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Aufhebung der Covid-Massnahmen Das sagen die Experten des Bundes zu baldigen Lockerungen

Der Lockerungsplan des Bundesrats sei epidemiologisch vertretbar, sagen BAG-Experten vor den Medien. Die vier wichtigsten Punkte in der Übersicht.

Lockerung der Quarantäne- und Homeoffice-Pflicht sinnvoll: Gesundheitsminister Alain Berset hat vergangene Woche eine Aufhebung der Quarantäne und die Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung in Aussicht gestellt. Bereits ab 2. Februar könne gelockert werden,  so Berset im Interview . Auch aus epidemiologischer Sicht sei dies vertretbar, bestätigte Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim BAG, heute vor den Medien.

Aufhebung aller Massnahmen verfrüht: Auch wenn erste Lockerungen laut BAG grundsätzlich möglich sind, warnte Epidemiologe Mathys vor zu grossen Schritten: «Allzu eilig sollten wir es trotz der guten Lage nicht haben. Die Aufhebung von Massnahmen heisst automatisch auch eine Zunahme des Infektionsgeschehens.» Vorsicht sei deshalb weiterhin angebracht.

Zu einem Omikron-Tsunami, der uns überrollt hätte, ist es glücklicherweise nicht gekommen.
Autor: Patrick Mathys BAG-Experte

Bei einem starken Anstieg der Fallzahlen könnten die wirtschaftlichen Folgen schwerwiegender sein als die gesundheitlichen. Die Frage, ob das Covid-Zertifikat noch eine Daseinsberechtigung habe, beantwortete Mathys differenziert: Wenn es um die Verhinderung von schweren Infektionen gehe, habe das Zertifikat noch Sinn, in Bezug auf die Eindämmung von Fallzahlen nicht mehr.

Grundsätzlicher Optimismus angezeigt: «Die Omikron-Welle ist stark und wuchtig. Zu einem Tsunami, der uns überrollt hätte, ist es aber glücklicherweise nicht gekommen», sagte Mathys. Zwar sei der Höhepunkt der Welle noch nicht erreicht, dennoch dürfe man optimistisch in die Zukunft blicken. Denn laut BAG dürften die Intensivstationen von der Omikron-Welle weiterhin verschont bleiben. Auch bei steigenden Fallzahlen werde es wohl «keinen zusätzlichen Druck auf die Infrastruktur und das Personal» geben. Aufgeschobene Eingriffe könnten nun nachgeholt werden, ergänzte der oberste Kantonsarzt Rudolf Hauri.

Nebenwirkungen der Corona-Impfung: Die in der Schweiz verabreichten Covid-Impfstoffe führen zu wenig gemeldeten unerwünschten Nebenwirkungen. Bei 15 Millionen verabreichten Dosen erhielt das Heilmittelinstitut Swissmedic 7200 Meldungen, die als nicht schwerwiegend eingestuft wurden. 4300 Nebenwirkungen galten als schwerwiegend. Die in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe dürften damit als sicher und effizient gelten, sagte Christoph Küng, Leiter der Abteilung Arzneimittelsicherheit.

Swissmedic erfasst Verdachtsmeldungen

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Ob eine Impf-Nebenwirkung als schwerwiegend eingestuft wird, unterliegt internationalen Kriterien. Schwerwiegend sind etwa Lebensgefahr, bleibende Schäden, Schädigungen Neugeborener oder vorübergehende schwere Beeinträchtigungen. Im Schweizer Spontan-Meldesystem entscheiden die Meldenden selber, wie sie die Nebenwirkungen einschätzen. Individuelle Einschätzungen können demnach von den internationalen Kriterien abweichen. So sind Fieber, Schüttelfrost oder Kopfschmerzen individuell unangenehm, gemäss den internationalen Kriterien aber nicht schwerwiegend.

Bei den Meldungen handelt es sich gemäss Swissmedic-Experte Christoph Küng um Verdachtsmeldungen. Damit sei nicht sicher, ob die unerwünschten Wirkungen in einem lediglich zeitlichen oder kausalen Zusammenhang mit einer Impfung stehen. Zudem würden nicht alle Reaktionen gemeldet.

SRF 4 News, 01.02.2022, 15:00 Uhr ; 

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