Die Sexualaufklärung an Volksschulen und Kindergärten in der Schweiz darf nicht eingeschränkt oder gar ganz verboten werden. Dies betont nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat.
Die kleine Kammer empfiehlt die Volksinitiative zum «Schutz vor Sexualisierung im Kindergarten und der Volksschule» dem Volk mit 37 gegen 1 Stimme (bei 3 Enthaltungen) zur Ablehnung.
Wirksamer Schutz oder Schaden?
Sexualunterricht an Volksschulen bietet einen wirksamen Schutz vor sexuellen Übergriffen, Teenagerschwangerschaften und sexuellen Krankheiten. So lautete der mehrheitliche Tenor in der Debatte.
Anders sahen es die rechtsbürgerlichen Befürworter der Initiative, die von der Diskussion um das «Sex-Köfferli» des Basler Erziehungsdepartements beflügelt worden war.
Die Initianten befürchten in der heutigen Praxis eine schädliche Beeinflussung des Sexualverhaltens der Kinder. Sie wollen deshalb ab dem Kindergarten allenfalls präventiven Unterricht zum Schutz vor Missbrauch zulassen. Über Fortpflanzung soll dagegen erst ab vollendetem 12. Altersjahr im Fach Biologie gesprochen werden dürfen.
Souveränität der Kantone angetastet
Dass die Initiative von den meisten Parlamentariern abgelehnt wurde, stand nicht zuletzt mit der Frage nach den Kompetenzen der Kantone in Zusammenhang. Mehrere Redner erklärten, die Volksschule liege in der Souveränität der Kantone und Gemeinden. Dazu zähle auch die Sexualkunde.
Ferner nehme die Initiative den Lehrern die Möglichkeit, über eine breite Aufklärung die schwächsten Glieder der Gesellschaft – die Kinder – zu schützen. In diesem Sinn sagte Géraldine Savary (SP) im Namen der vorberatenden Bildungskommission: Die Initiative stehe quer in der politischen Landschaft.
Peter Föhn stand allein
Auf etwas verlorenem Posten stand Peter Föhn (SVP), der sich im Rat als einziger zugunsten der Initiative aussprach. Die Initiative richte sich nicht gegen den Sexualkundeunterricht in den Schulen, so Föhn. Sie stärke die Rolle der Eltern.
Das Volksbegehren, das nun auch noch von der kleinen Kammer abgelehnt worden ist, kam erst in einem zweiten Anlauf zustande. Die Unterschriftensammlung zu einer Initiative gleichen Inhalts war nämlich zunächst eingestellt worden. Der Grund: Es war bekannt geworden, dass ein Mitinitiant wegen Kindsmissbrauchs verurteilt worden war.