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Schweizer Schulen: Muss Lehrperson Impfstatus öffentlich machen?
Aus Rendez-vous vom 06.08.2021. Bild: Keystone
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Corona an Schulen Wenn Eltern wissen wollen, ob die Lehrperson geimpft ist

Fragen darf man immer – aber eine Antwort sollte man nicht erwarten, wie eine Umfrage bei den Verbänden zeigt.

Dürfen Eltern die Lehrerin direkt fragen, ob sie gegen Covid-19 geimpft ist? Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK gibt dazu keine offizielle Empfehlung ab. Ihr Generalsekretär, Michael Jordi, hat jedoch eine klare Meinung: «Fragen dürfen Sie immer.» Allerdings seien die Lehrpersonen nicht verpflichtet, darauf zu antworten.

Bei Kibesuisse, dem Fachverband für die Betreuung von kleinen Kindern – etwa in Kitas – hält man nichts von direkten Fragen an die Lehrpersonen. Das sei einfach zu persönlich.

Ähnlich tönt es beim Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer LCH. Zentralsekretärin Franziska Peterhans argumentiert mit dem Datenschutz: «Rechtlich ist diese Frage nicht zulässig.» Es gehe hier um höchstpersönliche Daten, die durch das Datenschutzgesetz geschützt seien. Eltern sollen oder dürfen also das Lehrpersonal nicht direkt nach der Impfung fragen. Mütter oder Väter könnten sich jedoch an die Leitungsgremien wenden, so Peterhans.

Was darf die Schulleitung wissen?

Doch der Lehrerverband will auch nicht, dass die Schulen ihre Lehrerinnen und Lehrer nach dem Impfstatus befragen. Das gelte auch in anderen Branchen, etwa beim Gesundheitspersonal, sagt die Zentralsekretärin.

Im Kanton Genf muss das Gesundheitspersonal bald ein Covid-Zertifikat vorweisen, also geimpft, genesen oder regelmässig getestet sein. Bei den Lehrerinnen und Lehrern fehle dafür die gesetzliche Grundlage, so Peterhans. Eine solche Offenbarungspflicht müsste ihrer Meinung nach mindestens im Schulgesetz verankert sein.

Anders sieht das Jordi von der GDK. Die Schulleitung sei verantwortlich für die Gesundheit aller Beteiligten in öffentlichen Schulen: Eltern, Lehrer und Kinder. Deshalb sollte sie wissen, wer geimpft ist und wer nicht. Die Schulen bräuchten diese Angaben zudem, um ein wirksames Schutzkonzept ausarbeiten zu können.

Mit Babys besser ohne Gesichtsmaske

Auch der Fachverband für die kleineren Kinder findet die Nachfrage bei den Mitarbeitenden legitim. Der Arbeitgeber solle die Betreuungspersonen nach ihrem Impfstatus fragen dürfen, heisst es dort.

Weil es um das Wohl von Kindern unter zwölf Jahren gehe, die sich noch nicht impfen lassen könnten, sei diese Frage durchaus angebracht, sagt Estelle Thomet vom Verband. Schliesslich könnten die Schutzkonzepte gerade bei den ganz Kleinen oft nicht vollständig angewendet werden. So sei im Umgang mit Babys die Mimik wichtig, «da sollte man keine Maske tragen», so Thomet.

Ob Schulen den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden kennen sollen, ist also umstritten. Und was die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren dazu sagen, ist nicht bekannt. Auf Anfrage wollte die EDK keine Stellung beziehen.

Rendez-vous, 06.08.2021, 12:30 Uhr

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