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Schokolade-Hersteller in Not Das Schoggigesetz soll Schweizer Produkte in den USA retten

«Die Schweizer jassen, die Amerikaner pokern.» Dieses Bonmot hat Chocolatier Daniel Bloch von seinem Vater. So ist er auf eine Idee gekommen, wie Schweizer Produkte in den USA wettbewerbsfähig bleiben könnten. Wie genau, erklärt er im «Tagesgespräch».

Daniel Bloch

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Daniel Bloch führt in dritter Generation die Firma Chocolats Camille Bloch in Courtelary/BE. Zu den Marken des Unternehmens gehören etwa Ragusa oder Torino.

SRF News: Wie hart treffen die von Trump verfügten 39 Prozent Zoll für Schweizer Produkte Ihr Familienunternehmen?

Daniel Bloch: Unsere Firma exportiert vor allem koschere Schokolade in die USA. Das ist ein Nischengeschäft und macht rund fünf Prozent des Umsatzes aus. Wenn wir diesen Markt verlieren, ist unser ganzes Koschergeschäft gefährdet. Wir betreiben dieses seit den 1960er Jahren. Es ist nicht lebensnotwendig, aber für unsere Geschichte, für unsere Perspektive und für die Internationalität wäre es ein grosser Verlust.

Sie sind auch Vizepräsident von Chocosuisse, dem Verband der Schweizer Schokoladenfabrikanten. Wie betroffen ist die gesamte Branche?

Sieben Prozent der Exportschokolade gehen in die USA. Es ist der fünftwichtigste Exportmarkt der Schweiz. Die Schweiz entwickelt sich immer mehr Richtung Export, auch bei der Schokolade. Am meisten sind Firmen betroffen, welche nur einen Produktionsstandort in der Schweiz haben. So wie wir in Courtelary.

Nahaufnahme von einer gebrochenen Schokoladentafel.
Legende: Daniel Bloch schlägt vor: Der Bund übernimmt die Zolldifferenz zwischen jenem Tarif, der für die EU gilt und dem, der für die Schweiz gilt. So wären die Spiesse wieder gleich lang, und für den Bund käme es billiger als Kurzarbeit. Keystone / Hendrik Schmidt

Ist nun Kurzarbeit eine Option?

Es ist überall von Kurzarbeit für betroffene Betriebe die Rede, ich habe da einen anderen Ansatz. Denn es muss unternehmerisch Priorität haben, im Markt zu bleiben. Mit Kurzarbeit fällt man aus der Distribution. Und wenn man einmal aus dem Handel draussen ist, wird es schwierig.

Ich würde auf das alte ‹Schoggi-Gesetz› zurückgreifen.

Also nicht Kurzarbeit, sondern im Geschäft bleiben. Wie?

Es gab während Jahrzehnten das sogenannte Schoggi-Gesetz. Da Schweizer Rohstoffe teurer waren als ausländische, wurde mit diesem Gesetz beim Export die Differenz mit Subventionen ausgeglichen. Dies stützte damals vor allem die Schweizer Landwirtschaft. Aufgrund von WTO-Regeln wurde dieses Gesetz aufgegeben. Nun haben die USA gepokert und ihrerseits WTO-Regeln ausser Kraft gesetzt. Deshalb würde ich jetzt auf dieses alte Instrument des Ausgleichs zurückgreifen.

Es wäre eine vorübergehende Massnahme, weil wohl auch die Zölle nicht ewig bestehen werden.

Das «Schoggi-Gesetz» hat funktioniert. In der aktuellen Situation würde es dazu führen, dass die Schweizer Produkte auf dem US-Markt bleiben. Es wäre eine vorübergehende Massnahme, weil wohl auch die Zölle nicht ewig bestehen werden. Es ist ein taugliches Instrument, es hat sich bewährt und man hatte es für genau diesen Fall einer Benachteiligung eingeführt. Zudem könnte es sich auch für andere Produkte als Schokolade bewähren.

Das «Schoggi-Gesetz» in den 1970er Jahren

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Das «Schoggi-Gesetz» wurde 1974 in Kraft gesetzt. Es war ein zentrales Instrument der Schweizer Agrarpolitik, um die Wettbewerbsnachteile der heimischen Lebensmittelindustrie beim Export auszugleichen. In der Schweiz waren Rohstoffe wie Milch und Getreide häufig teurer als im Ausland. Damit Schweizer Schokolade und andere verarbeitete Produkte im Export nicht zu teuer werden, hatte der Bund dieses Gesetz erlassen.

Der Mechanismus: Wenn Lebensmittelhersteller für ihre Produktion Schweizer Milch oder Schweizer Getreide kauften, dann zahlte der Bund Ausfuhrbeiträge, um die Preisdifferenz zum Weltmarkt auszugleichen. Der Unterschied zwischen Inland- und Auslandpreisen der Rohstoffe wurde so ausgeglichen. Damit wurde zum Beispiel Schweizer Schokolade international konkurrenzfähig. 2019 wurde diese Regelung aufgehoben, um den Anforderungen der Welthandelsorganisation WTO zu entsprechen.

Der Bund müsste die Zolldifferenz übernehmen?

Ja, der Bund könnte nur die Differenz der Zölle zwischen der Schweiz und Europa ausgleichen. Das heisst: 20 Prozent des Umsatzes auf den Exporten in die USA würde an den Exporteur zurückerstattet, zum Schutz des Herstellungsstandorts. Zudem wäre es für den Bund viel günstiger als Kurzarbeits­entschädigungen. Denn bei Kurzarbeit fällt 100 Prozent des Umsatzes weg. Beim «Schoggi-Gesetz» müssten nur 20 Prozent ersetzt werden.

Das Gespräch führte Karoline Arn.

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US-Zölle

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Seit anfangs August gelten weltweit die von US-Präsident Donald Trump verhängten Zölle. Die Schweiz wurde mit einem der höchsten Zollsätze belegt. Hier lesen Sie alles Wissenswerte über die Auswirkungen der US-Zollpolitik.

Tagesgespräch, 13.08.2025, 13:00 Uhr ; 

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