Die Emotionen:
«Sorgen und Ängste – insbesondere auch der Bergbevölkerung – werden nicht, beziehungsweise zu wenig, ernst genommen.» Dies schreibt der Glarner Bauernverband und seine «Fachkommission Grossraubtiere», die hauptsächlich aus Landwirten besteht und die als Bindeglied gedacht ist zwischen den Behörden, der Landwirtschaft und der nicht-landwirtschaftlichen Bevölkerung. Die Botschaft ist deutlich: Nach diesem Sommer, in dem es viel mehr Probleme gab mit Wölfen, wollen die Landwirte, dass etwas geht: «2022 darf sich nicht wiederholen.»
Die Fakten:
90 Schafe und Ziegen wurden diesen Sommer durch Wölfe im Kanton Glarus gerissen. Diese Zahlen gab der Kanton vor ein paar Tagen bekannt, als er Bilanz des Alpsommers zog. 120 Tiere seien zudem verschwunden, nachdem ein Wolf in der Nähe gewesen sei. Den Wert dieser gerissenen oder verschwundenen Tiere schätzt der Kanton Glarus auf 110'000 Franken. Die zusätzliche Arbeit im Zusammenhang mit Wolfsrissen schätzt er auf 37'000 Franken. Fakt ist: Diese Zahlen sind viel höher als in den Jahren zuvor. Letztes Jahr meldete der Kanton Glarus 10 gerissene und 5 verschwundene Schafe und Ziegen im Zusammenhang mit dem Wolf.
Die Forderungen:
Sieben Forderungen hat der Bauernverband, zusammen mit der «IG wolfsicherer Lebensraum» vorgestellt. Zum Beispiel soll der Kanton Glarus seine Möglichkeiten zur Regulierung der Wölfe besser ausschöpfen. Denn diese seien diesen Sommer nicht genutzt worden. Ausserdem möchte der Bauernverband, dass die Entschädigung für gerissene und verschwundene Tiere einfacher abgewickelt wird. Dies sei im Moment zu aufwändig. Und er fordert ein klares Bekenntnis der Glarner Regierung zur heimischen Landwirtschaft.
Was sich national in Sachen Wolf tut
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Ob ein Wolf geschossen werden darf oder nicht, bestimmen nicht die Kantone, sondern der Bund. Nachdem 2020 das neue Jagdgesetz vom Schweizer Stimmvolk verworfen wurde, blieb der Wolfsschutz stark. Wölfe dürfen nur in seltenen Fällen geschossen werden, zum Beispiel, wenn sie während einer gewissen Zeitspanne zu viele geschützte Nutztiere reissen.
Diese Gesetze könnten aber gelockert werden. In der September-Session hat der Ständerat einer Aufweichung des Jagdgesetzes zugestimmt. Wölfe sollen nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um künftige Schäden zu verhindern. Der Ständerat hiess die Vorlage mit 31 zu 6 Stimmen gut. Der Nationalrat diskutiert in der nächsten Session über die Vorlage.
Erste Reaktion der Regierung:
Der Glarner Landammann Benjamin Mühlemann hat sich stellvertretend die Forderungen angehört und eine Petition mit 3000 Unterschriften angenommen. Diese Petition beinhaltet die sieben Forderungen. «Ich kann noch nicht zu allen Forderungen Stellung nehmen», sagte Mühlemann gegenüber SRF. «Wir werden als Regierung aber eine Stellungnahme dazu abgeben. Ich denke, ich lehne mich nicht zu stark aus dem Fenster, wenn ich sage, dass ein klares Bekenntnis zur Landwirtschaft und zur Alpwirtschaft darin enthalten sein wird.»
Wolf-Situation in anderen Kantonen
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Auch in
Graubünden
gab der Wolf diesen Sommer Anlass für viele hitzige Diskussionen. Es wurden um die 450 Risse gemeldet, aus geschützten und ungeschützten Herden. Dies, obwohl die Herden so stark geschützt wurden, wie noch nie. Auch haben Wölfe in mehreren Fällen grössere Tiere wie Rinder gerissen und eine Alp in Klosters war so stark von Rissen betroffen, dass die Älpler die Schafe früher ins Tal brachten. In Graubünden leben mehrere Wolfsrudel, einige davon verhalten sich auffällig, andere auch unauffällig.
Und auch im
Wallis
sorgt der Wolf regelmässig für Schlagzeilen. Im Oktober wurde in Termen ein Wolf illegal abgeschossen, dies nach dem Tage davor im Dorf Schafe gerissen worden waren. Insgesamt wurden im Wallis dieses Jahr bisher rund 370 gerissene Nutztiere verzeichnet. Seit diesem Sommer entschädigt der Kanton betroffene Züchterinnen und Züchter zusätzlich mit bis zu 300 Franken pro Tier. Dies, weil der Kanton rechtlich keine Möglichkeit sehe, «die Überpopulation der Wölfe proaktiv zu regulieren».
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