Service:
Was tun, wenn es knapp wird?
- Zeit spart, wer bereits zu Hause am Computer eingecheckt hat. Dann hat er die Bordkarte bereits zur Hand.
- Wenn möglich nur mit Handgepäck reisen. Dies erspart Wartezeiten bei der Gepäckaufgabe.
- Einen Schleichweg für spät Eintreffende gibt es am Flughafen nicht. Auch kein Recht die Warteschlange am Check-in zu überholen.
Was tun, wenn man den Flug tatsächlich verpasst?
- So schnell wie möglich die Buchungsstelle anrufen. Dies ist je nach Buchung die Helpline des Online-Portals, des Reisebüros oder der Fluggesellschaft. Entsprechend den Vertragsbedingungen der Buchung sucht diese Stelle nach einer Lösung.
Von wem erhalte ich eine Entschädigung, wenn ich zu spät zum Flughafen komme und den Flug verpasse?
- Von der Fluggesellschaft gibt es keine Entschädigung. Egal, weshalb der Passagier zu spät am Check-in erscheint.
- Einige Reise- und Annulationskosten-Versicherungen zahlen Entschädigungen bei Verspätungen auf der Anreise. Aber nicht alle. Daher unbedingt das Kleingedruckte (AVB/AGB) lesen.
- Ist die Anreise zum Flughafen in einer Pauschalreise inbegriffen, dann ist der Reiseveranstalter verpflichtet, möglichst schnell die Weiterreise zu organisieren und zu bezahlen.
- Die SBB haftet nicht, wenn jemand wegen einer Zugsverspätung oder eines Stromausfalls den Flug verpasst. Es gibt kein Recht darauf, dass der Zug pünktlich ankommt.
(Quellen: Flughafen Zürich, Swiss, Reto Ineichen – Dozent für Tourismusrecht an der HFT Luzern)