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Verwirrung über flankierende Massnahmen
Aus Rendez-vous vom 09.08.2018. Bild: Keystone
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Beziehung Schweiz-EU Zwist um den Interpretationsspielraum beim Rahmenabkommen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesprächsverweigerung beim Rahmenabkommen mit der EU begründet der Gewerkschaftsbund mit einer unklar formulierten Passage im Papier des Wirtschaftsdepartements.
  • Verschieden interpretierbar ist der Punkt, ob der Europäische Gerichtshof über Schweizer Lohnschutzmassnahmen urteilen darf.
  • Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt ein Rahmenabkommen ab, das dem EuGH diese Kompetenz zusprechen würde.

Die EU solle über die flankierenden Massnahmen urteilen können, so stehe es im Papier des Wirtschaftsdepartements, sagt Paul Rechsteiner, Präsident des Gewerkschaftsbundes: «Es ist einfach unglaublich, dass die beiden freisinnigen Bundesräte hingehen – obschon sie im Bundesrat unterlegen sind – und Konsultationen mit dem Ziel vorantreiben, das Schweizer Lohnschutzsystem zu schwächen, indem es der Akzeptanz der EU-Organe genügen muss.» Mit EU-Organen ist der Europäische Gerichtshof EuGH gemeint, der in den letzten Jahren regelmässig gegen mehr Lohn und Arbeitnehmerschutz geurteilt hat.

Bundesrat versteht die Passage anders

Deshalb ist das Papier für die Gewerkschaften nicht akzeptabel. Doch dies sei keineswegs Absicht des Bundesrates, widerspricht Wirtschaftsminister Johann Schneider-Amman. Er zitiert eine weitere Passage aus dem Papier, um diese Aussage zu untermauern. «Diese Massnahmen sollen damit sowohl bei einer allfälligen Überprüfung vor einem Schiedsgericht und einer allfälligen Einschätzung des EuGHs wie auch vor dem schweizerischen Bundesgericht Bestand haben.»

Im Papier bleibt offen, was «vor dem europäischen Gerichtshof Bestand haben» heissen soll. Entscheidend ist, ob der europäische Gerichtshof über die Schweizer Lohnschutzmassnahmen urteilen darf, wie es die Gewerkschaften befürchten, oder eben nicht, wie es Bundesrat Johann Schneider Ammann darstellt.

Arbeitgeber gehen mit den Gewerkschaften einig

Für die Arbeitgeber, die am Verhandlungstisch bleiben, ist klar, dass der Schweizerische Lohnschutz der europäischen Gerichtsbarkeit nicht unterstellt werden darf. Sonst sei auch er gegen ein Abkommen, stellt Arbeitgeber-Präsident Valentin Vogt – im Einklang mit den Gewerkschaften – klar. «Wir wollen bei den flankierenden Massnahmen Eigenständigkeit bewahren. Unser Ziel ist, dass die Schweiz eigenständig über ihr eigenes Entsendegesetz entscheidet und niemand anderes sonst.»

Forderungen der EU

Die aktuellen Forderungen der EU gehen aber noch deutlich weiter. Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat erstmals erklärt, was die EU von der Schweiz verlangt. Sie möchte, dass die Schweiz die EU-Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern übernimmt. Diese enthält einen schwächeren Arbeitnehmerschutz und sie wird von der EU-Kommission überprüft.

Bereits innenpolitisch ist es schwierig, sich zu einigen. Von einer Einigung mit der EU ist die Schweiz in dieser Frage noch meilenweit entfernt.

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