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Garantiebestimmungen Salt-Shops wollen von Garantie nichts wissen

Ein Kunde mit defektem iPhone wird abgewimmelt. Dabei scheinen die Garantiebestimmungen eindeutig.

Viele von uns können ein Lied davon singen, dass es mit der Garantie nicht immer läuft, wie erwartet. In den Chor einstimmen kann seit kurzem auch Fridolin D. Im Herbst 2021 hatte er im Salt-Laden im Shoppyland Schönbühl ein iPhone gekauft. Ein gutes Jahr später, kurz vor Weihnachten 2022, ging das Gerät kaputt: Fridolin D. hörte die Anrufenden nicht mehr. «Ich musste immer den Lautsprecher einschalten, um zu telefonieren.»

Mitarbeitende lehnen Garantie ab

In der Annahme, dass in der Schweiz zwei Jahre Garantie gelten, geht der Kunde in den Verkaufsladen zurück. Doch dort winkt man ab: «Die Mitarbeitenden sagten mir, dass es auf Apple-Geräte nur ein Jahr Garantie gebe, Salt könne da nichts machen», sagt er im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Nach einigen Diskussionen zog Fridolin D. enttäuscht davon und versuchte sein Glück noch in einem weiteren Salt-Laden in Bern. Doch auch dort habe man von einer Garantieübernahme nichts wissen wollen.

AGB sehen zwei Jahre Garantie vor

Das geschilderte Verhalten der Salt-Mitarbeitenden erstaunt aus zwei Gründen. Erstens sehen die Geschäftsbedingungen von Salt durchaus zwei Jahre Garantie vor – auch bei Apple-Geräten.

Mitarbeitende sind nicht berechtigt, Aussagen darüber zu treffen, ob eine Reparatur im Rahmen der Garantie durchgeführt werden kann.
Salt

Nur die sogenannte Herstellergarantie liegt bei einem Jahr (siehe Box). Zusätzlich gilt aber bei Geräten, die in einem Salt-Store gekauft wurden, auch die gesetzliche Garantie (Gewährleistung) von zwei Jahren.

Hersteller- vs. gesetzliche Garantie

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Bei Garantiefällen ist zwischen Herstellergarantie und gesetzlicher Garantie zu unterscheiden. Die Herstellergarantie ist nicht gesetzlich geregelt. Der Hersteller eines Geräts kann den Umfang und die Dauer dieser Garantie selbst bestimmen. Anders ist es bei der gesetzlichen Garantie (offiziell spricht man von «Gewährleistung»). Laut Gesetz haben Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz auf gekaufte Gegenstände zwei Jahre Garantie. Das bedeutet, der Verkäufer muss seinen Kunden während zwei Jahren Gewähr dafür bieten, dass sein Produkt keine Mängel aufweist. Diese zweijährige Garantiefrist ist zwingend und darf nicht verkürzt werden. Es ist jedoch zulässig, in einem Vertrag eine Garantie ganz auszuschliessen.

Hinzu kommt, dass das Personal in den Verkaufsläden gar nicht befugt ist, über Garantiefälle zu entscheiden. Salt schreibt auf Anfrage: «Mitarbeitende sind nicht berechtigt, Aussagen darüber zu treffen, ob eine Reparatur im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung durchgeführt werden kann.» Im Fall von Fridolin D. seien die Aussagen im Laden offenbar «falsch kommuniziert oder missverstanden» worden.

Salt will helfen

Das Telekomunternehmen verspricht, der Salt-Kundendienst werde sich mit Fridolin D. in Verbindung setzen: «Wir werden dem Kunden auf jede erdenkliche Weise helfen.»

Im Zweifel ist Salt in solchen Fällen selbstverständlich kulant.
Salt

Sofern das Gerät die Kriterien für einen Garantiefall erfülle, «werden die Reparaturkosten von Salt übernommen». Dazu müsse das Gerät aber zuerst eingeschickt und von einem Techniker überprüft werden. «Im Zweifel ist Salt in solchen Fällen selbstverständlich kulant.»

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Auf die Möglichkeit, sein defektes iPhone einschicken zu können, habe man ihn in den beiden Salt-Läden nicht hingewiesen, sagt Fridolin D. Dort habe es kategorisch geheissen, dass er das Gerät auf eigene Kosten reparieren lassen könne. Immerhin: Unterdessen habe sich Salt bereits bei ihm gemeldet. Und so wie es aussieht, wird sein Smartphone kostenlos ersetzt.

Espresso, 23.01.2023, 08:13 Uhr

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