Wie erhalte ich eine E-ID? Die E-ID wird direkt über die Swiyu-App beantragt. Die Identitätsprüfung erfolgt digital: Man scannt seinen Ausweis und nimmt eine kurze Videoaufnahme des Gesichts auf. Diese Daten werden an eine staatliche Prüfstelle übermittelt. Ist die Prüfung erfolgreich, wird die E-ID kurz darauf freigeschaltet und erscheint direkt in der App. Alternativ kann die Identitätsprüfung auch persönlich im Passbüro erfolgen.
Wofür kann ich die E-ID nutzen? Mit der E-ID kann man einen Altersnachweis erbringen, Bankkonten eröffnen oder Handy-Abos abschliessen. Auch amtliche Dokumente wie Strafregisterauszüge lassen sich damit online bestellen. Zukünftig soll die E-ID mit weiteren digitalen Nachweisen verknüpft werden – etwa mit Kundenkarten, Fahrausweisen oder der Versicherungskarte, die dann ebenfalls auf dem Smartphone gespeichert und genutzt werden können.
Welche Daten werden bei der Nutzung übermittelt? Bei jeder Datenabfrage informiert die Swiyu-App darüber, welche Organisation die Anfrage stellt und welche Informationen benötigt werden. Nutzerinnen entscheiden selbst, ob sie die Anfrage akzeptieren. Es werden nur jene Daten übermittelt, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Beim Altersnachweis etwa wird lediglich bestätigt, ob man alt genug für eine Dienstleistung ist – ohne das genaue Geburtsdatum preiszugeben. Diese datensparsame Vorgehensweise schützt die Privatsphäre und verhindert die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile durch Behörden oder Unternehmen.
Wie schützt die E-ID meine Privatsphäre? Die App zeigt klar an, welche Organisation eine Datenabfrage stellt und ob diese im offiziellen Register des Bundes als vertrauenswürdig eingestuft ist. Dieses Register dient als Schnittstelle zwischen Dienstleisterin und Nutzerin: Es bestätigt dem Dienstleister die Gültigkeit der E-ID und informiert die Nutzerin oder den Nutzer über die Vertrauenswürdigkeit der Organisation. Ohne Zustimmung zur Datenfreigabe kann eine Dienstleistung nicht genutzt werden.
Was passiert, wenn ich mein Handy verliere? Die E-ID ist fest an das persönliche Smartphone gebunden. Beim Wechsel oder Verlust des Geräts muss sie neu beantragt werden, was einen Identitätsdiebstahl durch Kopieren verhindert. Bei Unsicherheiten kann die E-ID jederzeit umgehend gesperrt werden.
Kann meine E-ID missbraucht werden? Eine hundertprozentige Sicherheit gegen Missbrauch gibt es nicht. Der Bund versichert, dass die E-ID sich nach dem aktuellen Stand der Technik orientiert. Das zugrunde liegende Gesetz ist offen formuliert, um flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können.
Um eine fremde E-ID zu missbrauchen, müsste man das Smartphone der betreffenden Person besitzen, es entsperren und zusätzlich die geschützte App öffnen. Diese mehrstufige Absicherung macht einen Missbrauch sehr schwierig. Die Sicherheit der E-ID liegt aber auch bei den Nutzerinnen und Nutzern. Sie müssen prüfen, ob Unternehmen vom Bund als vertrauenswürdig eingestuft sind und welche Daten sie weiterzugeben bereit sind.
Kann mich der Staat dazu zwingen, eine E-ID zu nutzen? Nein. Die Nutzung der E-ID basiert auf Freiwilligkeit. Die E-ID dient lediglich als Alternative zur bisherigen Identitätskarte. Ob und wann man eine E-ID nutzt, entscheiden die Nutzerinnen und Nutzer selbst.