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Mindestzinssatz von einem Prozent könnte für die Pensionskassen stressig werden
Aus SRF 4 News aktuell vom 08.11.2018.
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Mindestzinssatz unverändert Bundesrat will wohl Goodwill im Volk schaffen

Versicherte profitieren vom jetzigen Zinssatz in der beruflichen Vorsorge. Warum das nicht nur gut ist, erklärt Ueli Mettler.

Worum geht es? Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz für die berufliche Vorsorge im nächsten Jahr nicht auf 0.75 zu senken, wie ihm die Eidgenössische Kommission empfohlen hat. Der Zinssatz bleibt damit bei einem Prozent.

Ist ein Prozent Mindestzinssatz zu viel? Der Pensionskassenexperte Ueli Mettler sagt klar: «Ja». Mettler arbeitet bei der Firma c-alm. Er ist zudem Autor der Kostenstudie des Bundesamtes für Sozialversicherung und hat einen Lehrauftrag an der Hochschule Luzern. Mettler sagt, man müsse auch einbeziehen, dass der Mindestzinssatz nur ein Teil der Leistungsverpflichtung einer Pensionskasse sei. Dazu komme noch der Umwandlungssatz, der ebenfalls zu hoch sei. So hohe Verpflichtungen zwängen die Kassen, sich auf risikoreiche Anlagen einzulassen.

Was ist der Mindestzinssatz? Der Mindestzinssatz legt fest, zu welchem Ansatz die Pensionskassen die Vorsorgeguthaben der Versicherten verzinsen müssen. Er wird im Voraus festgelegt.

Hat der Bundesrat vor allem politisch entschieden? «Anders kann ich mir diesen Entscheid nicht erklären», sagt Mettler. Die Marktzinsen seien nicht auf einem Niveau, die einen höheren Zinssatz im Vergleich zur Empfehlung der Kommission rechtfertigen würden. «Die Marktzinsen sind im Bereich von Null. Das ist das, was Pensionskassen netto erwirtschaften können.»

Der Hintergrund: Wichtige Entscheide im Bereich der beruflichen Vorsorge müssen bald gefällt werden. Mettler sagt: «Der Bundesrat will vielleicht mit dieser Massnahme Goodwill im Volk schaffen.»

Situation für die Pensionskassen: Im Moment werden die Gelder der Pensionskassen bei den Banken mit einem Negativzins von minus einem Prozent verzinst. Wenn nun die Kasse mit den Versicherten ein Prozent Zins gutschreiben müssen, sei sie gezwungen, mit dem Geld «etwas Riskantes tun». Und genau das ist das Problem: Dieses Risiko kann sich auch negativ auszahlen.

Vergleich mit dem letzten Jahr: Letztes Jahr haben die Aktien der Pensionskassen gut rentiert. Mit dem Gewinn konnten die Pensionskassen Zusatzleistungen finanzieren.

Wo liegt das Problem? Wenn die Mindestleistungen schon auf so einem hohen Niveau festgelegt sind, das positiven Aktienjahren braucht, sind die Pensionskassen zwingend auf ein gutes Jahr angewiesen. Und ob dieses kommt, ist offen.

Wo liegt der Vorteil? Je höher der Mindestzinssatz, desto mehr erhalten die Versicherten gutgeschrieben.

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