Die Debatte zur Abschaffung des Eigenmietwerts ist längst lanciert. Zwei Wochen vor dem Urnengang prallen in der «Abstimmungs-Arena» die Pro- und Kontra-Argumente aufeinander.
Der Eigenmietwert gehöre abgeschafft, findet SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümerverbands HEV Gregor Rutz. Das jetzige System schaffe Anreize, um Schulden zu machen. «Das ist eine Absurdität», so Rutz. Zudem sei «starker Tobak», dass die Eigentümer ein «fiktives Einkommen» versteuern müssen.
Die Basler SP-Ständerätin Eva Herzog widerspricht: «Der Eigenmietwert ist ein Versuch der Gleichbehandlung von Mieterinnen und Hauseigentümerinnen und führt zu einem ausgewogenen System». Beim Eigenmietwert handle es sich nicht um ein fiktives Einkommen, sondern um ein Naturaleinkommen, so Herzog.
«Der Eigenmietwert belastet die Hauseigentümer», kontert die Thurgauer Ratskollegin Brigitte Häberli-Koller. Hauseigentümer sparen jahrelang und werden anschliessend durch den Eigenmietwert bestraft. Dies betreffe unter anderem junge Familien oder Rentnerinnen und Rentner, führt die Mitte-Ständerätin aus.
Der Eigenmietwert ist das beste System, um nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu besteuern.
Der dritte Ständerat in der Runde, Glarner Mathias Zopfi, verweist derweil auf die Verfassung. Dort stehe, dass die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erfolgen solle, erklärt Zopfi. Der Grüne ist der Meinung, dass der Eigenmietwert das beste System ist, um diesen Verfassungsartikel umzusetzen.
Objektsteuer auf Zweitliegenschaften: Chance oder Bürde?
Laut Schätzungen hätte eine Abschaffung des Eigenmietwerts Mindereinnahmen von fast zwei Milliarden Franken zur Folge – dies würde nicht zuletzt die Kantone treffen. Um diese Löcher zu stopfen, sollen künftig Objektsteuern auf Zweitliegenschaften möglich sein. Der Bünder Finanzdirektor Martin Bühler ist jedoch nicht begeistert. Aus finanziellen Gründen wehren sich die Kantonsregierungen gegen die Vorlage – es liege nicht drin, so Bühler. Der Bund schiebe die Verantwortung den Kantonen zu, warnt der FDP-Regierungsrat. «Die neue Verfassungsgrundlage ist nicht ein Geschenk, sondern löst eine riesige Kontroverse aus bei der Bevölkerung», sagt er.
Wenn die Hypothekarzinsen auf über 2.8% steigen, können die Kantone von der Reform sogar profitieren.
Mit Markus Ritter meldet sich ein weiterer Befürworter der Reform zu Wort. Je nach Entwicklung der Hypothekarzinsen könnten die Kantone gar profitieren, hält der Mitte-Nationalrat und Präsident des Bauernverbands entgegen. Den Kantonen wirft Ritter vor, nicht langfristig zu planen, sondern lediglich die jetzigen Hypothekarzinsen als Referenz zu nehmen.
Könnte die Vorlage zu weniger Sanierungen führen?
Das, was die Menschen weniger an Steuern zahlen würden, sei die Sicherung der Investitionen in Sanierungen, sagt FDP-Nationalrat Peter Schilliger. Da dieses Geld den Hauseigentümern künftig nicht mehr aus der Tasche gezogen würde, könnten sie es in den Unterhalt ihres Eigentums stecken, so der Luzerner. Anderer Meinung ist Martin Wyss. Er ist Vorstandsmitglied des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverbands und fürchtet um sein Geschäft: «Ich habe Angst, dass wir Leute entlassen müssen.» Gerade junge Familien könnten sich in Zukunft kaum mehr Sanierungen leisten, befürchtet Gipsermeister Wyss.