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Abstimmung Kanton Obwalden Wie sieht die Zukunft des Kantonsspitals Obwalden aus?

Die Politik will das Spital fusionieren mit jenen in Luzern und Nidwalden, um den Standort in Sarnen OW zu sichern.

Im Einzugsgebiet des Kantonsspitals Obwalden gibt es rund 35'000 potenzielle Patientinnen und Patienten. Damit das Spital rentabel wäre, bräuchte es nach Angaben der Regierung mindestens doppelt so viele. Seit Jahren steigen die Unterstützungsgelder, die aus der Kantonskasse ins Spital fliessen.

Eingang des Kantonsspitals Obwalden.
Legende: Das Kantonsspital Sarnen wies letztes Jahr ein Minus von rund 1.9 Millionen Franken aus. Keystone / URS FLÜELER

Die Regierung will die Finanzen verbessern und den Spitalstandort in Sarnen langfristig sichern. Sie schlägt dafür einen Zusammenschluss mit der LUKS-Gruppe vor. Zu dieser gehört das Luzerner Kantonsspital mit mehreren Standorten und das Spital in Nidwalden. Alle im Kantonsparlament vertretenen Parteien stehen hinter diesem Ansatz. Die Stimmbevölkerung hat das letzte Wort.

Vorteile für Finanzen und Qualität

Mit dem neuen Spitalgesetz gibt die Obwaldner Regierung die Eigenständigkeit des Kantonsspitals auf. Um es in den Verbund einzugliedern, muss das Spital in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. 40 Prozent der Aktien bleiben beim Kanton Obwalden. 60 Prozent gehören künftig der LUKS-Gruppe.

Im Verbund ist es einfacher, die Qualität der Gesundheitsversorgung hoch zu halten.
Autor: Cornelia Kaufmann Finanzdirektorin Kanton Obwalden

So lasse sich die Qualität der Gesundheitsversorgung am Standort Sarnen langfristig sichern, ist die Obwaldner Regierungsrätin und Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann überzeugt. Sie spricht die Routine bei komplizierteren Operationen an.

Im Verbund sei es einfacher, auf die nötigen Fallzahlen zu kommen. «Die Ärztinnen und Ärzte können im Regionalspital in Sarnen und im Zentrumsspital in Luzern arbeiten.»

Chirurg bei arthroskopischem Eingriff am Knie.
Legende: Beispielsweise für komplexe Knieoperationen gibt es in der Schweiz Mindestfallzahlen. Keystone / SVEN HOPPE

Bei den Finanzen sieht Cornelia Kaufmann den Vorteil darin, dass es in gewissen Bereichen eine engere Zusammenarbeit geben kann. «Bei der IT beispielsweise muss ein kleines Spital die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie ein grosses. Im Verbund können wir solche Leistungen gemeinsam entwickeln.»

Kann Obwalden noch mitbestimmen?

Trotz der Minderheitsbeteiligung verliere der Kanton die Kontrolle über das Spital nicht, sagt Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann. Unter anderem sei klar, dass der Standort Sarnen nicht verschoben werden könne.

In Sarnen gibt es weiterhin ein Spital für die Grundversorgung.
Autor: Cornelia Kaufmann Obwaldner Regierungsrätin

Auch bezüglich der angebotenen Leistungen macht das Gesetz Vorgaben. Es muss in Sarnen weiterhin eine ambulante und eine stationäre Grundversorgung geben. Auch eine Notfallstation, die rund um die Uhr geöffnet ist, ist gesichert.

Gewisse Leistungsvorgaben verschwinden

Bei anderen Leistungen bringt das neue Spitalgesetz Änderungen. Bis jetzt war geregelt, dass das Obwaldner Kantonsspital Abteilungen für innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie führen muss. Auch eine Geburtenabteilung war Pflicht.

Ein Verbund braucht Spielraum.
Autor: Martin Sigg FDP-Kantonsrat

Auf diese konkrete Aufzählung verzichtet das neue Gesetz. Aus Sicht von Martin Sigg ist das ein notwendiger Schritt. Der FDP-Politiker ist Obwaldner Kantonsrat und Hausarzt im Kanton. Er ist Teil des überparteilichen Komitees, das sich für ein Ja zum Spitalgesetz einsetzt.

Hohes Gebäude vor schneebedeckten Bergen.
Legende: Wer einen akuten Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hat, wird bereits heute vom Kantonsspital Obwalden ins deutlich grössere Luzerner Kantonsspital verlegt. Keystone / URS FLÜELER

«Der Verbund braucht Spielraum und muss Ressourcen sinnvoll einteilen können. Es wäre zu teuer, alles an allen Standorten gleichzeitig anzubieten», sagt er. Künftige Diskussionen über die Schliessung einzelner Abteilungen seien möglich.

Weitere Vorlagen: Bildung und Prämienverbilligung

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Nebst dem Spitalgesetz kommen in Obwalden am 30. November diese kantonalen Voralgen zur Abstimmung:

  • Bildungsgesetz: Mit einer Revision wollte die Regierung das rund 20 Jahre alte Gesetz an die heutige Schulrealität anpassen. Unter anderem soll der Kanton künftig höhere Beiträge für die Tagesschule bezahlen und für Klassenlehrpersonen ist eine zweite Entlastungslektion vorgesehen. Die SVP ergriff das Referendum gegen die Vorlage, deshalb kommt sie nun zur Volksabstimmung. Aus ihrer Sicht greift die Revision nicht tief genug ins Schulsystem ein. Die SVP ist der Meinung, dass beispielsweise der integrative Unterricht überdacht werden müsste.
  • Krankenversicherungsgesetz: Diese Vorlage kam zustande durch ein Referendum der SP. Sie wehrt sich gegen eine neue Regelung im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung. Bis anhin musste die Obwaldner Regierung für diese Auszahlungen einen fix vorgegebenen Betrag im Budget reservieren. Neu soll sie die Höhe des Betrags selbst bestimmen können. Mit dieser Änderung soll die Prämienverbilligung schneller ausbezahlt werden können. Die SP befürchtet, dass die Finanzierung der Prämienverbilligung ohne eine fixe Budgetvorgabe nicht gesichert ist.

Jedoch werden im kleinen Spital in Sarnen bereits heute nicht alle Krankheitsbilder behandelt. «Für gewisse Behandlungen müssen Patientinnen und Patienten schon jetzt weiter nach Luzern.» Von einer grossen Veränderung mit dem Verbund gehe er deshalb nicht aus. Bei einem Ja zur Vorlage erfolgt der Zusammenschluss bis spätestens 2029.

Abstimmungsdossier

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Legende: SRF

News und Hintergründe zu den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen vom 30. November 2025.

Regionaljournal Zentralschweiz, 12.11.2025, 17:30 Uhr ; 

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