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Abstimmung Kanton Zürich Gemeinden sollen Grundstücke zuerst kaufen können

Eine Initiative will Zürcher Gemeinden ein neues Instrument geben, um günstige Wohnungen zu bauen – zum Unmut rechter Parteien.

Bezahlbare Wohnungen sind in der Schweiz rar. Nicht nur in grossen Städten, auch in der Agglomeration und in ländlichen Gemeinden wird es zunehmend schwierig, eine Mietwohnung zu finden.

Kann die Stadt ein Grundstück kaufen, dann sind die Mieten in der Regel günstiger.
Autor: Barbara Thalmann Stadtpräsidentin Uster (SP)

Die SP und Wohnbaugenossenschaften wollen das Problem im Kanton Zürich mit einer Volksinitiative angehen, die Gemeinden ein neues Instrument geben soll: das sogenannte Vorkaufsrecht. Damit könnten Städte und Gemeinden Grundstücke kaufen, bevor sie an private Investoren gehen – und so gezielt günstigen Wohnraum schaffen.

Mehr Spielraum für Gemeinden

Zu den Befürworterinnen zählt die Ustemer Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP). Aktuell sei der Handlungsspielraum der Gemeinden klein. Sie sagt: «Wir haben als Stadt nicht mehr viel Land, wo wir etwas machen können.» Gleichzeitig sei der Druck aus der Bevölkerung gross. Die Einwohnerinnen und Einwohner erwarteten, dass die Gemeinde handle.

Frau mit Brille und Schal spricht gestikulierend.
Legende: Barbara Thalmann (SP), Stadtpräsidentin von Uster, der drittgrössten Stadt im Kanton, will den Gemeinden mehr Spielraum geben. KEYSTONE / Andreas Becker

Das Vorkaufsrecht würde es Uster ermöglichen, günstige Wohnungen bereitzustellen, sagt Thalmann. Könne die Stadt ein Grundstück kaufen und einem gemeinnützigen Wohnbauträger abgeben, «dann sind die Mieten in der Regel günstiger». Das sei zumindest ihre Hoffnung.

Aus denselben Gründen unterstützen neben der SP auch Grüne, Grünliberale, die Alternative Liste, die EVP sowie verschiedene Wohnbaugenossenschaften die Vorlage.

Ein zu grosser Eingriff des Staates

Mit einem Vorkaufsrecht könnte eine Gemeinde das Grundstück selbst kaufen, zum Preis und den Bedingungen, die Verkäuferin und Käufer zuvor ausgehandelt haben.

Der Verkäufer und der Käufer sind in einem Schwebezustand – und das ist nicht gut für die Entwicklung.
Autor: Doris Meier Kantonsrätin (FDP)

Aus Sicht der bürgerlichen Parteien ist das Vorkaufsrecht deshalb ein Unding. Der Staat würde massiv ins Privateigentum eingreifen. Ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Käufer sei ein Vertrag zwischen diesen beiden Parteien, sagt etwa Doris Meier, FDP-Kantonsrätin und Architektin. «Es kann einfach nicht sein, dass nachher die Gemeinde sagt, sie nehme das Grundstück zum gleichen Preis.»

Person steht vor Bistro mit Pflanzen.
Legende: Doris Meier (FDP), Kantonsrätin und Architektin, plädiert für den Gegenvorschlag. SRF / Dominik Steiner

Könne die Gemeinde bei einem Verkauf reingrätschen, entstehe grosse Unsicherheit für alle Beteiligten. In vielen Gemeinden bräuchte es für einen Kauf eine Urnenabstimmung. Das könne Monate dauern, in denen Verkäufer und Käufer im Schwebezustand seien. «Das ist nicht gut für die Entwicklung, denn so werden keine neuen Wohnungen gebaut.»

Gegenvorschlag sieht mehr Geld für Wohnbau vor

Auch FDP, Mitte, EDU und der Regierungsrat lehnen die Initiative aus diesen Gründen ab. Sie unterstützen jedoch den Gegenvorschlag, der wie die Initiative am 30. November zur Abstimmung kommt. Auch die GLP steht hinter diesem.

Den Gegenvorschlag hat das Kantonsparlament auf Antrag der Regierung beschlossen. Er sieht mehr Geld für die Förderung von preisgünstigen Wohnungen für Personen mit geringem Einkommen vor. Konkret soll der Kanton den Betrag von derzeit 180 auf 360 Millionen Franken verdoppeln.

Alle kantonalen Vorlagen im Überblick

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  • Höhere Prämienverbilligungen: In Zukunft soll der Kantonsbeitrag mindestens gleich hoch sein wie der Bundesbeitrag. Der Kantonsrat will so Personen mit tiefen und mittleren Einkommen entlasten. Die Erhöhung des Beitrags führt zu Mehrkosten von rund 50 Mio. bis 60 Mio. Franken im Jahr. SVP und FDP haben das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es nun zur Abstimmung. Der Regierungsrat lehnt die Erhöhung der Beiträge ab.
  • Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»: Die Volksinitiative will, dass im Kanton Zürich ein neues Recht auf digitale Integrität als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen wird. Es soll die Menschen im digitalen Raum besser schützen – zum Beispiel beim Datenschutz oder bei der Sicherheit von Informationen. Ausserdem sollen staatliche Leistungen nicht nur digital, sondern weiterhin auch auf Papier vorhanden sein oder persönlich bezogen werden können. Auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates will den Schutz im digitalen Raum in die Verfassung aufnehmen, beschränkt sich jedoch auf die wichtigsten Punkte und lässt dem Gesetzgeber mehr Spielraum bei der Umsetzung.
  • Strassengesetz (Mobilitätsinitiative): Die Städte Zürich und Winterthur sollen künftig kein Mitspracherecht mehr haben, wenn es um Tempo-30-Zonen auf Hauptstrassen geht – das ist das Ziel der sogenannten Mobilitätsinitiative. Die Initiative fordert konkret, dass in Zukunft ausschliesslich der Kanton und nicht mehr die Städte über die Einführung von Tempo 30 auf Strassen mit überkommunaler Bedeutung entscheidet. Der Hintergrund: Der Zürcher Regierungsrat und eine Mehrheit im Zürcher Kantonsparlament stören sich an der Vielzahl von Tempo-30-Projekten in Zürich und Winterthur.

Aus Sicht der Linken ist das der falsche Ansatz. Mehr Geld bringe nichts, wenn der Boden fehle, auf dem Wohnungen gebaut werden könnten.

Nimmt die Zürcher Stimmbevölkerung Ende November Initiative und Gegenvorschlag an, greift die Stichfrage. In dieser werden die Stimmberechtigten gefragt, ob sie die Initiative oder den Gegenvorschlag bevorzugen.

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Abstimmungsdossier

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Legende: SRF

News und Hintergründe zu den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen vom 30. November 2025.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12.11.2025, 17:30 Uhr ; 

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