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Was bedeutet es, Flüchtlinge bei sich zu beherbergen?
Aus Espresso vom 03.03.2022. Bild: Keystone / Michael Buholzer
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Krieg in der Ukraine Darf ich in meiner Mietwohnung Flüchtlinge aufnehmen?

Auf diversen Plattformen kann sich melden, wer privat Ukraine-Flüchtlinge aufnehmen möchte. Was gilt es zu beachten?

Viele in der Schweiz wollen der ukrainischen Bevölkerung helfen. Auf der Internetseite der Bürgerbewegung Campax und anderen Plattformenmelden sich Menschen, die bei sich Flüchtlinge einquartieren möchten. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH hat aus vergangenen Kriegen Erfahrung damit. Im Interview sagt SFH-Sprecherin Eliane Engeler, was mögliche Gastfamilien bedenken sollten. 

Eliane Engeler

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Eliane Engeler ist seit 2019 Mediensprecherin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH). Davor war sie für das UNHCR, die Internationale Organisation für Migration und das Aussendepartement EDA tätig.

SRF: Darf ich eigentlich – ohne die Behörden zu fragen – bei mir privat Flüchtlinge aus der Ukraine unterbringen? 

Eliane Engeler: Geflüchtete aus der Ukraine können frei in die Schweiz einreisen und sich hier während 90 Tagen legal aufhalten. Während dieser Zeit darf man die Personen sicher privat aufnehmen. Da braucht es keine Erlaubnis der Behörden. Für die Zeit danach kommt es auf den Beschluss des Bundesrats an. Dieser wird demnächst erwartet. 

Müssen Mieterinnen und Mieter zuerst die Vermieterin fragen, wenn sie Flüchtlinge aufnehmen wollen? 

Eigentlich braucht es keine Bewilligung, wenn es sich um eine unentgeltliche Zurverfügungstellung vom Wohnraum handelt. Das ist ja keine Untermiete. 

Was gilt es zu beachten, wenn man jemanden bei sich zu Hause Flüchtlinge aufnehmen will? 

Die gegenseitigen Erwartungen und die Motivation der Gastgeber müssen im Vorfeld offen angesprochen werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Dann ist Privatsphäre wichtig für alle Beteiligten: ein eigenes, möglichst abschliessbares Zimmer, Zugang zu Dusche, Bad und Küche. Gut wäre, wenn die Unterkunft nicht zu abgelegen und mit dem ÖV erreichbar ist. Wichtig ist auch eine Bereitschaft für ein längeres Commitment. Wir empfehlen eine Mindestdauer von drei Monaten.  

Wenn ich nun eine Person oder eine Familie bei mir zu Hause aufnehmen will, wie gehe ich am besten vor? 

In einem ersten Schritt können sich potenzielle Gastgeber bei uns melden. Sie werden kontaktiert, wenn der Bedarf an privater Unterbringung feststeht und die Vermittlungsstrukturen stehen. Da bitten wir aktuell noch um etwas Geduld.  

In einem zweiten Schritt wird abgeklärt, ob die Gastfamilie geeignet ist, was die gegenseitigen Erwartungen sind und ob die Unterbringung langfristig gewährleistet werden kann. Ist das der Fall, kommt es zu einer Vermittlung und zu einer Begleitung von Gastfamilie und Geflüchteten. Diese ist ganz wichtig, damit beide Seiten bei Fragen und Problemen Ansprechpartner haben. 

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Diese Menschen haben ihr Zuhause in der Ukraine verloren und vielleicht ganz schlimme Sachen erlebt. Das kann auch belastend sein für die Gastfamilie...

Wichtig ist Zeit, um mit den Gästen ein Vertrauensverhältnis aufbauen. Auch, dass die Geflüchteten das Erlebte von sich aus ansprechen können. Belastende Erfahrungen mag man nicht jederzeit teilen. Auch da ist die professionelle Begleitung wichtig. 

Finanzieren die Gastgeber die Unterbringung der Flüchtlinge selbst oder wird da etwas bezahlt? 

Zunächst wird es keine staatliche Unterstützung geben. Man muss sich also überlegen, ob und in welchem Umfang man als Gastgeber/-in bereit ist, für die Kosten aufzukommen. Nicht alle Geflüchteten sind in der Lage, ihren Lebensunterhalt zu bezahlen. Und anders als bei Menschen im Asylverfahren, übernimmt der Staat die Kosten für Krankenversicherung, Nahrung und Unterbringung nicht. 

Espresso, 03.03.2022, 08:13 Uhr

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