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Vermummung in der Schweiz Gesamtschweizerisch sollen Burkas nicht verboten werden

  • Der Ständerat empfiehlt die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» mit 34 zu 9 Stimmen zur Ablehnung.
  • Den Gegenvorschlag des Bundesrates unterstützt der Ständerat mit 35 zu 8 Stimmen.
  • Die Initiative kommt in den Nationalrat und – sofern sie nicht zurückgezogen wird – vors Volk.

Für die Frauen und Männer im Ständerat ist klar: Vollverschleierung widerspricht den Schweizerischen Werten fundamental. In der Schweiz schaut man sich beim Kommunizieren in die Augen und ins Gesicht. Das gilt als normal.

Noch werte-widriger als die Vollverschleierung selbst ist jedoch der Zwang zur Vollverschleierung. Doch dieser wird vom Straftatbestand der Nötigung bereits abgedeckt, wie viele Rednerinnen und Redner betonten.

Worum geht es?

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Das Egerkinger Komitee hat die 2017 die Eidgenössische Volksinitiatve «Ja zum Verhüllungsverbot» eingereicht. Als erster Rat behandelte sie der Ständerat.

Die Initaitive sieht vor, die Bundesverfassung folgendermassen abzuändern. Hier der Wortlaut der vorliegenden Inititiative:

Art. 10a Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts

Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.

Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschliesslich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.

Art. 197 Ziff. 12

12. Übergangsbestimmung zu Art. 10a (Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts)

Die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 10 a ist innert zweier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände zu erarbeiten.

Es gebe zwar sehr wenige Frauen in der Schweiz, die sich voll verschleierten, hielten mehrere Ständerätinnen und Ständeräte, darunter auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter, fest. Aber abgesehen von übereifrigen Konvertitinnen seien es meistens Touristinnen. Daher sei der Bedarf, dazu ein Gesetz zu erlassen, nicht gross, wie die SPK-Kommissionssprecherin Pascale Bruderer-Wyss (SP/AG) sagte. In diesem Punkt seien auch die föderalen Rechte der Kantone zu respektieren. Grundsätzlich sind die Kantone für die Sicherheit zuständig.

«Es geht bei dieser Initiative, wie bei der Minarett-Initiative, vor allem um die Symbolik», sagte Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR). Terrorismus könne damit kaum verhindert werden, denn Anschläge verübende Terroristen würden in Europa garantiert keine Burkas tragen. Das wäre viel zu auffällig. Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) wies darauf hin, dass zur Verhinderung terroristischer Straftaten ganz andere Massnahmen nötig seien. Als Beispiel führte sie die Geldflüsse an, die man wirkungsvoll unterbrechen müsste.

Indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates

In der Beratung des Ständerats kam nicht nur die Initiative, sondern auch der Gegenvorschlag des Bundesrates schlecht an. Damit will der Bundesrat eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss. Er führt als Beispiele die Bereiche Migration, Zoll, Sozialversicherung oder Billettkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln an.

«Vom Gegenvorschlag habe ich mir mehr erhofft», sagt Daniel Jositsch (SP/ZH), der ihn trotzdem unterstützt. Er löse das Problem nicht. «Gegen strukturellen-kulturellen Druck hilft das Strafgesetzbuch nicht», so Jositsch.

Werner Luginbühl ging noch einen Schritt weiter. Es brauche weder die Initative noch den indirekten Gegenvorschlag. «Ein Verhüllungsverbot wird an der Diskriminierung der Frau nichts ändern», so Luginbühl.

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