Zum Inhalt springen

Corona-Massnahmen Diese Kantone gehen weiter als der Bund

Verschiedene Kantone haben nach dem Anstieg der Fälle in den letzten Tagen ihre Massnahmen gegen das Virus verschärft.

Erweiterte MaskenpflichtBegrenzung MenschenansammlungenVerschärfte Ausweiskontrollen in Clubs und Bars Quelle: Kantone Titel (~40pt) Untertitel (~28, mind. 25) Text mind. 25pt. Für Text-Hierarchien z.B. mit Schriftstärke oder grösseren Schriften Arbeiten.Hier ein mögliches Beispiel: Body Text (mind. 25pt)Legende (mind. 25pt)Überschrift (mind. 25pt)Beschriftung (~25pt) Covid-19-Massnahmen in den Kantonen ZH GE VS GR GL ZG OW NW VD NE JU BS AG SG AI BL SZ UR BE LU FR TG SH AR SO TI

ZH: Ab Donnerstag, 27. August, gilt in allen Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten eine Maskenpflicht, nicht aber in Bahnhöfen und dem Flughafen Zürich. Der Zürcher Regierungsrat führt diese verschärften Regeln bis vorläufig Ende September ein. Die Behörden wollten vorausschauend handeln und Massnahmen ergreifen, «damit der Kanton Zürich nicht zum Risikogebiet wird», sagte Regierungspräsidentin Silvia Steiner am Montag.

Zudem müssen ab dem 27. August Restaurants die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen. In Innenräumen von Restaurants, Bars und Clubs dürfen gleichzeitig höchstens 100 Personen anwesend sein. Bei einem zusätzlich vorhandenen und klar abgegrenzten Aussenbereich dürfen im gesamten Betrieb gleichzeitig höchstens 300 Personen anwesend sein.

An privaten Feiern (Hochzeit, Geburtstag), Konzerten oder Gottesdiensten mit mehr als 100 Teilnehmenden muss ein Schutzkonzept vorliegen – oder es gilt eine Maskenpflicht.

AG, BL, BS und SO: Die Nordwestschweizer Kantone verschärfen ihre Covid-19-Massnahmen: Im Innenraum von Restaurants und an Veranstaltungen sind nur noch 100 Gäste zugelassen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und keine Maskenpflicht vorgesehen ist. Diese Massnahmen sind seit dem 9. Juli in Kraft und gelten in BS bis Ende Jahr. SO und AG verlängern die 100er-Regel bis Ende September. In BL dauern die Massnahmen bis Ende August.

Die Begrenzung von 300 auf 100 Gäste gilt für Restaurants und Bars sowie öffentliche und private Veranstaltungen, die sich lediglich auf das Erfassen von Kontaktdaten beschränken und bei denen weder die Abstandsregeln eingehalten werden können, noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen zur Anwendung kommen. Mehrere räumlich getrennte Gästebereiche mit je 100 Personen seien aber möglich.

SO dehnt die Maskenpflicht an den Kantons- und Berufsschulen ab dem 24. August aus wegen steigenden Fallzahlen. Auslöser waren drei Covid-19-Fälle in Olten.

In BS gilt ab dem 24. August in Verkaufslokalen und Einkaufszentren eine Maskentragpflicht, wie der Regierungsrat aufgrund steigender Infektionszahlen beschlossen hat. Auch Mitarbeitende von Restaurationsbetrieben müssen neu zwingend eine Maske tragen.

TI: Servicepersonal in Gaststätten muss Gesichtsmasken tragen. Lokale, in denen vor allem im Stehen konsumiert wird (Clubs, Diskotheken und Tanzlokale), dürfen maximal 100 Gäste während eines Abends ab 18 Uhr einlassen. Die persönlichen Daten der Gäste müssen erfasst werden.

Versammlungen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum sind verboten, und die Distanzregeln müssen auch bei weniger Personen eingehalten werden. Die Massnahmen sind bis zum 7. September verlängert worden.

Zudem hat der Kanton Tessin beschlossen, dass ab dem neuen Schuljahr die Lehrkräfte im Lehrerzimmer, in den Schulhausgängen sowie in anderen gemeinsam genutzten Räumen eine Maske tragen müssen. Im Schulzimmer bleibt das Tragen einer Schutzmaske für Lehrkräfte fakultativ.

