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Einigung im Parlament Die Solarpflicht kommt – aber nur für grosse Dächer und Neubauten

Auf grossen Dächern und Fassaden müssen künftig Solarpanels angebracht werden. Diese Solarpflicht gilt für Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche.

In der Schweiz soll es keine Solarpflicht für alle neuen Gebäude geben. Nur bei Neubauten mit einer Fläche von mehr als 300 Quadratmetern soll weiterhin zwingend eine Solaranlage aufs Dach oder an die Fassade. So will es das Parlament. Der Nationalrat entschied damit gegen seine vorberatende Kommission – diese wollte eine generelle Solarpflicht für alle Neubauten sowie für erhebliche Umbauten.

Mit 98 zu 95 Stimmen folgte der Nationalrat einer Minderheit um Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) und ging weniger weit als in der ersten Beratung. Demnach gilt die Solarpflicht für Dächer oder Fassaden von neuen Gebäuden mit mindestens 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche. Bei kleineren Flächen können die Kantone zusätzliche Vorschriften erlassen.

Warner und Mahner im Nationalrat

Bisher hatte der Nationalrat für eine generelle Solarpflicht für geeignete Flächen an Neubauten und bei grossen Umbauten gestimmt. Energieminister Albert Rösti und Vincenz-Stauffacher warnten davor und mahnten, die Vorlage mehrheitsfähig zu halten. Einen Antrag auf einen gänzlichen Verzicht auf die Solarpflicht lehnte der Rat ab.

Noch nicht einig bei Parkplätzen

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Noch nicht einig sind sich die Räte bei der Solarpflicht für Parkplätze. Auto-Abstellflächen im Freien will der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat mit Solarmodulen bedeckt haben, allerdings erst ab einer bestimmten Grösse. An diesem Entscheid hielt er mit 108 zu 82 Stimmen fest.

Allerdings setzte er die Mindestgrösse nun höher an als zuvor. Michael Graber (SVP/VS) warnte allerdings vor Eingriffen ins Privateigentum. Autos könnten auf jeder befahrbaren Fläche abgestellt werden und eine Fläche als Parkplatz genutzt werden, ohne Bauten.

Bei den Restwasservorschriften gibt es noch keine Einigkeit. Der Nationalrat will weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur dann zulassen, wenn eine Strommangellage droht. So hatte es der Bundesrat angesichts des drohenden Strommangels im vergangenen Winter vorübergehend bereits gehandhabt.

Der Ständerat dagegen wollte, dass der Bundesrat zur Erreichung der Produktions- und Importziele und bei drohender Mangellage Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können soll, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden dann nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.

Eine Minderheit um Nicolò Paganini (Mitte/SG) hätte es gleich halten wollen, unterlag aber mit 67 gegen 122 Stimmen. Ein Strommangel solle verhindert werden, bevor er entstehe, sagte Paganini.

Kein Ausschluss von vorneherein

Beide Räte wollen neue Wasserkraftanlagen zudem nicht von vorneherein ausschliessen, wenn die entstehende Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde. Eine rot-grüne Minderheit um Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE) wehrte sich vergebens dagegen. Biotope von nationaler Bedeutung seien wesentlich für den Erhalt der Biodiversität in der Schweiz. Sie müssten vollständig geschützt werden.

Bundesrat Rösti widersprach: Ohne diese Bestimmung könnten Projekte nicht einmal angeschaut werden. Anschauen heisse nicht «bereits bewilligt». Eine Abwägung der Interessen solle möglich sein und nicht ein Projekt von vorneherein ausgeschlossen werden.

Kerngeschäft der Energiewende

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – Energie-Mantelerlass genannt – ist ein Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende.

Für Energieminister Rösti ist es oberstes Ziel, die Gefahr einer Mangellage möglichst rasch zu beseitigen. Der Energie-Mantelerlass solle deshalb möglichst im laufenden Herbst von den Räten verabschiedet werden. Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat.

Tagesschau, 11.09.2023, 19:30 Uhr ; 

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