Vor mehreren Jahren haben westliche Geheimdienste den Nachrichtendienst des Bundes gewarnt. Heikle Daten sollen vom NDB über private Firmen zum russischen Geheimdienst gelangt sein. Jetzt wird dieser mögliche Verdacht auf Spionage beim NDB strafrechtlich untersucht.
Für die parlamentarische Oberaufsicht, die Geschäftsprüfungsdelegation, ist das Strafverfahren nötig, die GPDel kritisiert den Umgang mit der Affäre seit Jahren. Der Präsident, Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt, sagt gegenüber SRF, dass die Informationsbeschaffung seitens NDB «entgegen den gesetzlichen Vorgaben verlief» und somit unrechtmässig war. Und: «Was unrechtmässig ist, sollte man auch verfolgen.»
Schwerer Reputationsschaden beim NDB
Die Cyberabteilung im Nachrichtendienst des Bundes soll die Schweiz vor Hackerangriffen schützen. Doch dabei sind die Spezialisten womöglich zu weit gegangen. Sensible Informationen sollen sie mit privaten Sicherheitsfirmen geteilt haben – offenbar auch mit der umstrittenen russischen Firma Kaspersky.
Selbst wenn sich dieser Verdacht am Ende nicht bestätigen sollte, sei das für die Schweiz nicht gut, sagt Müller-Altermatt, denn es schade bereits der Verdacht.
Wegen eines Verdachts eines Fehlverhaltens braucht es eine Strafuntersuchung, und das finde ich gut.
Ein Nachrichtendienst lebe von seiner Reputation, nur dann geniesse er das nötige Vertrauen anderer Geheimdienste, so Müller Altermatt: «Wenn man einen Teil der Reputation verloren hat, und das passiert bereits mit Mutmassungen zu Abflüssen von Informationen, dann erhält man auch nicht mehr so viele Nachrichten.»
Konkret ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen einer möglichen Verletzung des Amtsgeheimnisses, möglicher verbotener Handlungen für einen fremden Staat und wegen mutmasslichem politischem Nachrichtendienst.
Experte begrüsst Untersuchung
Dass diese Vorwürfe nun untersucht werden, begrüsst auch der Basler Jurist und Sicherheitsexperte Markus Mohler: «Dass das verboten ist, darüber muss man nicht diskutieren. Wegen eines Verdachts eines Fehlverhaltens braucht es eine Strafuntersuchung, und das finde ich gut.»
Markus Mohler gehört auch zu den Kritikern der bisher getroffenen Massnahmen. Das VBS hat mehrmals Administrativuntersuchungen in Auftrag gegeben, erst kürzlich hat der Verteidigungsminister Martin Pfister eine neue angekündigt.
Doch diese seien das falsche Mittel, damit werden eine Organisation und ihre Abläufe untersucht, aber nicht ein mögliches Fehlverhalten einer Person, sagt der Sicherheitsexperte: «Es ist auffällig, dass man immer wieder Administrativuntersuchungen geführt hat, obwohl man eigentlich weiss, dass diese zu keinem Ergebnis führen, wenn es um einen Verdacht eines konkreten Fehlverhaltens eines Mitglieds dieser Organisation geht.»
Müller-Altermatt hofft nun auf Schadensbegrenzung
Doch jetzt wird die Bundesanwaltschaft die möglichen Spionagevorwürfe untersuchen. Für den GPDel-Präsidenten Müller-Altermatt ist das auch für die Schadensbegrenzung ein wichtiger Schritt: «Das wiederum kann den Ruf nur verbessern. Insofern ist es gut, macht man jetzt diese Strafanzeige.»
Der Nachrichtendienst lässt ausrichten, er werde der Bundesanwaltschaft im Rahmen eines allfälligen Verfahrens uneingeschränkt zur Verfügung stehen.