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Ex-Staatsrat vor Bundesgericht Freispruch für Maudet: Genfer Staatsanwalt reicht Rekurs ein

  • Der Fall Maudet kommt vors Bundesgericht: Gegen den Freispruch in zweiter Instanz hat die Genfer Staatsanwaltschaft Rekurs eingereicht, wie sie mitteilt.
  • Das Genfer Kantonsgericht hatte Ex-Staatsrat Pierre Maudet vom Vorwurf der Vorteilsannahme wegen einer Luxusreise nach Abu Dhabi freigesprochen, wie im Januar bekannt wurde.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten damals eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gefordert.

In erster Instanz war Maudet wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden.

Hintergrund war eine Einladung von der Königsfamilie von Abu Dhabi an Maudet und seine Familie, seinen damaligen Staatschef und zwei Genfer Geschäftsleute, um den Grand Prix der Formel 1 in Abu Dhabi anzuschauen. Die Kosten der Reise, welche die Königsfamilie bezahlte, werden auf 50'000 Franken geschätzt.

Rechtsexperten wagen keine Prognose

Das letzte Kapitel im Justizfall Maudet schreibt nun das Bundesgericht. Wie dieses über den Fall entscheiden wird, ist nach Ansicht von Experten offen.

Der Strafrechtsprofessor Felix Bommer von der Universität Zürich wagte in einem Interview mit dem Onlineportal «nzz.ch» am Donnerstag keine Prognose: «Alleine die Tatsache, dass zwei Instanzen unterschiedlich geurteilt haben, zeigt schon auf, dass sich die Richter auf einer juristischen Gratwanderung befinden.»

Es gebe überdies nicht viel bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Thema. Umso willkommener sei ein baldiges Leiturteil, sagte Bommer.

Verteidiger zuversichtlich

Maudets Anwälte, Grégoire Mangeat, Yaël Hayat und Fanny Margairaz, äusserten sich auf Twitter zum Entscheid der Staatsanwaltschaft. «Der Generalstaatsanwalt Olivier Jornot will also trotz des vollständigen Freispruchs von Pierre Maudet durch das höchste Gericht unseres Kantons bis zum Ende gehen. Wir nehmen dies lediglich zur Kenntnis».

Sie hatten während der Berufungsverhandlung im vergangenen Oktober immer wieder darauf gepocht, dass ihr Mandant keine roten Linien des Strafrechts überschritten habe.

Darum geht es in der Affäre Maudet

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Der ehemalige Genfer Regierungsrat Pierre Maudet ist im Zusammenhang mit einer Reise nach Abu Dhabi im Jahr 2015 wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt worden. Das Polizeigericht urteilte im Februar 2021, dass der Politiker das Risiko, bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst zu werden, in Betracht gezogen, akzeptiert und in Kauf genommen habe, indem er die Einladung annahm.

Der Aufenthalt in einem Luxuspalast war von zwei mit Maudet befreundeten Geschäftsleuten arrangiert worden, um sich, so das erstinstanzliche Urteil, das Wohlwollen des Regierungsrats zu sichern.

Die FDP schloss Maudet im Sommer 2020 aus der Partei aus. Kurz darauf wurde dem ehemaligen Bundesratskandidaten das Departement entzogen. Er durfte nur noch an den Regierungssitzungen teilnehmen. Im November kündigte er schliesslich seinen Rücktritt an, trat aber im März 2021 zur Ersatzwahl an – und unterlag.

SRF 4 News, 10.02.2022, 14:00 Uhr ; 

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