Im Einzugsgebiet des Kantonsspitals Obwalden gibt es rund 35'000 potenzielle Patientinnen und Patienten. Damit das Spital rentabel wäre, bräuchte es nach Angaben der Regierung mindestens doppelt so viele. Seit Jahren steigen die Unterstützungsgelder, die aus der Kantonskasse ins Spital fliessen.
Die Regierung will die Finanzen verbessern und den Spitalstandort in Sarnen langfristig sichern. Sie schlägt dafür einen Zusammenschluss mit der LUKS-Gruppe vor. Zu dieser gehört das Luzerner Kantonsspital mit mehreren Standorten und das Spital in Nidwalden. Alle im Kantonsparlament vertretenen Parteien stehen hinter diesem Ansatz. Die Stimmbevölkerung hat das letzte Wort.
Vorteile für Finanzen und Qualität
Mit dem neuen Spitalgesetz gibt die Obwaldner Regierung die Eigenständigkeit des Kantonsspitals auf. Um es in den Verbund einzugliedern, muss das Spital in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. 40 Prozent der Aktien bleiben beim Kanton Obwalden. 60 Prozent gehören künftig der LUKS-Gruppe.
Im Verbund ist es einfacher, die Qualität der Gesundheitsversorgung hoch zu halten.
So lasse sich die Qualität der Gesundheitsversorgung am Standort Sarnen langfristig sichern, ist die Obwaldner Regierungsrätin und Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann überzeugt. Sie spricht die Routine bei komplizierteren Operationen an.
Im Verbund sei es einfacher, auf die nötigen Fallzahlen zu kommen. «Die Ärztinnen und Ärzte können im Regionalspital in Sarnen und im Zentrumsspital in Luzern arbeiten.»
Bei den Finanzen sieht Cornelia Kaufmann den Vorteil darin, dass es in gewissen Bereichen eine engere Zusammenarbeit geben kann. «Bei der IT beispielsweise muss ein kleines Spital die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie ein grosses. Im Verbund können wir solche Leistungen gemeinsam entwickeln.»
Kann Obwalden noch mitbestimmen?
Trotz der Minderheitsbeteiligung verliere der Kanton die Kontrolle über das Spital nicht, sagt Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann. Unter anderem sei klar, dass der Standort Sarnen nicht verschoben werden könne.
In Sarnen gibt es weiterhin ein Spital für die Grundversorgung.
Auch bezüglich der angebotenen Leistungen macht das Gesetz Vorgaben. Es muss in Sarnen weiterhin eine ambulante und eine stationäre Grundversorgung geben. Auch eine Notfallstation, die rund um die Uhr geöffnet ist, ist gesichert.
Gewisse Leistungsvorgaben verschwinden
Bei anderen Leistungen bringt das neue Spitalgesetz Änderungen. Bis jetzt war geregelt, dass das Obwaldner Kantonsspital Abteilungen für innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie führen muss. Auch eine Geburtenabteilung war Pflicht.
Ein Verbund braucht Spielraum.
Auf diese konkrete Aufzählung verzichtet das neue Gesetz. Aus Sicht von Martin Sigg ist das ein notwendiger Schritt. Der FDP-Politiker ist Obwaldner Kantonsrat und Hausarzt im Kanton. Er ist Teil des überparteilichen Komitees, das sich für ein Ja zum Spitalgesetz einsetzt.
«Der Verbund braucht Spielraum und muss Ressourcen sinnvoll einteilen können. Es wäre zu teuer, alles an allen Standorten gleichzeitig anzubieten», sagt er. Künftige Diskussionen über die Schliessung einzelner Abteilungen seien möglich.
Jedoch werden im kleinen Spital in Sarnen bereits heute nicht alle Krankheitsbilder behandelt. «Für gewisse Behandlungen müssen Patientinnen und Patienten schon jetzt weiter nach Luzern.» Von einer grossen Veränderung mit dem Verbund gehe er deshalb nicht aus. Bei einem Ja zur Vorlage erfolgt der Zusammenschluss bis spätestens 2029.