- Wie schon die Vorinstanz verhängt das Bezirksgericht Saane für die Angeklagten eine Geldstrafe.
- Die Klimaaktivistinnen und -aktivisten müssen Bussen bis zu 400 Franken bezahlen.
- Sie hatten vor mehr als zwei Jahren den Haupteingang eines Freiburger Einkaufszentrums versperrt.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Aktion fand am 29. November 2019 statt, am sogenannten «Black Friday»: Bei diesem Aktionstag setzen zahlreiche Geschäft auf Rabatte, um Kundschaft anzulocken. Rund 50 Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten blockierten in der Stadt Freiburg das Einkaufszentrum Fribourg Centre.
Sie versperrten den Haupteingang und ketteten sich an Einkaufswagen. Einige sprachen verkleidet Passantinnen und Passanten an und verteilten Flyer. Hinter der Aktion stand die Klimabewegung Extinction Rebellion, die damit ein Zeichen gegen den übermässigen Konsum setzen und auf den Klimawandel aufmerksam machen wollte.
Danach kam die Busse – und der Prozess
Bewilligt war die Aktion nicht. Deshalb verurteilte die Freiburger Staatsanwaltschaft die Aktivistinnen und Aktivisten per Strafbefehl zu Bussen zwischen 200 und 500 Franken – unter anderem wegen Störung der öffentlichen Ruhe und Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung. Einige erhielten zudem eine bedingte Freiheitsstrafe wegen Nötigung.
Rund 30 Personen akzeptierten die Busse nicht und reichten Rekurs gegen den Strafbefehl ein. Gemäss ihren Anwältinnen und Anwälten handelte es sich bei der Aktion nicht um ein Verbrechen. Der Klimawandel sei eine akute Bedrohung, deshalb sei ziviler Ungehorsam gerechtfertigt.
Das Urteil: schuldig
Der Freiburger Polizeirichter Benoît Chassot folgte dieser Argumentation nicht und wies die Rekurse ab. Damit bleiben die Bussen bestehen, der Richter reduzierte sie allerdings auf Beträge zwischen 100 und 400 Franken. Zudem müssen die Verurteilten die Verfahrenskosten bezahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten können es ans Freiburger Kantonsgericht weiterziehen.
Das Gericht sah den Klimawandel nicht als unmittelbare Gefahr im strafrechtlichen Sinne an. Ziviler Ungehorsam sei deshalb nicht gerechtfertigt. Es würde auch andere, legale Wege geben, um darauf aufmerksam zu machen. Damit folgte das Gericht der Begründung des Bundesgerichts.
Ein Urteil von vielen
Bereits vergangene Woche hatte sich das Bundesgericht mit einem ähnlichen Fall aus Lausanne beschäftigt. Es bestätigte ein Urteil gegen zwölf Umwelt-Aktivistinnen und -Aktivisten, die in einer Bankfiliale Tennis gespielt hatten.
Auch in Basel und Zürich kam es nach Klimademonstrationen zu Gerichtsprozessen: Neun junge Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten wurden vor dem Zürcher Bezirksgericht schuldig gesprochen. Die Angeklagten hatten im Juli 2019 mit zahlreichen anderen Personen die Zugänge zur Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz blockiert.
In Basel wurden jedoch erst kürzlich fünf Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten freigesprochen. Sie hatten parallel zur Zürcher Aktion im Sommer 2019 mit Dutzenden Personen ein UBS-Gebäude in Basel blockiert. Das Basler Strafgericht hielt in seinem Urteil fest, dass Klimaschutz kein Verbrechen sei.