Tempo 30 erhält im Kanton Zürich einen massiven Dämpfer. Die Städte Zürich und Winterthur dürfen in Zukunft nicht mehr selbst bestimmen, auf welchen Hauptstrassen sie Langsamverkehr einführen wollen. Die Hoheit darüber liegt jetzt neu beim Kanton Zürich.
Gemäss aktuellster Hochrechnung sagen fast 57 Prozent der Stimmbevölkerung Ja zur Mobilitätsinitiative. Diese will, dass auf Kantonsstrassen im Normalfall Tempo 50 gilt. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 wird erschwert.
Der Blick hinter der Windschutzscheibe
Enttäuscht vom Abstimmungsresultat zeigt sich die Grüne Kantonsrätin Gabi Petri. «Die Menschen haben mit Blick hinter der Windschutzscheibe abgestimmt», sagt die Co-Geschäftsführerin der Zürcher Sektion des Verkehrsclubs Schweiz.
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Flächendeckend Tempo 30 ist im Kanton Zürich mit dem Ja zur Mobilitätsinitiative Geschichte.
Keystone / Alexandra Wey
«Viele Menschen haben gerne Tempo 30 vor dem eigenen Haus, wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder oder um Ruhe geht», sagt Petri. «Aber wenn sie dann hinter dem Steuer sind, wollen sie zügig vorwärtsfahren. Und sie hatten das Gefühl, dass das mit Tempo 50 der Fall ist.»
Bereits im Abstimmungskampf hatten die Parteien SP, Grüne, AL und GLP vor den negativen Auswirkungen der Initiative gewarnt. Tempo-30-Zonen seien nicht nur die wirksamste und günstigste Massnahme gegen Strassenlärm, sie führten auch zu mehr Sicherheit.
Nun müssten die Städte Zürich und Winterthur mit anderen Mitteln erreichen, dass der «rücksichtslose» Autoverkehr nicht zu fest dominiere, sagt Petri. Dies könne zum Beispiel auch mit dem Abbau weiterer Parkplätze passieren.
Tempo 30 dort, wo es Sinn macht
Fest steht, dass mit diesem Volksentscheid Tempo 30 auf Hauptstrassen nun fast unmöglich wird – es ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, etwa auf kurzen Abschnitten vor Schulhäusern oder Altersheimen.
Die weiteren Vorlagen im Kanton Zürich
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Höhere Prämienverbilligungen: Der Kanton soll nicht mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien ausgeben. Gemäss Hochrechnung sagen rund 53 Prozent der Stimmbevölkerung Nein dazu, dass der Kanton in Zukunft gleich viel Geld einschiesst wie der Bund. Dies hätte zu Mehrkosten von 50 Millionen bis 60 Millionen Franken im Jahr geführt.
Volksinitiative«Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»: Die Volksinitiative will, dass im Kanton Zürich ein neues Recht auf digitale Integrität als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen wird. Es soll die Menschen im digitalen Raum besser schützen – zum Beispiel beim Datenschutz oder bei der Sicherheit von Informationen. Ausserdem sollen staatliche Leistungen nicht nur digital, sondern weiterhin auch auf Papier vorhanden sein oder persönlich bezogen werden können. Auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates will den Schutz im digitalen Raum in die Verfassung aufnehmen, beschränkt sich jedoch auf die wichtigsten Punkte und lässt dem Gesetzgeber mehr Spielraum bei der Umsetzung. Das Stimmvolk will gemäss Hochrechnung aber von beiden Vorlagen nichts wissen.
Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich»: Die Zürcherinnen und Zürcher wollen den gemeinnützigen Wohnraum und Alterswohnungen nur begrenzt weiter fördern. Das Stimmvolk im Kanton Zürich lehnt laut Hochrechnung eine Initiative ab, die ein kommunales Vorkaufsrecht für Grundstücke verlangt. Gemäss Hochrechnung gibt es jedoch ein knappes Ja zum Gegenvorschlag, der eine Verdoppelung des Kredits für die kantonale Wohnbauförderung von 180 Millionen auf 360 Millionen Franken vorsieht.
Und das sei auch richtig, sagt FDP-Kantonsrat Marc Bourgeois. Die Bevölkerung habe genug davon, dass Tempo 30 dort angewendet werde, wo es keinen Sinn mache. «Tempo 30 ist gut in Wohnquartieren, aber nicht flächendeckend auf Hauptstrassen.»
Ein leistungsfähiges Strassennetz sei wichtig, betonten auch die anderen Befürworterinnen und Befürworter der Initiative. Dies waren neben der FDP auch SVP, Mitte und EDU. Tempo 30 auf Hauptstrassen bremse nur den öffentlichen Verkehr aus und gefährde Blaulicht-Einsätze.
Abstimmungsdossier
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Legende:
SRF
News und Hintergründe zu den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen vom 30. November 2025.