Worum geht es? Die aktuelle Ausserrhoder Verfassung stammt aus dem Jahr 1995. Nun wurde sie von Grund auf überarbeitet. Der Prozess hat rund 7 Jahre gedauert.
Eine spezielle Verfassungskommission hat sich zunächst um die Überarbeitung gekümmert. Nebst Vertretern von Parteien und Behörden waren auch Personen aus der Bevölkerung dabei. Bei einem Ja soll die neue Verfassung Anfang 2027 in Kraft treten.
Was bleibt gleich? Auf die Streichung von «Gott» aus der Präambel (quasi dem Vorwort) der Verfassung wurde nach längerer Diskussion verzichtet. Auch die Bezeichnung Landammann wird beibehalten und nicht durch Regierungspräsident und Regierungspräsidentin ersetzt.
Führt eine Frau die Ausserrhoder Regierung an, wird sie weiterhin als «Frau Landammann» bezeichnet.
Was wird neu? Appenzell Ausserrhoden gibt sich beispielsweise beim Umweltschutz neue Ziele: Der Energieverbrauch soll gesenkt und eine Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Probleme mit der Verwaltung sollen einer Ombudsstelle gemeldet werden können.
Auch der Schutz von Whistleblowing soll festgeschrieben werden. Weitere Beispiele: Die Amtsdauer der Richterinnen und Richter wird auf 8 Jahre verlängert.
Und der Zugang zu digitalen Informationen und Kanälen soll für alle gewährleistet sein. Die umstrittenste Neuerung betrifft das Ausländerstimmrecht.
Worum geht es beim Ausländerstimmrecht? Ausländerinnen und Ausländer sollen ein aktives Stimm- und Wahlrecht erhalten. Sofern sie in Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind und mindestens 10 Jahre ununterbrochen in der Schweiz leben. Sie würden jedoch kein passives Wahlrecht erhalten und könnten also nicht in Gremien, wie beispielsweise den Kantonsrat, gewählt werden.
Appenzell Ausserrhoden wäre der erste Deutschschweizer Kanton mit einem Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene. Auf kommunaler Ebene kennen in Appenzell Ausserrhoden die Gemeinden Rehetobel, Speicher, Teufen, Trogen und Wald bereits ein Ausländerstimmrecht.
Was sagen die Parteien? Bei der Schlussabstimmung im Ausserrhoder Kantonsrat wurde die neue Verfassung mit 64:1 Ja-Stimmen gutgeheissen. Im Grundsatz stehen alle Parteien und Fraktionen hinter der modernisierten Verfassung.
In der Ratsdebatte setzte sich die SVP konsequent für eine Verfassung ohne Ausländerstimmrecht ein. Nun kommen, auf Wunsch des Parlaments, zwei Varianten an die Urne.
Wie wird abgestimmt? Die Ausserrhoder Stimmbevölkerung hat die Wahl zwischen Variante A, ohne Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer, und Variante B, mit Ausländerstimmrecht.
Zusätzlich kann sie entscheiden, welcher Variante sie den Vorzug gibt, sollte es für beide Verfassungsentwürfe an der Urne ein Ja geben.