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Splitting-Vorschlag auch für die zweite Säule
Aus Rendez-vous vom 07.01.2020. Bild: Keystone
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Idee zur Zweiten Säule Dank Splitting der Pensionskasse zu besseren Renten?

BVG-Splitting würde Hinterbliebenenrenten bei Pensionierten überflüssig machen. So bekämen alle mehr Rente.

Neu ist die Idee des Splittings in der zweiten Säule nicht. Zurzeit schon werden die Pensionskassenguthaben zusammengezählt und geteilt, wenn eine Ehe geschieden wird. Was bis anhin für Scheidungen gilt, wäre so der Normalfall.

Frauen bekommen deutlich weniger Rente

Mit dem Splitting würden Ehepartner in der zweiten Säule gleichgestellt, sagt Pensionskassenexperte Fabian Thommen.

Momentan sei es nämlich so, dass Ehefrauen im Schnitt deutlich tiefere Pensionskassenrenten hätten als ihre Gatten: «Bei der Analyse der aktuellsten Neurentenstatistik haben wir festgestellt, dass die mittleren Renten der Männer im BVG mit 2300 Franken fast doppelt so hoch sind wie die der Frauen mit 1200 Franken im Monat.»

Die mittleren Renten der Männer in der BVG sind mit 2300 Franken pro Monat fast doppelt so hoch wie die der Frauen mit 1200 Franken.»
Autor: Fabian Thommen Pensionskassenexperte

In der AHV hingegen liegen die Durchschnittsrenten von Ehepartnern nur wenig auseinander. Einer der Gründe dafür ist das Splitting, das in der AHV seit je gemacht wird. Mit dem Splitting beim BVG würde die unengeltliche Familienarbeit bei Rentenantritt kompensiert, sagt Thommen.

Keine Wittwenrenten mehr für Pensionierte

Eine solche Regelung würde es ermöglichen, die Hinterlassenenrenten bei Pensionierten zu streichen, sagt Thommen. Diese wären nicht mehr nötig, da beide Ehepartner beim Eintritt ins Rentenalter dank des Splittings eine genügend hohe Pensionskassenrente hätten.

Dazu kommt, dass die Streichung der Witwer- und Witwenrenten bei Pensionierten bewirkt, dass alle Renten gegenüber heute um 13 Prozent erhöht werden könnten. Der viel zitierte Umwandlungssatz, der die Rentenhöhe bestimmt, müsste damit nicht von 6,8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt werden, wie der Bundesrat vorschlägt, rechnet Thommen vor.

Zurzeit finanzieren die Ledigen Wittwenleistungen mit.
Autor: Jérôme Cosandey Avenir Suisse

Der Systemwechsel zum Splitting generiere mehr Gewinner als Verlierer, sagt Thommen. Zu ihnen gehörten insbesondere die Ledigen, die keine Leistung mehr finanzieren müssten, auf «die in ihrem Fall niemand Anspruch hat.» Das betrifft jede vierte Person in der Schweiz.

Unverheiratete gleich behandeln

Die Gleichstellung von Ledigen und Verheirateten ist einer der Gründe, wieso auch Vorsorgeexperte Jérôme Cosandey von Avenir Suisse den Vorschlag interessant findet: «Zurzeit finanzieren die Ledigen Wittwenleistungen mit. Ob das wünschenswert ist, sollte und darf man ruhig hinterfragen.»

Das Splitting-Modell sei deshalb interessant, weil es keine Mehrkosten generiere und weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmende zusätzlich belaste.

«Dieses Modell sieht eine Lösung vor, die nur für einzelne Personen eine Leistungskürzung brächte», sagt Cosandey. Ist nur ein Ehepartner erwerbstätig und stirbt kurz nach der Pensionierung, wäre der überlebende Ehegatte mit der Hinterlassenenrente des heutigen Systems besser gestellt als mit der halben Rente aus dem Splitting-Modell.

Kleine Einkommen noch benachteiligt

Bei Alliance F, dem Dachverband der Frauenorganisationen, rennt die Splitting-Idee offene Türen ein. Man setze sich schon lange dafür ein, sagt die Co-Präsidentin der Alliance F, Kathrin Bertschy. Viele seien sich nicht bewusst, dass die berufliche Vorsorge nicht beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gehöre.

Die Pensionskassenvermögen zu teilen reiche aber nicht aus, sagt die grünliberale Nationalrätin. Man müsse auch tiefe Löhne in der Pensionskasse besser versichern, als dies heute der Fall sei. Die Besserstellung von kleinen Einkommen sieht die bundesrätliche Reform, die zurzeit in Vernehmlassung ist, bereits vor.

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Aus dem Archiv: Pensionskassen profitieren vom guten Börsenjahr
Aus Tagesschau vom 30.12.2019.
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