- 55 Prozent der Stimmenden lehnen die Teilrevision des Gesetzes zu Ergänzungsleistungen ab.
- Damit müssen EL-Beziehende, die in einem Heim wohnen, auch in Zukunft nicht mehr an die Pflegekosten bezahlen.
- Weiter Urnengang: Zur Verlegung der Nau-Brücke sagen die Stimmberechtigen Ja.
Vermögensverzehr Ergänzungsleistungen
Kanton Basel-Landschaft: Erhöhung Vermögensverzehr bei Ergänzungsleistungen
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JA
32'717 Stimmen
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NEIN
40'280 Stimmen
Das Nein bedeutet, dass diejenigen, die EL beziehen und in einem Heim leben, weiterhin weniger von ihrem Vermögen an die eigenen Pflegekosten beitragen müssen als in anderen Kantonen. Der sogenannte Vermögensverzehr wird nicht auf Schweizer Niveau erhöht.
«Schikane» und «Aufstand»
Das Resultat sei der «Aufstand der Leute mit kleinem Vermögen», sagt SVP-Präsident Peter Riebli. «Ältere Menschen, die sich trotz bescheidenem Einkommen ein kleines Vermögen vom Mund abgespart haben, will man im Alter nicht bestrafen.»
Auch auf der anderen politischen Seite freut sich SP-Präsident Nils Jocher. Er redet von einer «Schikane von Seniorinnen und Senioren», die das Baselbieter Stimmvolk abgelehnt habe. «Man will nicht auf ihrem Buckel Abbaupolitik machen.»
Schweizweit auf 20 Prozent
Wenn die Rente von AHV oder IV die Lebenshaltungskosten nicht deckt, kann man Ergänzungsleistungen (EL) beziehen. Die Höhe der EL wird errechnet als Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen. Zu diesen Einnahmen gehören auch ein Teil des Vermögens, abzüglich eines Freibetrags: So läuft der sogenannte Vermögensverzehr.
Hier wollten Regierung und Landrat ansetzen und das vom Bund vorgesehene Maximum verlangen. Der Kanton hätte so jährlich um rund 1.15 Millionen Franken entlastet werden sollen, die Gemeinden um 1.75 Millionen.
Die Regierung begründet die Notwendigkeit zu diesem Schritt mit der steigenden Lebenserwartung und dem zunehmenden Pflegebedarf. Auch die Mehrheit der Parteien war für diese Teilrevision. SP und Grüne haben sich dagegen ausgesprochen. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für EL-Bezügerinnen und -Bezüger.