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Spielregeln ändern sich Das wird neu im 2021

Das neue Jahr bringt einige Gesetzes-Änderungen mit sich. Eine Übersicht.

Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub

Ab dem 1. Januar 2021 haben frisch gebackene Väter Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Diese zwei Wochen können Väter flexibel beziehen innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt.

Bezahlte Zeit für die Betreuung von Angehörigen

Bezahlten Urlaub gibt es ab dem 1. Januar 2021 auch für die Pflege kranker oder verunfallter Familienmitglieder bzw. Lebenspartnerinnen und -partner. Der Urlaub beträgt drei Tage pro Fall und nicht mehr als zehn Tage pro Jahr. Ab dem 1. Juli gibt es für Eltern zudem einen bezahlten 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung schwer kranker oder verunfallter Kinder. Dieser kann während 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden.

Besserer Schutz vor Werbeanrufen

Mit dem revidierten Fernmeldegesetz können neu Unternehmen belangt werden, die von unerwünschten Werbeanrufen profitieren, zum Beispiel Krankenkassen oder Versicherungen. Zudem sind ab dem 1. Januar auch jene Nummern vor Telefonwerbung geschützt, die nicht in einem Telefon-Verzeichnis registriert sind – sie werden den Nummern mit Sterneintrag gleichgestellt. Ab Juli müssen Telekom-Anbieter den Kunden zudem einen Callfilter zur Verfügung stellen.

Entschädigung bei Verspätung im ÖV

Bei Verspätungen ab 60 Minuten gibt es ab dem 1. Januar 25 Prozent des Billettpreises zurück. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden werden 50 Prozent entschädigt. Auch Abo-Besitzer gehen nicht leer aus: Sie erhalten ab einer Stunde Verspätung den Tageswert des Abonnements zurück. Reisende können den Anspruch online beantragen – oder an jeder Billett-Verkaufsstelle.

Neue Regeln für Auto-, Töff-, und Velofahrer

Velo- und Töff-Fahrer dürfen bei Rot rechts abbiegen, sofern die Ampel entsprechend gekennzeichnet ist. Zudem dürfen Kinder bis zwölf Jahre auf dem Trottoir fahren, wenn es keinen Velostreifen hat. Auf dem Trottoir gilt Schritttempo und den Fussgängern ist Vortritt zu lassen. Für Autofahrer gilt neu, dass sie unaufgefordert eine Rettungsgasse bilden müssen, damit Rettungsfahrzeuge schneller zur Unfallstelle gelangen. Und eine weitere Änderung im Strassenverkehr: Bei Stau oder stockendem Verkehr darf man an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeifahren. Rechtsüberholen und wieder einschwenken bleibt verboten.

Radio-Sendung zum Thema:

Tanken wird teurer

Per 1. Januar 2021 gelten neue Steuersätze für Benzin und Diesel. Der Bundesrat hat sie um 3,7 Rappen pro Liter erhöht.

Ergänzungsleistungen zurückbezahlen

Umfassende Änderungen gibt es bei den Ergänzungsleistungen (EL). Unter anderem wird hier eine Rückerstattungspflicht eingeführt: Beim Tod eines EL-Bezügers müssen die Erben die in den letzten zehn Jahren bezogenen EL zurückbezahlen. Dies aber nur, wenn der Nachlass 40'000 Franken übersteigt. Vererbt ein EL-Bezüger also beispielsweise 50'000 Franken, müssen maximal 10'000 Franken rückerstattet werden. Bei Ehepaaren kommt die Rückerstattungspflicht erst zum Tragen, wenn auch der überlebende Ehegatte stirbt.

Espresso, 29.12.2020, 8.13 Uhr

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