- Trotz des Vertrauensbeweises von Pierre Maudets Genfer Basis hält Petra Gössi, Präsidentin der FDP Schweiz, an ihrer Rücktrittsempfehlung fest.
- Maudets Anwälte beantragen nun, die zuständigen Staatsanwälte von dem Verfahren gegen ihn abzuziehen – wegen Amtsgeheimnisverletzung.
- Und der Genfer Staatsrat teilt mit, dass Maudet den Ratspräsidentenposten ebenso wie die Leitung seines Departements vorerst nicht zurückerhält.
Er ist die heisse Kartoffel der FDP: Der umstrittene Genfer Regierungsrat Pierre Maudet. Die Delegierten der Genfer FDP haben ihm gestern Abend – wenn auch nur knapp – das Vertrauen ausgesprochen .
Die FDP Schweiz hatte ihm nach den Enthüllungen um seine Gratisreise nach Abu Dhabi hingegen den Rücktritt nahegelegt. Bleibt sie nach dem Vertrauensbeweis der Genfer FDP auf diesem Standpunkt?
Petra Gössi, Präsidentin der FDP Schweiz, hat heute dazu Stellung genommen: «Wir haben bereits am 28. November klar kommuniziert. Für uns ist das Vertrauensverhältnis zerstört.» Daran habe sich nach gestern Abend nichts geändert. «Entsprechend ändert sich auch unsere Positionierung nicht.»
Das ist natürlich eine Geschichte, die mir als Parteipräsidentin der FDP Schweiz nicht gefällt.
Gleichzeitig geht Gössi auf Distanz zur Kantonalpartei. Die FDP Schweiz gehe die Affäre Maudet nur indirekt etwas an, so Gössi. Aber: «Es ist natürlich eine Geschichte, die mir als Parteipräsidentin der FDP Schweiz nicht gefällt.» Aber auch das gehöre dazu. «Damit müssen wir umgehen, aber das spielt sich in der Genfer FDP ab.»
Kritik an zuständigen Staatsanwälten
Derweil geht Maudet selbst zum Gegenangriff über. Der angeschlagene Genfer Staatsrat hat die Staatsanwaltschaft über seine Anwälte aufgefordert, die Staatsanwälte zurückzuziehen, die das Verfahren gegen ihn wegen seiner Reise nach Abu Dhabi leiten. Der Antrag auf Ablehnung sei am Morgen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, teilten Maudets Anwälte mit.
Maudet wirft der Staatsanwaltschaft vor, der Kantonsregierung am 9. Januar Auszüge aus dem Protokoll einer Anhörung übermittelt zu haben. Darin hatte der FDP-Politiker gestanden, sich in einer Weise verhalten zu haben, die mit seinem Amt unvereinbar ist. Nach Ansicht seiner Verteidiger könnte diese Übermittlung von Dokumenten eine Amtsgeheimnisverletzung darstellen.
Verfahren soll ausgelagert werden
Sie betrachten es als einen Akt «völlig inakzeptabler institutioneller Gewalt». Nach ihrem Kenntnisstand sei nie ein Antrag auf Aufhebung des Amtsgeheimnisses gestellt worden. Maudets Anwälte drohen in ihrem Schreiben, möglicherweise noch einen Schritt weiter zu gehen, und mehr als nur die Ablehnung der zuständigen Staatsanwälte zu verlangen.
Sie erwägen eine Übertragung des Verfahrens an eine andere Behörde ausserhalb des Kantons, oder sogar an die Bundesanwaltschaft. Dies, falls die Unparteilichkeit der Genfer Staatsanwaltschaft und die Unschuldsvermutung in diesem Verfahren nicht mehr gewährleistet werden könne.