Das Zürcher Universitätsspital (USZ) hat ein hartes Jahr hinter sich – nicht nur, weil es überdurchschnittlich viele Corona-Patienten behandelte. Zahlreiche Skandale rund um verschiedene Klinikdirektoren brachten das Spital immer wieder in die Negativ-Schlagzeilen und führten schliesslich auch zu einer Untersuchung durch das Kantonsparlament.
Akribischer Bericht deckt Missstände auf
Auf 76 Seiten berichtete die zuständige kantonsrätliche Kommission über die Missstände am Zürcher Universitätsspital. Im März dieses Jahres stellte die Kommission ihren Bericht vor, inklusive 74 Empfehlungen für das Universitätsspital, die Universität und die Regierung.
Am Montag hat nun der Kantonsrat fünf Vorstösse überwiesen, die einen Kulturwandel am Universitätsspital einläuten sollen, weg von «allmächtigen Kaderärzten, die ihre Kliniken wie kleine Königreiche führen», hin zu mehr Führung und Struktur. Diese Anliegen wurden grossmehrheitlich von allen Parteien unterstützt.
Die drei wichtigsten Empfehlungen:
1. Mehr Macht für die Spitaldirektion in Personalfragen: Bis jetzt wurden Klinikdirektorinnen und -direktoren direkt vom Spitalrat ernannt (eine Art Verwaltungsrat) und nicht von der Spitaldirektion. Neu soll die Spitaldirektion für Anstellungen verantwortlich sein. Dies gibt ihr auch die Möglichkeit, Kaderärzte zu führen und nötigenfalls in die Schranken zu weisen. Bis jetzt war dies nicht möglich.
2. Keine Doppel-Anstellungen mehr an Unispital und Universität: Bis jetzt wurden Klinikdirektorinnen und -direktoren auch immer von der Universität als Professoren angestellt. Neu soll die Anstellung ausschliesslich am USZ erfolgen. Universitätsspital und Universität sollen die Lehr- und Forschungstätigkeit gemeinsam vertraglich regeln.
3. Neuer Berufungsprozess für klinische Professuren: Ein dritter Vorstoss verlangt, dass das USZ neu mehr zu sagen hat, wenn es um die Berufung von klinischen Professuren geht. Bis jetzt war dies weitgehend Sache der Universität, die vor allem auf exzellente Forscherinnen und Forscher setzte. Ob diese sich als Führungspersonen am Unispital eigneten, spielte eine untergeordnete Rolle. Das Universitätsspital hatte nur eine Art Vetorecht, wenn es um Berufungen ging. Dieses wurde offenbar nur selten genutzt, da es das Verhältnis zwischen Spital und Universität belastet hätte.
In der Diskussion im Zürcher Kantonsrat betonten erneut viele Rednerinnen und Redner die Wichtigkeit eines Kulturwandels am USZ. Vor allem die wirre, undurchsichtige Organisation wurde angeprangert – so sei zum Beispiel aufgrund der Strukturen oft nicht klar gewesen, wer wessen Chef sei. Einzelne Ratsmitglieder gaben sich aber auch selbstkritisch: So hätte es schon vor zehn Jahren Vorstösse gegeben, die sich mit den unübersichtlichen Strukturen befasst hätten. Passiert sei nichts.
Lohndeckel für Kaderärztinnen und -ärzte
Noch vor der Diskussion um den Bericht hiess das Zürcher Kantonsparlament das neue Spitalgesetz gut. Dies soll unter anderem Lohnexzesse und Fehlanreize beseitigen: So erhalten Kaderärzte nicht einfach mehr Geld, wenn sie häufiger operieren. Neu gibt es einen «Lohndeckel», dieser liegt bei einer Million Franken.