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Abstimmung Kanton Genf Genf stimmt für den reduzierten Mindestlohn bei Ferienjobs

  • Mit 60.6 Prozent Ja-Stimmenanteil spricht sich der Kanton Genf für eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn aus.
  • Studierende verdienen neu während der Semesterferien noch 75 Prozent des Mindestlohns. Das entspricht 18.44 Franken pro Stunde.
  • Für maximal 60 Tage pro Kalenderjahr können die Ferienjob-Löhne mit der Gesetzesänderung gesenkt werden.

Senkung Mindestlohn für Sommerjobs

Kanton Genf: Senkung Mindestlohn für Sommerjobs

  • JA

    60.6%

    79'640 Stimmen

  • NEIN

    39.4%

    51'750 Stimmen

Anlass für die Vorlage war das Inkrafttreten des Mindestlohns in Genf im November 2020 - er beträgt derzeit 24.59 Franken pro Stunde. Nach Ansicht der Regierung und der Bürgerlichen seien Sommerjobs deshalb ab 2021 rar geworden. Sie stützten sich dabei auf eine Umfrage des Genfer Arbeitgeberverbands.

Die Linke und die Gewerkschaften sind gegen die Schwächung des Mindestlohns. Ihrer Meinung nach ist der Rückgang der Zahl der Ferienjobs nicht erwiesen. Sie betonen, dass die Gesetzesänderung die prekäre Lage der Studierenden verschärfen würde, für die diese Art von Arbeitsplätzen zur Finanzierung ihres Studiums notwendig seien.

Was bereits gilt und weshalb es zur Abstimmung kam

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Frau hilft Kind beim Schreiben am Tisch.
Legende: Einige Studierende verdienen sich mit Nachhilfeunterricht über die Ferienzeit etwas dazu. (Symbolbild) IMAGO/Zoonar

Das Gesetz sieht bereits Ausnahmen für Lehr-, Praktikums- oder Arbeitsverträge für Jugendliche unter 18 Jahren vor. Darüber hinaus gelten in tarifgebundenen Branchen niedrigere Löhne für die Schul- oder Semesterferien. Und in der Landwirtschaft liegt der Mindestlohn derzeit bei nur 13.55 Franken pro Stunde.

Der Grossen Rat verabschiedete die Änderung des Gesetzes über die Arbeitsinspektion und die Arbeitsbeziehungen mit 64 zu 30 Stimmen. Für diese Art von Gesetz ist in Genf vorgesehen, dass es automatisch dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt wird. Mit der Annahme am Abstimmungssonntag, kann die Gesetzesänderung nun in Kraft treten.

Abstimmungsdossier

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Abstimmung, SRF 1, 8.3.2026, 12 Uhr ; 

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