ZG: Im Kanton Zug gelten seit Samstag, 22. August, strengere Coronavorschriften für Veranstaltungen. Anlässe ab 100 Personen dürfen nur noch dann durchgeführt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann oder Masken getragen werden, wie die Gesundheitsdirektion mitteilte.

Bisher galt im Kanton Zug, dass Veranstaltungen bis 300 Personen auch ohne Mindestabstand und Schutzmasken stattfinden konnten, wenn dafür einzelne Sektoren mit Kontaktdatenerhebung gebildet wurden. Es werde in der angespannten epidemiologischen Lage also noch stärker auf die Umsetzung von wirksamen Schutzmassnahmen gesetzt.

VS: Auch im Wallis dürfen in Bars und Diskotheken nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sein. Die Betreiber müssen die Kontaktdaten der Besucher sowie deren Ausweise erfassen und mit einem Kontrollanruf die Telefonnummer überprüfen.

FR: In Läden und Geschäften müssen alle eine Maske tragen, das gilt einerseits für Kundinnen und Kunden, andererseits auch für das Verkaufspersonal, sofern es nicht durch eine Scheibe oder ähnliche Vorrichtung geschützt ist. Auch das Servicepersonal in Restaurants und Bars muss eine Maske tragen. Die Gäste sind davon nicht betroffen.

Betreiber von Bars und Diskotheken müssen auch im Kanton Freiburg von den Besuchern neu einen beglaubigten Ausweis und eine Mobiltelefonnummer verlangen. Die Kantonsregierung begrenzt zudem die Teilnehmerzahl an nicht politischen und nicht kommerziellen Anlässen auf 300. Ausnahmen können bei den Oberämtern beantragt werden. Religiöse Feiern – insbesondere Beerdigungen – müssen mit einem besonderen Schutzkonzept durchgeführt werden. Die Universität Freiburg hat seit dem 1. August eine teilweise Maskenpflicht eingeführt.

Masken in Geschäften, Schulen oder Unis

JU: Im Kanton Jura müssen seit Anfang Juli beim Einkaufen Schutzmasken getragen werden. Das Maskenobligatorium gilt vorerst für zwei Monate. Die Maskentragpflicht in Läden gilt ab einem Alter von 12 Jahren.

VD: Auch der Kanton Waadt kennt seit dem 8. Juli eine Maskentragpflicht in Geschäften. Allerdings nur dort, wo sich mehr als zehn Personen gleichzeitig aufhalten.

GE: Genf folgte dem Beispiel der Kantone Waadt und Jura. Seit Ende Juli gilt eine Maskenpflicht in allen Geschäften des Kantons. Zudem müssen sich Kunden vor dem Betreten eines Geschäfts die Hände desinfizieren. Auch das Personal in Coiffeur- und Schönheitssalons muss neu eine Maske tragen. Seit dem 18. August müssen Restaurants in GE pro Tisch oder Gruppe mindestens einen Kontakt sicherstellen.

Öffentliche Veranstaltungen bis 1000 Personen müssen neu Sektoren mit nur noch 100 statt 300 Gästen bilden, um die Rückverfolgung der Kontakte zu erleichtern. Für Familienfeste und Privatpartys gilt eine maximale Gästezahl von 100 Personen inklusive registrierter Kontaktdaten. Zudem bleiben die Clubs und Discos mindestens bis zum 10. September geschlossen.

NE: Seit dem 21. August ist auch in Neuenburg – wie bereits in Genf, in der Waadt und im Jura – eine Maske Pflicht in Läden. Wie in der Waadt sind aber kleine Läden, in welche sich nicht mehr als zehn Personen aufhalten können, ausgenommen. Ebenfalls gilt in Neuenburg neu eine Obergrenze von 100 Personen in Clubs und Discos.

Einkaufen mit Schutzmasek
Legende: Schutzmaskenpflicht in diesem Einkaufsladen in Lausanne. Keystone

Ausweispflicht in Clubs und Bars

ZH: Der Kanton Zürich führte als erster Kanton bei Clubs und Bars eine Ausweispflicht ein. Besucherinnen und Besucher müssen einen Ausweis vorzeigen und ihre Handynummer überprüfen lassen. Die Clubs werden zudem dazu verpflichtet, dem Kanton den verantwortlichen Betreiber sowie drei weitere Personen zu nennen, die Zugriff auf die Besucherlisten haben.

Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende September verboten. Ab Oktober sind sie unter strengen Bedingungen und mit Bewilligung des Kantons wieder möglich. Ein Anlass wird nur bewilligt werden, wenn die epidemiologische Situation es erlaubt und das Contact Tracing gewährleistet werden kann.

Zudem braucht es bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen Unterteilungen in Sektoren von max. 300 Teilnehmenden, sofern Kontaktdaten erhoben werden müssen. Kontaktdaten müssen erhoben werden, wenn während einer bestimmten Dauer weder der erforderliche Abstand eingehalten werden kann, noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können.

Kundgebungen sind nur mit Maske erlaubt. Weiterhin müssen alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Schulen und Veranstaltungen über ein Schutzkonzept verfügen.

TG: Der Kanton Thurgau führte ebenfalls eine Ausweispflicht in Bars und Clubs ein. Seit dem 14. August sind Betreiber verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen und anhand eines Ausweises zu verifizieren. Die Lokale müssen Name, Vorname, Postleitzahl, Handynummer und E-Mailadresse elektronisch erfassen. Nach 14 Tagen müssen die Daten wieder gelöscht werden. Die Regelung gilt bis am 30. November 2020.

«Diese Massnahme ermöglicht ein wirkungsvolles Contact Tracing für den Fall, dass ein mit Covid-19 infizierter Gast eine Bar oder einen Club besucht, und damit den Schutz der Thurgauer Bevölkerung», schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

SH: Auch in Schaffhauser Bars und Clubs gilt seit dem 10. Juli eine Ausweiskontrolle. Die Betreiber werden verpflichtet, mit der Kontrolle eines amtlichen Ausweises die Richtigkeit der Kontaktdaten zu überprüfen.

Mit den Empfehlungen des Bundes führt der Kanton Schaffhausen eine Maskentragpflicht an den Schulen ein. Die Pflicht gilt seit Montag, 10. August, an den Schaffhauser Schulen im nachobligatorischen Bereich, das heisst an der Kantonsschule, am Berufsbildungszentrum und an der Handelsschule KV. Betroffen davon sind Lehrpersonen, Personal und Lernende, sofern sie sich im Innern aufhalten.

Ausnahmen gibt es, wenn die Abstandsregeln zum Beispiel aufgrund grosser Klassenzimmer eingehalten werden können, wenn Schutzwände vorhanden sind, beim Sportunterricht, während des Essens in der Kantine oder bei medizinischen Gründen bei Einzelpersonen. Lehrpersonen müssen während Frontalunterricht ebenfalls keine Maske tragen, jedoch bei direkten Kontakten mit den Lernenden.

LU: Ab dem neuen Schuljahr gilt für Luzerner Gymnasien und Berufsschulen ebenfalls Maskenpflicht. Dafür wird gleichzeitig wieder auf Präsenzunterricht gesetzt. Die Maskenpflicht wird auf dem ganzen Schulareal gelten.

Seit dem 17. Juli sind in Luzerner Restaurants, Clubs und Bars noch maximal 100 Personen erlaubt. An öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern, an denen das Einhalten der Schutzmassnahmen nicht möglich ist, muss eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen erfolgen. Die Kontaktdaten seien pro Sektor zu erheben, teilte das Luzerner Gesundheitsdepartement mit.

BE: Seit dem 10. Juli müssen sich auch im Kanton Bern Besucherinnen und Besucher anhand eines amtlichen Ausweises kontrollieren lassen. Der Regierungsrat verpflichtet die Club- und Barbetreiber zudem, die Handynummern und E-Mailadressen der Gäste zu erheben.

GR: Während die Kantonsschule in Chur mit Maskenpflicht und Abstandsregeln startet, präsentierte sich am 17. August die Situation an den Volksschulen entspannter: Maskenpflicht gilt nur für Lehrpersonen, wenn sie den Mindestabstand nicht einhalten können.

Verschiedene Kantone behalten sich zudem weitere Einschränkungen vor, sollten die Fallzahlen wieder stark steigen.

Stand: 24.08.2020

SRF 4 News, 08.07.2020, 15:00 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel