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Auftrag für Gesetzesänderung Bundesrat will Französisch in Primarschule obligatorisch machen

  • An Schweizer Primarschulen soll eine zweite Landessprache als Fremdsprache unterrichtet werden müssen, also beispielsweise Frühfranzösisch.
  • Das will der Bundesrat falls nötig durchsetzen. Er hat dazu das Innendepartement beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzubereiten.
  • Der Bundesrat reagiert damit auf die Tatsache, dass Frühfranzösisch in der Schweiz unter Druck steht.

Französisch schon in der Primarschule? Non, merci! Im März beschloss der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden, das Frühfranzösisch abzuschaffen, im September folgten die Kantone Zürich und St. Gallen. Der Bundesrat zeigt sich nun «beunruhigt» über diese Entscheide, Französisch erst in der Oberstufe zu unterrichten. «Diese Entwicklung gefährdet die harmonisierte Schulbildung und den nationalen Zusammenhalt», heisst es in einer Mitteilung der Landesregierung.

Daher habe der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche die Kantone verpflichtet, weiterhin eine zweite Landessprache auf Primarstufe zu unterrichten. Ziel sei es, die Bedeutung der Landessprachen und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu sichern.

Zwei Varianten für eine Vorgabe

Der Bundesrat lässt zwei Varianten für eine Vorgabe an die Kantone ausarbeiten. Die eine ist die Festschreibung der geltenden Konkordatslösung im Sprachengesetz. Dort steht, dass in den Primarschulen zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine zweite Landessprache und Englisch.

Die zweite Variante ist eine Minimalvorgabe, die den für das Bildungswesen zuständigen Kantonen mehr Spielraum lässt. Demnach soll eine zweite Landessprache ab der Primarschule und bis zum Ende der Sekundarstufe I unterrichtet werden müssen, also bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit.

Anwendung nur, wenn Kompromiss scheitert

Der Bundesrat erachtet es als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, für die Erhaltung und Förderung der Landessprachen und für die Stärkung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften einzutreten. Daher solle der Artikel 15 des Sprachengesetzes ergänzt werden, um die Mehrsprachigkeit in der obligatorischen Schule erhalten. 

Gelten solle diese neue Regelung aber nur dann, wenn der bestehende Sprachenkompromiss scheitere, so der Bundesrat. Der Kompromiss gilt seit dem Jahr 2004, und verpflichtet die Kantone, sich bei der Bildung abzustimmen.

SRF 4 News, 19.09.2025, 11 Uhr ; 

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