Komitees: «Das macht uns gläsern, wenn man alles verknüpfen kann. Das muss um jeden Preis verhindert werden.»
Eine gewisse Verknüpfbarkeit bestätigt auch das Bundesamt für Justiz. Aber die Verwaltung arbeite daran, dass dies bis zur voraussichtlichen Einführung der E-ID im Herbst des nächsten Jahres nicht mehr möglich sei.
Hingegen könnte der Weg zur elektronischen Identität doch nicht ganz kostenlos sein. Wer vor Ort im Passbüro eine E-ID beantragt, wird für die Identitätsprüfung vielleicht etwas bezahlen müssen. Denn: Es steht den Kantonen frei, eine Gebühr zu erheben.
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