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Freitod-Begleitung im Alter Sterbehilfe: Sollen Heime selbst entscheiden?

Die Luzerner Regierung will den assistierten Suizid in Heimen regeln. Der Branchenverband ist für individuelle Lösungen.

Selbstbestimmt bis zum Schluss. Dieser Grundsatz gilt schon in vielen Luzerner Pflegeheimen. Unheilbar kranke Seniorinnen und Senioren können heute Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die meisten Institutionen verfügen über die nötigen Konzepte dafür.

Diese gelebte Praxis will die Luzerner Kantonsregierung nun auch mit Gesetzesparagrafen untermauern. Sie stellt sich hinter eine entsprechende Forderung aus den Reihen der SP.

Nein zu Sterbehilfe im Spital

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Ein Vorstoss aus den Reihen der SP verlangt, dass externe Suizidbegleitung in öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen gesetzlich geregelt wird. Die Luzerner Kantonsregierung anerkennt dieses Anliegen allerdings nur teilweise. In Pflegeheimen und Behinderten-Institutionen möchte sie die Sterbehilfe gesetzlich verankern – nicht aber in Spitälern.

Spitäler hätten den Auftrag, Menschen zu heilen und Leiden zu lindern. Beihilfe zum Suizid könnte laut Regierung dem Berufsbild des Spitalpersonals widersprechen. Zudem hätten Patientinnen und Patienten ihren Wohnsitz ausserhalb des Spitals – für eine Freitod-Begleitung sei ein Austritt oder eine Verlegung in der Regel zumutbar.

Die SP ist der Meinung, dass Heimbewohnerinnen und -bewohner am Lebensende nicht benachteiligt werden sollen im Vergleich zu Seniorinnen und Senioren, die noch zuhause leben.

Heimverband plädiert für Eigenverantwortung

Sterbehilfe im Heim gesetzlich verankern: Curaviva Luzern, der Kantonalverband der Luzerner Pflegeheime, sieht dies kritisch. «Es gibt Institutionen, die dem skeptisch gegenüberstehen», sagt Präsidentin Nadja Rohrer. Gleichwohl kennt sie aktuell keinen einzigen Fall, in dem einer sterbewilligen Person der Wunsch auf eine Freitod-Begleitung verwehrt worden wäre.

Person sitzt mit Gehhilfe im Flur.
Legende: In puncto Sterbehilfe in Heimen herrscht in der Schweiz ein Flickenteppich. KEYSTONE/DPA/Jens Büttner

Rohrer leitet die Betagtenzentren AG in Emmen. Assistierte Suizidbegleitungen sind dort möglich. Dass Sterbehilfe von Gesetzes wegen aber überall angeboten werden muss, lehnt sie ab.

Heimleitungen müssten das Gemeinwohl im Auge behalten. «Wir haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bewohnenden, wir haben aber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden», sagt die Curaviva-Präsidentin.

Manchmal werden wir erst nach vollendetem assistiertem Suizid informiert, weil dann die Polizei kommen muss.
Autor: Nadja Rohrer Geschäftsleiterin Betagtenzentrum Emmen

Entscheide sich eine Bewohnerin oder ein Bewohner, freiwillig aus dem Leben zu scheiden, sei dies teils für das ganze Heim belastend. Etwa dann, wenn Sterbewillige die Angehörigen nicht in ihre Pläne einweihen. Dann sei das Heim an die Schweigepflicht gebunden. «Die Fragen der Angehörigen kommen aber trotzdem.»

Und dann gebe es jene Fälle, von denen weder die Heimleitung noch das Personal wisse. «Manchmal werden wir erst nach vollendetem Suizid informiert, weil dann die Polizei kommen muss.»

Daher plädiert Nadja Rohrer dafür, den Heimen die Entscheidung zu überlassen, ob sie Sterbehilfe akzeptieren – und in welchem Rahmen. Beispielsweise, dass Bewohnerinnen und Bewohner eine gewisse Zeit in der Institution gelebt haben müssen. Um so einem Sterbetourismus entgegenzuwirken.

Kantönligeist bei der Suizidbeihilfe 

Was in Luzern noch Gegenstand der Diskussion ist, haben andere Kantone schon geregelt. Im Wallis beispielsweise gab es 2022 einen entsprechenden Volksentscheid. In Zürich können Bewohnende eines öffentlichen Alters- oder Pflegeheims seit Juli 2023 Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

In Nidwalden und Zug ebneten die Kantonsparlamente heuer den Weg für gesetzlich verankerte Freitod-Begleitungen im Heim. Anders fiel der Entscheid im Kanton Schwyz aus: Dort befand die Politik vor zwei Jahren, dass die Institutionen ihren Umgang mit assistierten Suiziden selber regeln können.

Das Kantonsparlament ist nun auch in Luzern am Ball. Und hat es in der Hand, ob Sterbehilfe-Organisationen in allen Heimen Zugang erhalten müssen.

Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe

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Erwachsene: Dargebotene Hand/Sorgentelefon

  • Telefon (rund um die Uhr): 143
  • Mail und Chat: www.143.ch

Kinder und Jugendliche: Pro Juventute

  • Telefon (rund um die Uhr): 147
  • Mail und Whatsapp: www.147.ch

Weitere Informationen

Regionaljournal Zentralschweiz, 10.12.2025, 17:30 Uhr ; 

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