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Jositsch: «Es gibt eine dritte Gewalt»
Aus News-Clip vom 10.12.2019.
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Streit um Dienstleistungen Ständerat hebt Bremsklotz für Schweizer Firmen im Ausland auf

  • Der Ständerat stimmt zwei Motionen zu, die das sogenannte Söldnergesetz entschärfen.
  • Der Bundesrat und die rot-grüne Minderheit waren gegen die Annahme der Motionen.
  • Die Pilatuswerke dürfen derweil die Wartungsarbeiten an Flugzeugen in Saudi-Arabien weiterführen, bis über ihre Beschwerde endgültig entschieden ist.

Was ist das Problem?

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Der Flugzeugbauer Pilatus hat 2012 55 Trainingsflugzeuge des Typs PC-21 an die Luftwaffe Saudi-Arabiens verkauft. Das Unternehmen hat zudem den Auftrag, diese Flugzeuge während fünf Jahren zu warten und Ersatzteile zu liefern. Diese Dienstleistung fällt unter das sogenannte Söldnergesetz (BPS). Es besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Aussendepartement (EDA), die gemäss dem Bundesamt missachtet wurde. Das EDA reichte bei der Bundesanwaltschaft eine Anzeige gegen Pilatus ein. Ein Strafverfahren wurde eröffnet.

Gegen das vom EDA verhängte Verbot reichte Pilatus Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Mit einer Zwischenverfügung hielt das Gericht fest, dass der Flugzeugbauer seine Arbeiten in Saudi-Arabien weiterführen darf, bis über die Beschwerde von Pilatus entschieden ist.

Es gehe keinesfalls um eine «Einzelfallgesetzgebung», sagte Hans Wicki (FDP/NW), der Sprecher der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats und Motionär. Was nun besprochen werde, betreffe keinesfalls nur die Flugzeugwerke Pilatus, sondern die ganze Rüstungsbranche im weitesten Sinne. Ausbildungs- und Wartungsdienste an einem Export, der bewilligt worden sei, dürften nicht dem Söldnergesetz unterstehen.

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Kuprecht: «Es war keine Rede davon»
Aus News-Clip vom 10.12.2019.
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Auch Alex Kuprecht (SVP/SZ) ist der Meinung, dass Firmen, die unter das Güterkontroll- oder das Kriegsmaterialgesetz fallen, nicht dem Söldnergesetz unterstehen. Das Aussendepartement (EDA) habe das Gesetz falsch interpretiert.

Nicht nur ein Söldnergesetz

Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) sei nicht nur ein Söldnergesetz, hielt Bundesrat Iganazio CAssis fest, obwohl es allgemein so genannt werde. Es sei vielmehr viel weiter gefasst. Es umfasse auch Dienstleistungen wie die logistische Unterstützung von Streit- und Sicherheitskräften.

Der Bundesrat erinnerte in Bezug auf Pilatus auch daran, dass das EDA den Pilatuswerken nur zwei von 65 Sicherheitsdienstleistungen verboten habe. Cassis: «Ich sage das einfach, damit wir auch die Proportionen sehen.»

Der Bundesrat hat ausserdem eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die prüft, ob beim diskutierten Gesetz Anpassungen notwendig seien. Deshalb plädierte Cassis dafür, dass der Ständerat beide Motionen ablehnen sollte.

Es gehe um den Sinn der Gesetze

Daniel Jositsch (SP/ZH) vertrat die Meinung, dass man im vorliegenden Fall ein Gesetz aufgrund eines Einzelfalles abändern wolle. Doch Gesetze würden nicht nur aufgrund ihres Wortlautes ausgelegt, sondern auch aufgrund des Zwecks. Er sei sich bewusst, dass ein Gesetz, das mit Sicherheitsdienstleistungen zu tun habe «hoch anfällig dafür ist, Schwierigkeiten zu bereiten».

Der Rat stimmte beiden Motionen mit 28 zu 12 ohne Enthaltungen zu. Der Nationalrat seinerseits hat bereits einer Motion seiner eigenen Sicherheitskommission zugestimmt, die das Söldnergesetz anders interpretieren will.

Der Bundesrat hat ausserdem eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die prüft, ob beim diskutierten Gesetz Anpassungen notwendig sind. Deshalb plädierte Cassis dafür, dass der Ständerat beide Motionen ablehnen sollte.

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