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Fördergelder für Fotovoltaik Ausbau der Solarenergie soll gezielter unterstützt werden

  • In einem Prüfungsbericht fordert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), dass die Fotovoltaik-Fördergelder des Bundesamtes für Energie (BFE) gezielter verwendet werden sollten als bis anhin.
  • Das Bundesamt solle einen Gesamtüberblick über die Fördermassnahmen erstellen.
  • Die EFK empfiehlt dem Bund, die Strategie zur Fotovoltaik-Nutzung mit Blick auf das Potenzial grosser Anlagen zu aktualisieren.

Der Bund fördert die Stromerzeugung durch Solarenergie. Diese soll künftig wesentlich zur Energieversorgung in der Schweiz beitragen. Die Gelder sollten jedoch durchdachter verwenden werden und Anlagen auf freien Flächen miteingeplant werden, mahnt nun die Finanzkontrolle. Sie sieht Risiken für das Erreichen der energiepolitischen Ziele.

Einspeisevergütung seit 2014

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Seit der Einführung der Einspeiseverfügung ab 2014 haben rund 130'000 Solaranlagen die Vergütung erhalten, mit insgesamt 1.5 Milliarden Franken. Etwas mehr als 127'000 dieser Anlagen leisten unter 100 Kilowatt. Die rund 3300 grösseren produzieren 0.89 Terawattstunden Strom im Jahr – rund ein Drittel der geförderten Jahresproduktion von 2.6 Terawattstunden. Von den Fördergeldern gingen knapp 400 Millionen Franken an grosse Anlagen.

Für die EFK geht der starke Fotovoltaik-Zubau der vergangenen Jahre zwar in die richtige Richtung. Sie bemängelt aber in ihrem nun veröffentlichten Prüfungsbericht, dass es von vielerlei Faktoren und oft vom Standort abhänge, ob sich eine Solaranlage finanziell auszahle. Abhängig sei das auch vom Standortkanton respektive der Standortgemeinde, dem Betreiber des Verteilnetzes und vom Strompreis.

Bericht der Finanzkontrolle:

Rentiert eine Anlage ohne Subventionen, brauche sie diese nicht. Ist eine Anlage dagegen zu wenig rentabel, werde sie gar nicht erst gebaut. Auch mahnt die EFK, freie Flächen, zum Beispiel in den Bergen, in die Planung einzubeziehen.

Keine Feuerwehrübungen

Massgebend könnte laut EFK die Umweltverträglichkeit sein, der Anschluss ans Netz, die Rentabilität und wie viel die Anlage an die sichere Stromversorgung im Winter beitragen kann. Es gehe darum, gute Entscheide zu fällen und Feuerwehrübungen zu vermeiden, begründete Alkuin Kölliker, zuständiger Projektleiter bei der EFK, in einem Mediengespräch die Empfehlung. Ob die Zubauziele mit Panels allein auf Dächern und an Fassaden erreicht werden könnten, hänge von der Entwicklung der Massnahmen an Gebäuden ab.

Ziele können erreicht werden

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Der jährliche Zubau von Fotovoltaikanlagen betrug zwischen 2013 und 2019 bei durchschnittlich rund 300 Megawatt Leistung. Er stieg er ab 2020 rapide an auf eine Grössenordnung von 1000 Megawatt im Jahr 2022.

Das Wachstum erfolgte in einer Periode mit reduzierten Unsicherheiten bei der EIV (Abbau der Wartelisten) und steigenden Strompreisen. Die geltenden Richtwerte für die erneuerbare Stromerzeugung ohne Wasserkraft für 2020 konnten vor allem dank dem PV-Zubau erreicht werden. Die aktuell vom Bundesrat mittel- und langfristigen angestrebten Zielwerte für 2035 und 2050 können bei einer Fortführung des gegenwärtigen Zubautempos erreicht werden.

Die EFK rechnet vor, dass sich die Förderung von grossen Anlagen gemessen an der Leistung mehr auszahlt als jene von kleinen. Dass Panels bereits eher auf grössere als auf kleinere Dächer gebaut werden, ist laut EFK «positiv für die Wirtschaftlichkeit». Sie sieht aber substanzielles Sparpotenzial in der vermehrten Nutzung grosser anstatt kleiner Anlagen und empfiehlt, die Wirtschaftlichkeit der Einmalvergütung zu beobachten und transparent zu machen.

Ästhetische Aspekte

Die Empfehlung der EFK, bei der Einmalvergütung auf die Unterscheidung zwischen integrierten und angebauten Fotovoltaik-Anlagen zu verzichten und Ersteren weniger Beiträge zu gewähren, weist das BFE zurück. Das Amt verweist auf die Ästhetik. Diese erhöhe die Akzeptanz von Solarmodulen.

Weiter heisst es vonseiten des BFE, dass die bemängelte Abstimmung der Fördergelder vor allem auf politische Vorgaben zurückgehe. Das Parlament wird über den Energie-Mantelerlass debattieren; diese Beratung will das BFE abwarten.

SRF 4 News, 30.08.2023, 23:00 Uhr ; 

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