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Cum-Ex-Skandal Steueranwalt Hanno Berger wird definitiv ausgeliefert

  • Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde des deutschen Anwalts Hanno Berger gegen seine Auslieferung nach Deutschland abgewiesen.
  • Dem 70-Jährigen wird in Deutschland vorgeworfen, Drahtzieher bestimmter Aktiendeals – sogenannte Cum-Ex-Deals – zu sein, mit denen Verrechnungssteuerrückforderungen mehrfach erstattet werden können, ohne dass es der Fiskus merkt.
  • In Deutschland soll Berger an mehreren solchen Deals beteiligt gewesen sein.
  • Die Deals sollen den Staat um rund 400 Millionen Euro geprellt haben sollen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der deutsche Steueranwalt hatte bisher alle Vorwürfe gegen sich zurückgewiesen. Er hatte sich in die Schweiz abgesetzt, seit vergangenem Sommer sitzt er in Auslieferungshaft im Kanton Graubünden.

Mit dem negativen Entscheid des Bundesgerichts hat Berger nun sämtliche Rechtsmittel gegen seine Ausweisung ausgeschöpft. Hanno Berger wurde heute an der Grenze den deutschen Behörden ausgeliefert.

Cum-Ex-Geschäfte einfach erklärt

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Mit Cum-Ex-Geschäften haben Banken – darunter auch Schweizer Banken – und Börsenhändler Steuerämter in ganz Europa um hohe zweistellige Milliardenbeträge geprellt. Auch der Schweizer Fiskus ist zu Schaden gekommen.

Einfach erklärt funktionieren Cum-Ex-Deals so: Rund um den Stichtag für die Dividendenauszahlung schieben sich mehrere Akteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Anspruch auf eine Verrechnungssteuerauszahlung gegenseitig hin und her, sodass am Dividenden-Stichtag dem Fiskus nicht klar ist, wer nun tatsächlich Anspruch auf eine Verrechnungssteuerrückerstattung hat und wer nicht. In der Folge zahlen Steuerämter die Verrechnungssteuerrückerstattung mehrfach aus, obschon vorab nur einmal Verrechnungssteuer gezahlt worden ist.

SRF 4 News; 22.02.22; 14 Uhr

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