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Rechtsfrage: «Sind meine OVS-Gutscheine nun wertlos?»
Aus Espresso vom 14.06.2018. Bild: Keystone
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OVS «Sind meine OVS-Gutscheine nun wertlos?»

Die italienische Sempione Fashion AG befindet sich in der Nachlassstundung. Die OVS-Läden in der Schweiz sind zwar noch offen, das Verkaufspersonal nimmt aber keine Gutscheine mehr in Zahlung. «Espresso» sagt, was Konsumentinnen und Konsumenten in dieser Situation tun können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die italienische Sempione Fashion AG, die in der Schweiz die Modeläden OVS betreibt, befindet sich in der provisorischen Nachlassstundung.
  • Während der Nachlassstundung prüft ein vom Gericht eingesetzter Sachwalter, ob die Firma saniert werden kann oder ob ein Konkurs unumgänglich ist.
  • Während der Nachlassstundung darf das Personal keine Gutscheine mehr in Zahlung nehmen.
  • Dass Kunden ihre Gutscheine je einlösen können oder Geld zurückbekommen, ist wenig wahrscheinlich.

Auf der Redaktion von «Espresso/Kassensturz» melden sich derzeit viele verärgerte OVS-Kundinnen und -Kunden. «Meine Geschenkkarte von Weihnachten wurde nicht akzeptiert», schreibt zum Beispiel eine Hörerin aus Ettiswil (LU). Verärgert und frustriert habe sie den Laden verlassen, ohne etwas gekauft zu haben.

In Thun wollte sich ein Kunde offenbar nicht abweisen lassen. Kurzerhand legte er den Gutschein auf den Tisch und wollte das Geschäft mit Kleidern im Gegenwert verlassen. Die Situation eskalierte, die Verkäuferin rief die Polizei.

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OVS-Filialen dürfen keine Gutscheine mehr annehmen

Tatsächlich dürfen die Filialen seit Ende Mai keine Gutscheine mehr annehmen. Die italienische Sempione Fashion AG, die in der Schweiz die OVS-Läden führt, ist überschuldet und befindet sich in provisorischer Nachlassstundung. Ein vom Gericht eingesetzter Sachwalter wird in den nächsten Monaten prüfen, ob die Firma saniert werden kann oder ob ein Konkursverfahren eröffnet wird.

Während eines solchen Nachlassverfahrens ist ein Unternehmen weiterhin operativ tätig, es darf aber nur die während des Nachlassverfahrens entstandenen Verpflichtungen wie Miete oder Lohnzahlungen erfüllen. Schulden, die vor Eröffnung des Nachlassverfahrens entstanden sind, dürfen nicht bezahlt werden.

Feilschen und streiten ist sinnlos

Zu diesen Schulden gehören zum Beispiel Lieferantenrechnungen oder auch Forderungen aus Gutscheinen. Widersetzt sich eine Filiale diesen Vorgaben, machen sich die Verantwortlichen wegen Gläubigerbevorzugung strafbar. Vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, sich mit dem Personal zu streiten. Keinen Sinn macht es auch, die Sempione Fashion zu betreiben. Während eines Nachlassverfahrens sind Betreibungen nicht möglich.

Kundinnen und Kunden mit Gutscheinen bleibt somit vorerst nur der Frust. Zwar können sie ihre Forderungen im Rahmen eines Sanierungs- oder Konkursverfahrens eingeben. Der Sachwalter wird später einen sogenannten Schuldenruf erlassen und Gläubiger auffordern, ihre Ansprüche zu melden. Weil es sich bei Gutscheinen jedoch um nicht privilegierte Forderungen handelt, besteht kaum eine Chance, allzu viel von seinem Geld zurück zu bekommen.

Radio-Tipp:

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Den Beitrag dazu hören Sie am Donnerstag um 08.10 Uhr auf Radio SRF 1.

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