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Schweiz Zu spät am Flughafen – was nun?

Ein Stromausfall, eine Zugsverspätung – und es wird extrem knapp für den Check-in. Oder man verpasst gar den Flug. In dieser Situation gilt es einerseits, schnell zu reagieren und andererseits vorzukehren. Denn manchmal nützt auch der Standard-Tipp, frühzeitig zum Flughafen zu reisen, nichts mehr.

Service:

Was tun, wenn es knapp wird?

  • Zeit spart, wer bereits zu Hause am Computer eingecheckt hat. Dann hat er die Bordkarte bereits zur Hand.
  • Wenn möglich nur mit Handgepäck reisen. Dies erspart Wartezeiten bei der Gepäckaufgabe.
  • Einen Schleichweg für spät Eintreffende gibt es am Flughafen nicht. Auch kein Recht die Warteschlange am Check-in zu überholen.

Was tun, wenn man den Flug tatsächlich verpasst?

  • So schnell wie möglich die Buchungsstelle anrufen. Dies ist je nach Buchung die Helpline des Online-Portals, des Reisebüros oder der Fluggesellschaft. Entsprechend den Vertragsbedingungen der Buchung sucht diese Stelle nach einer Lösung.

Mehr zum Thema:

Von wem erhalte ich eine Entschädigung, wenn ich zu spät zum Flughafen komme und den Flug verpasse?

  • Von der Fluggesellschaft gibt es keine Entschädigung. Egal, weshalb der Passagier zu spät am Check-in erscheint.
  • Einige Reise- und Annulationskosten-Versicherungen zahlen Entschädigungen bei Verspätungen auf der Anreise. Aber nicht alle. Daher unbedingt das Kleingedruckte (AVB/AGB) lesen.
  • Ist die Anreise zum Flughafen in einer Pauschalreise inbegriffen, dann ist der Reiseveranstalter verpflichtet, möglichst schnell die Weiterreise zu organisieren und zu bezahlen.
  • Die SBB haftet nicht, wenn jemand wegen einer Zugsverspätung oder eines Stromausfalls den Flug verpasst. Es gibt kein Recht darauf, dass der Zug pünktlich ankommt.

(Quellen: Flughafen Zürich, Swiss, Reto Ineichen – Dozent für Tourismusrecht an der HFT Luzern)

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