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Regeln für die Lobbyisten im Bundeshaus
Aus Tagesschau vom 02.12.2019.
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Mehr Transparenz im Bundeshaus Lobbyisten sollen nicht zuletzt lachen

  • Der Nationalrat nimmt den Ball doch auf: Lobbyisten sollen deklarieren, für welche Auftraggeber sie im Bundeshaus tätig werden.
  • Die grosse Kammer hat den Vorschlag des Ständerats mit 107 zu 66 Stimmen aufgenommen.
  • Die Vorlage geht in die staaatspolitische Kommission des Ständerats zurück.

Plädoyer für die «Schwachstromlösung»

Matthias Jauslin (FDP/AG) setzte sich im Namen der Minderheit für ein Minimum an mehr Transparenz ein, welche die vom «Ständerat vorgelegte Schwachstromlösung» nun biete. Es sei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, sagte Jauslin. Das neue Parlament könne bereits am ersten Tag zeigen, dass die gemachten Wahlversprechen ehrlich gemeint gewesen seien.

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Matthias Jauslin FDP/AG: «Der bisherige Nationalrat wollte nicht mal über Lösungen diskutieren.»
Aus News-Clip vom 02.12.2019.
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Auch die Linke kämpfte für die Transparenz-Regeln. Es sei von Lobbyistinnen und Lobbyisten nicht zu viel verlangt, wenn sie ihre Arbeit- und Auftraggeber deklarieren müssten.

«Ihr habt jetzt diesen Lobbyismus-Bazar selbst erlebt. Ihr habt Dutzende von Anfragen für einen Zugangsbadge erhalten», sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH) zu den neuen Parlamentsmitgliedern. «Es ist nicht Sache der Parlamentarier, den Lobbyisten Zugang zu verschaffen.»

Ihr habt jetzt diesen Lobbyismus-Bazar selbst erlebt.
Autor: Balthasar Glättli Nationalrat, Grüne/ZH

Das soll anders werden

Mit der neuen Regelung stehen jedem Ratsmitglied weiterhin zwei Zutrittsausweise zur Verfügung. Deren Vergabe funktioniert wie gehabt, mit einem Unterschied: Die Lobbyistinnen und Lobbyisten müssen sich akkreditieren und konkrete Angaben zu ihren Auftraggebern machen. Diese Informationen sind dann in einem öffentlichen Register einsehbar.

Das heutige System

Box aufklappen Box zuklappen

Lobbyisten in der Schweiz haben zwei Möglichkeiten ins Bundeshaus zu kommen. Erstens über einen Tagespass. Und zweitens über einen Dauerausweis, ein Badge, ausgestellt von einem Parlamentarier. Jeder Nationalrat, jeder Ständerat kann zwei solcher Bundeshaus-Badges an Personen ihrer Wahl verteilen. Die Personen mit Badge müssen ihren Namen und ihre Funktion in ein öffentliches Register eintragen. Die Genauigkeit der Angaben unterscheiden sich jedoch stark.

Ausserdem soll gesetzlich festgehalten werden, dass die Ratsmitglieder ihre Tagesbesucher im Parlamentsgebäude begleiten müssen. Die Idee der Initianten: Die Interessensvertreter können die neuen Zutrittsregeln nicht als einfache Tagesbesucher umgehen.

Mehrwert umstritten

Der Nationalrat war in der Sommersession nicht auf die Vorlage eingetreten. Sie führe zu viel Bürokratie und hohen Kosten, sagte der Kommissionssprecher damals. «Es ist eine Scheinlösung ohne Wirkung.»

Ruth Humbel (CVP/AG) betonte in der Debatte erneut, dass die neue Transparenzregelung keinen Mehrwert bringe. «Lobbying wird überzeichnet und überbewertet und findet sowieso ausserhalb des Bundeshauses statt.»

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