- Mit 60.6 Prozent Ja-Stimmenanteil spricht sich der Kanton Genf für eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn aus.
- Studierende verdienen neu während der Semesterferien noch 75 Prozent des Mindestlohns. Das entspricht 18.44 Franken pro Stunde.
- Für maximal 60 Tage pro Kalenderjahr können die Ferienjob-Löhne mit der Gesetzesänderung gesenkt werden.
Senkung Mindestlohn für Sommerjobs
Kanton Genf: Senkung Mindestlohn für Sommerjobs
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JA
79'640 Stimmen
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NEIN
51'750 Stimmen
Anlass für die Vorlage war das Inkrafttreten des Mindestlohns in Genf im November 2020 - er beträgt derzeit 24.59 Franken pro Stunde. Nach Ansicht der Regierung und der Bürgerlichen seien Sommerjobs deshalb ab 2021 rar geworden. Sie stützten sich dabei auf eine Umfrage des Genfer Arbeitgeberverbands.
Die Linke und die Gewerkschaften sind gegen die Schwächung des Mindestlohns. Ihrer Meinung nach ist der Rückgang der Zahl der Ferienjobs nicht erwiesen. Sie betonen, dass die Gesetzesänderung die prekäre Lage der Studierenden verschärfen würde, für die diese Art von Arbeitsplätzen zur Finanzierung ihres Studiums notwendig seien.