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Debatte um Notverordnungsrecht «Das ist kein bundesrätliches Faustrecht»

  • Der Bundesrat entscheidet heute wohl über zusätzliche Massnahmen. Zur Debatte stehen weitere hohe Milliardenbeträge für die Wirtschaft.
  • Darüber befindet der Bundesrat aber nicht im Alleingang.
  • Obwohl es schnell gehen muss und obwohl die ausserordentliche Lage gilt: Noch immer ist auch das Parlament eingebunden.

Besonders im Fokus steht in den kommenden Tagen die Finanzdelegation des Parlaments, die FinDel: ein Sechser-Gremium von je drei National- und Ständeräten aus den vier Bundesratsparteien. Die kleine Gruppe kann rasch entscheiden, auch bei Riesensummen wie zuletzt beim Rettungspaket für die UBS – oder jetzt bei Finanzhilfen in der Corona-Krise.

FinDel-Präsident: «Wir sind bereit»

FinDel-Präsident ist der Zuger CVP-Ständerat Peter Hegglin. Er sagt: «Wir sind bereit. Schon seit Tagen bin ich auf Stand-by. Sobald der Beschluss des Bundesrates vorliegt, werden wir die Beratungen aufnehmen.»

Ist die Lage dringlich, kann der Bundesrat Geld sprechen, ohne einen Parlamentsentscheid abzuwarten. Er muss dann aber die Zustimmung der FinDel einholen. Das gelte auch jetzt, in der ausserordentlichen Lage, betont Hegglin: «Ich finde es richtig, dass trotz Notrecht die Exekutive nicht einfach verfügen kann und dass es noch eine parlamentarische Beratung gibt, im Dringlichkeitsverfahren mit einer sehr kleinen Delegation.»

Bundesrat kann nicht einfach schalten und walten

Dies sei eine Delegation, die sich nicht einfach als Abnicker-Gremium verstehe: «Wir könnten Nein sagen, oder wir können auch etappieren». Etappieren, das hiesse: Nicht einen grossen Betrag auf einmal gutheissen, sondern eine erste Soforthilfe. Über den Rest könnte so das Parlament womöglich doch noch beraten.

Das Beispiel zeigt: Der Bundesrat kann derzeit nicht einfach schalten und walten – auch wenn die parlamentarische Arbeit weitgehend ruht. Alle Gesetze gälten weiterhin, betont auch der Staatsrechtsprofessor Markus Schefer von der Universität Basel: «Das Notverordnungsrecht des Bundesrates ist verfassungsrechtlich eng umhegt. Es ist kein bundesrätliches Faustrecht. Sondern es ist das Recht die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, sofern das mit den Bundesgesetzen vereinbar ist.»

Die geltenden Gesetze seien krisentauglich, sie ermöglichten eben gerade auch schnelle Entscheide. Die Finanzdelegation könnte schon dieses Wochenende tagen. Und das Parlament müsste die Finanzhilfen für die Wirtschaft dann später genehmigen – nachträglich.

Heute Morgen, 20.3.20, 06.00 Uhr

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