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Privatkonkurs nach Todesfall Nach dem Tod in Konkurs: Wenn die Erben den Nachlass ausschlagen

In der Schweiz werden immer mehr Erbschaften ausgeschlagen – wegen Schulden. Dies führt zum Konkurs. Die Hintergründe.

Dreimal mehr Konkurse: Wenn man stirbt, möchte man gerne etwas zurücklassen – für die Erben. Allerdings bleibt oft nur ein Schuldenhaufen. Diese Fälle haben zugenommen, wie eine Recherche von SRF zeigt. Bei mehr als zehn Prozent der Todesfälle in der Schweiz kommt es anschliessend zur amtlichen Liquidation der Erbschaft, zu einem Verfahren auf dem Konkursamt.

Nach dem Tod in den Konkurs: Es gibt derzeit dreimal mehr Privatkonkurse nach Todesfällen als noch vor 25 Jahren. Im vergangenen Jahr waren es in der Schweiz 8300 Privatkonkurse in der Folge von Erbschaften, die ausgeschlagen worden sind. Diese Pleiten machen 80 Prozent aller Privatkonkurse der Schweiz aus, wie eine Analyse der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zeigt, einer auf die Prüfung von Bonitäten spezialisierten Firma.

Erbschaft ausschlagen: Zum Privatkonkurs nach dem Tode kommt es insbesondere, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird. Dies wird gemacht, wenn die verstorbene Person mehr Schulden als Aktiven hinterlässt. Die Nachkommen können die Erbschaft innerhalb von drei Monaten ablehnen. Dies bedeutet aber auch, dass sie keinen Zugriff mehr auf die verbleibenden Wertgegenstände haben – weder auf das Auto noch auf die Möbel, der Anspruch auf die Erbschaft geht verloren. Im Zweifelsfall kann ein Erbe ein Inventar erstellen lassen, in welchem alle Vermögenswerte und Schulden aufgeführt werden. Die Behörden fordern die Gläubiger öffentlich auf, sich zu melden. Auf Grundlage dieser Informationen können die Nachkommen entscheiden, wie es weitergeht.

Hand hält Schlüsselbund und führt den Schlüssel in das Türschloss ein.
Legende: Wenn die Erben den Nachlass ausschlagen, dann müssen sie auch den Wohnungsschlüssel der verstorbenen Person abgeben und haben keinen Zugriff mehr auf die einzelnen Vermögenswerte. Keystone / GAETAN BALLY

Im Zweifel keine Erbschaft: «Die Zunahme von ausgeschlagenen Erbschaften und der darauffolgenden Konkurse ist bemerkenswert», schreibt Claude Federer, Chef des Gläubigerverbandes Creditreform. Der Anstieg sei deutlich höher als bei den normalen Konkurspublikationen. Zum einen hätten wohl die Schulden zugenommen und zum anderen sei auch denkbar, dass sich die Nachkommen heute besser informieren und bei Zweifeln über die Vermögenssituation die Erbschaft ausschlagen.

Bis zum Tod gefangen: «Die Zahl der Privatkonkurse zeigt auf eine traurige Weise, dass die Menschen in der Schweiz bis zum Tod in der Verschuldungssituation verfangen bleiben, ohne Aussicht auf einen Neustart», schreibt Pascal Pfister, Geschäftsleiter von Schuldenberatung Schweiz. Private Schulden seien ein reales Problem. «Viele Verschuldete haben keine Aussicht, ihre Schulden zu sanieren, und behalten sie sprichwörtlich bis zum Lebensende», so Pfister weiter.

Zwei Personen an einem Tisch mit Dokumenten, einem Briefumschlag und einem Taschenrechner.
Legende: Wenn die Schulden immer mehr zur Last werden, kann die Beratung helfen. Keystone / CHRISTOF SCHUERPF

Das Leben ist teuer: Im Langzeitvergleich seien die steigenden Fixkosten bei Mieten und Krankenkassen die grösste Herausforderung, schreibt der Chef der Schuldenberatung. «Je älter die Verschuldeten sind, desto höher sind im Durchschnitt ihre Schulden», sagt Pascal Pfister. Eine Sanierung der Schulden sei in den allermeisten Fällen nicht mehr möglich. Ein ungünstiges Verhältnis von Schuldenhöhe und niedrigem Einkommen verunmögliche Sanierungen nach geltendem Recht.

Nachlasskonkurs: Wie es geht

Box aufklappen Box zuklappen

Zum Nachlasskonkurs kommt es, wenn alle gesetzlichen und eingesetzten Erben das Erbe innerhalb der Frist von drei Monaten ausschlagen. Die Zahlungsunfähigkeit des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes wurde amtlich festgestellt. Nachdem feststeht, dass das Erbe von niemandem angetreten wird, benachrichtigt die Erbschaftsbehörde das zuständige Konkursgericht. Der Sachverhalt wird geprüft und der Konkurs über die ausgeschlagene Erbschaft wird eröffnet.

Das zuständige Konkursamt übernimmt die Kontrolle über die Hinterlassenschaften. Die Konten und Schliessfächer werden gesperrt, die Vermögenswerte werden erfasst, die Wohnung versiegelt, die Erben müssen Wohnungsschlüssel dem Konkursamt abgeben. Alle vorhandenen Vermögenswerte werden öffentlich versteigert oder sonst verkauft. Die Erlöse werden an die Gläubiger ausbezahlt.

Revision des Gesetzes: Die Schulden sind nun auch im Parlament ein Thema, geprüft wird eine Gesetzesänderung. Wer hoffnungslos verschuldet ist und diese nicht mehr aus eigener Kraft abbauen kann, soll die Möglichkeit eines einmaligen Schuldenschnitts erhalten. National- und Ständerat befürworten die Gesetzesänderung grundsätzlich, das Parlament klärt derzeit aber die letzten Details.

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SRF 4 News, 9.6.2026, 16:12 Uhr;liea

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