- Das Bundesgericht hält einmal mehr klar und deutlich fest: Uber-Fahrer sind nicht selbständig erwerbend. Deshalb muss das Unternehmen AHV-Beiträge für sie entrichten.
- Uber macht immer wieder von sich reden, weil es seine Fahrerinnen und Fahrer als selbständige Unternehmer sieht und nicht als Angestellte.
- Der Fahrdienst stellt sich auf den Standpunkt, man diene lediglich als Plattform zwischen Kundin und Fahrer.
Der Streit betrifft das Jahr 2014 und spielt sich im Kanton Zürich ab. Nach langer Auseinandersetzung hat sich jetzt die kantonale Ausgleichskasse durchgesetzt: Die Dachgesellschaften von Uber müssen ihr die Lohnunterlagen der Fahrerinnen und Fahrer zukommen lassen, damit die Ausgleichskasse die Höhe der AHV-Beiträge festlegen kann.
Bundesgericht bestätigt früheres Urteil
Für das Bundesgericht ist der Fall klar: Die meisten Uber-Fahrer sind angestellt. Merkmale dafür seien, dass Uber als Unternehmen den Fahrern weitreichende Weisungen erteilen kann und diese mithilfe der App auch kontrolliert.
Das Urteil liegt auf einer Linie mit einem Bundesgerichtsurteil vom letzten Sommer. Beim damaligen Fall aus dem Kanton Genf ging es nicht um AHV-Ansprüche, sondern um die Arbeitsbedingungen der Uber-Fahrer – und auch damals kam das Gericht zum Schluss, dass die meisten Fahrerinnen und Fahrer als Angestellte zu betrachten sind.
Diese Gerichtsurteile sind wichtig, weil sie von Uber die Einhaltung gewisser Spielregeln einfordern – zugunsten der Sozialversicherungen und zum Schutz der Angestellten. Und letztlich auch damit der Konkurrenzkampf mit traditionellen Taxi-Unternehmen fair ausgetragen wird.
Uber will an seinem Modell festhalten
Allerdings: Das letzte Wort im Uber-Streit dürfte noch nicht gesprochen sein. Denn Uber ist nach wie vor entschlossen, für die Zukunft am Modell mit selbständigen Fahrern festzuhalten. Die einzelnen Fahrerinnen und Fahrer sollen jetzt mehr Möglichkeiten haben, Preise festzulegen und selber Fahrten auszuwählen.
Abzuwarten bleibt, ob die Behörden und Gerichte diese Anpassungen akzeptieren – oder ob sie sie als bloss kosmetische Änderungen betrachten.