- In den Berggebieten gibt es immer mehr Wölfe – das stellt die Landwirtschaft vor Herausforderungen.
- Als Abhilfe möchte der Bundesrat für den nächsten Alpsommer einen vereinfachten Abschuss von «Problemwölfen» einführen.
- Die Übergangslösung soll gelten, bis das Parlament das Jagdgesetz entsprechend geändert hat. 2020 lehnte das Stimmvolk eine Lockerung des Wolfsschutzes ab.
Weil die wachsende Zahl von Wölfen in den Berggebieten eine Herausforderung für die Alpwirtschaft ist, will der Bundesrat das Abschiessen von Wölfen erleichtern. Er hat eine entsprechende Teilrevision der Jagdverordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis ein revidiertes Jagdgesetz in Kraft tritt. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch mitgeteilt.
Tiefere Schwelle zum Abschuss von «Problemwölfen»
Konkret heisst es in der Mitteilung, dass die Abschüsse «schadenstiftender Einzelwölfe» erleichtert werden soll: In Gebieten, in denen Wölfe bereits früher Schäden anrichteten, soll der Schwellenwert neu bei acht statt zehn Nutztierrissen liegen.
Künftig sollen nicht nur getötete, sondern auch schwerverletzte Rinder und Pferde sowie Lamas und Alpakas zum Schaden gezählt werden. Das soll sowohl für Abschüsse von Einzelwölfen als auch für Rudelwölfe gelten.
Sofortiger Abschuss bei «erheblicher Gefährdung» von Menschen
Wölfe sollen zudem abgeschossen werden können, wenn sie Menschen «erheblich» gefährden. Diese Regel soll für Einzel- und Rudelwölfe gelten. In diesem Fall soll ein Abschuss ohne Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) möglich sein.
Die Bestimmungen betreffen neu auch Rudel, bei denen kein Nachwuchs auf die Welt gekommen ist. Mit der Zustimmung des Bundes dürften dann auch Jungtiere aus dem Vorjahr abgeschossen werden. Die Voraussetzung: ein grosser Schaden oder die «erhebliche Gefährdung» von Menschen sowie ein regional gesicherter Wolfsbestand.
Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Februar 2023.