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Auszuschaffende sollen sich zwangsweise einem Corona-Test unterziehen müssen
Aus HeuteMorgen vom 24.06.2021. Bild: Keystone/Archiv
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Asylwesen und Corona Werden Auszuschaffende bald zu Covid-Tests gezwungen?

Kantone verteidigen die Massnahme, die Schweizerische Flüchtlingshilfe hält dagegen an. Es steht ein Eilverfahren bevor.

Rund fünfzigmal haben sich bislang Menschen in Bundesasylzentren einem Corona-Test verweigert und so ihre Ausschaffung verhindert. Das schreibt das Staatssekretariat für Migration. Die Zahl habe sich zuletzt in Monatsfrist mehr als verdoppelt. Nun will der Bundesrat Zwangstests ermöglichen. Gefordert hatten dies nicht zuletzt die Kantone.

Bei der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörde (VKM) sagt Präsident Marcel Suter: «Personen, die die Schweiz verlassen müssen und nicht zurückgeschafft werden können, verursachen hohe Kosten in den Kantonen – insbesondere im Nothilfebereich.»

Ein düsterer Gang im Bundesasylzentrum Losone und eine Frau.
Legende: Die Pandemie forderte Bewohnerinnen und Betreuer in diversen Asylzentren der Schweiz. So stand beispielsweise das Rückkehrzentrum Aarwangen im Kanton Bern anfangs Jahr unter Quarantäne. Im Bild: das Bundesasylzentrum Losone/TI. Keystone/Archiv

Weiter sagt Suter: «Für die Kantone ist es sehr wichtig, dass ein effizienter Vollzug gemacht werden kann. Das stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in unser Asylwesen.»

Wie soll der Test vollzogen werden?

Wie genau eine Person gegen ihren Willen getestet werden soll, lässt Suter offen, erklärt aber, bei Ausschaffungen würden bereits heute verschiedene Zwangsmittel eingesetzt. «Da ist es auch möglich, einen Covid-Test zwangsweise im Nasenrachebereich durchzuführen.»

Da ist es auch möglich, einen Covid-Test zwangsweise im Nasenrachebereich durchzuführen.
Autor: Marcel Suter VKM-Präsident

Die Person könnte dafür etwa an den Händen festgehalten werden, schreibt das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement. Dies aber nur als letztes Mittel und die Gesundheit der betreffenden Person dürfe dabei nicht gefährdet werden.

Flüchtlingshilfe äussert Bedenken

Oliver Lüthi von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) sagt: «Wir stehen diesen geplanten Gesetzesänderungen aus einer Grundrechtsperspektive sehr kritisch gegenüber. Es gibt unseres Wissens keine andere Bevölkerungsgruppe, die zu einem Covid-Test verpflichtet oder einberufen werden kann.»

Es gibt unseres Wissens keine andere Bevölkerungsgruppe, die zu einem Covid-Test verpflichtet oder einberufen werden kann.
Autor: Oliver Lüthi SFH-Kommunikationsleiter

Kein Thema für den Bundesrat ist übrigens eine Zwangsimpfung für Weggewiesene. Vielleicht kommt das aber noch. Die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörde jedenfalls forderte zuletzt, dass Personen auch gegen ihren Willen geimpft werden können, wenn das ihre Ausschaffung ermöglichen würde.

HeuteMorgen, 24.06.2021, 06:00 Uhr

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