- Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller tritt von seinem Amt zurück.
- Vor zwei Wochen hat das Bundesstrafgericht Keller wegen Befangenheit gegenüber dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino in den Ausstand versetzt.
Den Antrag auf Disqualifikation von Keller hatte Infantino gestellt. Grund waren öffentliche Äusserungen von Keller zum Verfahren. Damit habe er gegen die Unschuldsvermutung verstossen, so das Bundesstrafgericht.
Keller kritisiert Urteil des Bundesstrafgerichts
Keller habe der Gerichtskommission mitgeteilt, dass er sein Mandat an die Bundesversammlung zurückgeben werde, teilte sein Sekretariat am Mittwochabend mit. Zuvor habe er der Gerichtskommission aufgezeigt, dass das Urteil des Bundesstrafgerichts «weder schlüssig begründet ist, noch die Rechtssprechung zur Befangenheit von Staatsanwälten berücksichtigt».
Es sei davon auszugehen, dass das Urteil «ergebnisorientiert und nicht mit der erforderlichen Unabhängigkeit gefällt worden ist». Angesichts der derzeitigen personellen Besetzung des Bundesstrafgerichts sehe er sich nicht mehr in der Lage, seine Ermittlungen «zielführend und innert nützlicher Frist zu Ende zu führen».
Suche nach Nachfolger wird vorbereitet
Andrea Caroni, Präsident der Gerichtskommission, erklärte, dass die Kommission von der Niederlegung des Mandats Kenntnis genommen und mit Keller vereinbart habe, sein Mandat per 31. Mai zu beenden. Die Kommission habe in Absprache mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) begonnen, die Wahl eines neuen ausserordentlichen Bundesanwaltes respektive einer Bundesanwältin vorzubereiten.
Als ausserordentlicher Bundesanwalt wurde Keller gewählt, um das Strafverfahren gegen Michael Lauber sowie allfällige Mittäter und Teilnehmer wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Begünstigung durch das Abhalten von mehreren nicht protokollierten Treffen mit Fifa-Präsident Infantino, Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold und weiteren Personen durchzuführen.
Infantino will mit Justizbehörden kooperieren
Gianni Infantino und die Fifa hatten den Entscheid des Bundesstrafgerichts begrüsst. Ein Festhalten an Keller hätte einen fairen Prozess infrage gestellt. Keller habe mit seinem Verhalten nicht einmal juristischen Basisstandards genügt.
Die Fifa und ihr Präsident wiederholten zudem ihre Bereitschaft zur vollumfänglichen Kooperation mit den Justizbehörden.