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Abstimmung vom 28. September Eigenmietwert soll bleiben – Gemeindeverband mit Nein-Parole

Eine Abschaffung würde hohe Steuerausfälle nach sich ziehen. SGV-Präsident Mathias Zopfi fürchtet weitere Konsequenzen.

  • Der Gemeindeverband empfiehlt ein Nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Diese würde zu Steuerausfällen für die Gemeinden führen.
  • Die befürchteten Folgen wären Steuererhöhungen oder ein Leistungsabbau.
  • Besonders problematisch findet der Verband, dass Zweitliegenschaften nicht von der Vorlage ausgenommen sind.

«Diese Steuerausfälle würden die Gemeinden in einer ohnehin schon schwierigen Zeit treffen», sagt Mathias Zopfi, Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV), im Interview mit SRF. «Man müsste entweder die Steuern erhöhen oder staatliche Leistungen herunterfahren.» Zopfi ist ebenfalls Ständerat (Grüne/GL).

Blaues Einfamilienhaus hinter einer Wiese.
Legende: Bisher gilt: Wer eine eigene Liegenschaft bewohnt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Er orientiert sich am Betrag, der bei einer Vermietung der Liegenschaft eingenommen werden könnte. Keystone / Christian Beutler

Die potenziellen Steuerausfälle schätzt die Eidgenössische Steuerverwaltung auf 1.8 Milliarden Franken. Mathias Zopfi weist darauf hin, dass diese sehr stark schwanken könnten, und zwar aufgrund des Referenzzinssatzes, der für die Hypothekarzinsen zugrunde gelegt werde. «Je höher die Zinsen, desto kleiner die Ausfälle. Und umgekehrt: je tiefer die Zinsen, desto höher die Ausfälle.» Diese Unsicherheit mache die Vorlage noch problematischer für die Gemeinden.

Der Gemeindeverbands-Präsident glaubt auch, dass weniger in den Liegenschaftsunterhalt investiert würde, «weil ja die Abzüge nicht mehr zulässig wären». Er befürchtet, dass das lokale Gewerbe davon negativ betroffen wäre.

Der Verband hat sich auf ein Nein geeinigt. Gleichwohl stellen sich nicht alle Gemeinden gegen die Abschaffung. Mathias Zopfi: «Es gibt natürlich Gemeinden, die weniger betroffen sind. Die Berggemeinden sind sicherlich überproportional betroffen.»

Dass Zweitwohnungen nicht ausgenommen sind, findet der Gemeindeverband besonders ungünstig. Er hatte in der parlamentarischen Debatte gefordert, die Vorlage nur auf Erstwohnungen zuzuschneiden. «Wir hätten eine Vorlage ohne diesen Schritt wahrscheinlich unterstützen können», sagt SGV-Präsident Mathias Zopfi.

Die Vorlage mit dem Titel «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» kommt am 28. September 2025 zur Abstimmung. Für ein Ja machen sich SVP, Die Mitte, FDP, EVP und EDU stark. Dagegen sind SP und Grüne. Die GLP hat die Stimmfreigabe beschlossen.

Rendez-vous, 22.8.2025, 12:30 Uhr ; 

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