Worum geht es? Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) hat am Donnerstagabend die Medien über mögliche Änderungen in Bezug auf die Exporte von Kriegsmaterial informiert. Hängig waren eine Reihe von Vorstössen, die Lockerungen beim Kriegsmaterialgesetz anstreben. Wichtig war vor allem eine Parlamentarische Initiative, welche zuvor bereits von der SiK des Nationalrats angenommen worden war und mehrere Parteien unterstützen.
Was wurde entschieden? Die SIK-S leistete der parlamentarischen Initiative mit 8 zu 5 Stimmen Folge, wie Kommissionspräsident Werner Salzmann (SVP/BE) vor den Medien in Bern bekanntgegeben hat. Eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes liegt somit in Reichweite.
Was ist der Inhalt des Vorstosses? Das Kriegsmaterialgesetz soll dahingehend angepasst werden, dass die Nicht-Wiederausfuhrerklärung für Staaten, die sich den Schweizer Werten verpflichten, auf fünf Jahre beschränkt wird. Oder in einem fiktiven Beispiel gesprochen: Hat ein Land mit gleichen Werten Schweizer Kriegsmaterial vor mehr als fünf Jahren eingekauft, kann dieses grundsätzlich weiterverkauft werden.
Gibt es weitere Bedingungen? Die gibt es. Zunächst muss das Land, welches das Kriegsmaterial letztlich erhält, die Menschenrechte einhalten. Zudem darf kein Risiko bestehen, dass dieses gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Bestimmungsland nicht in einem bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Verteidigt sich dieses jedoch mit dem völkerrechtlich verankerten Selbstverteidigungsrecht, soll eine Weitergabe weiterhin möglich sein. Legt ein ständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrats bei dieser Frage sein Veto ein, braucht es eine Zweidrittelmehrheit der UNO-Generalversammlung, welche das Selbstverteidigungsrecht anerkennt.
Ein fiktives Beispiel: Hat ein Land wie Deutschland vor mehr als fünf Jahren Schweizer Kriegsmaterial eingekauft, wäre ein Weiterverkauf an Russland aus mehreren der obenstehenden Gründe verboten. Allerdings wäre eine Weitergabe an die andere Kriegspartei Ukraine wohl erlaubt – weil Kiew vom Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht.
Wie geht es weiter? Da beide Kommissionen grünes Licht gegeben haben, kann die Nationalratskommission nun eine Vorlage ausarbeiten. Kommissionspräsident Werner Salzmann betonte aber auch: «Eine parlamentarische Initiative ist nicht das Gesetz.» Will heissen: Im parlamentarischen Prozess sind weitere Änderungen möglich. Zudem unterstehen Gesetzesänderungen dem Referendum, das Schweizer Stimmvolk könnte also das letzte Wort haben.
Weshalb ist das wichtig? Die Schweiz steht wegen ihres restriktiven Kriegsmaterialgesetzes international unter starkem Druck. Dieses verunmöglicht die Wiederausfuhr von in der Schweiz hergestelltem Kriegsmaterial an Länder, die in einen Krieg verwickelt sind.
Deutschland zum Beispiel will Schweizer Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard in die Ukraine liefern. Das Parlament diskutiert verschiedene Vorschläge für Ausnahmeregelungen. Der Bundesrat will indes keine Änderung.