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Teilhabe von Beeinträchtigten So ist die politische Inklusion in Ihrem Kanton geregelt

In Zug, Zürich und im Waadtland geht es heute auch um Mitsprache von behinderten oder kranken Menschen. Der Kantonsvergleich zeigt, wo man auf den Bund wartet und wer vorangeht.

Wer den Schweizer Pass hat und mindestens 18 Jahre alt ist, darf abstimmen, wählen und gewählt werden. Könnte man meinen. Denn noch immer steht in der Bundesverfassung Art. 136:

Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten.

«Die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind» – das umfasst Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Aktuell sind dies in der Schweiz etwa 16'000 Personen.

Wie wird Urteilsfähigkeit definiert?

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Pro Infirmis, die nationale Dachorganisation für Menschen mit Behinderungen in der Schweiz, schreibt dazu: «Als urteilsfähig gilt jemand, der in einer konkreten Lebenssituation ‹vernunftgemäss› handeln kann, also die Tragweite des eigenen Handelns begreift und fähig ist, sich entsprechend dieser Einsicht zu verhalten.»

Kein Mensch sei grundsätzlich ein Leben lang urteilsunfähig. Einzig bei Personen mit einer schweren Behinderung oder bei demenzkranken Menschen im Alter könne die Urteilsfähigkeit generell verneint werden.

Die Verfassung soll nun – aufgrund einer Motion vom Berner EVP-Nationalrat Marc Jost – geändert werden. Der Änderung stimmten National- und Ständerat im September zu. Neu soll im Passus stehen:

Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten.

Damit soll Menschen mit Behinderung die politische Teilhabe ermöglicht werden. Auf Bundesebene. Auf kantonaler Ebene läuft es teilweise (noch) anders. Am weitesten sind die Kantone Genf und Appenzell Innerrhoden. Wie sieht es in Ihrem Kanton aus?

So steht es um die politische Inklusion in Ihrem Kanton

Im Aargau ist aktuell ein Vorstoss im Parlament hängig, ein Postulat, das fordert, dass Menschen mit umfassender Beistandschaft das politische Grundrecht erhalten, abstimmen und wählen zu können. Diese sind momentan vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen.

Die Kantonsregierung sieht grundsätzlich «keinen zwingenden Handlungsbedarf». Der Vorstoss wurde im Januar 2024 ursprünglich als Motion eingereicht. Dabei hätte die Regierung verbindlich einen Gesetzesentwurf ausarbeiten müssen. Er wurde jedoch in ein Postulat umgewandelt. Nun muss die Regierung das Anliegen prüfen und bis im Mai 2026 Bericht erstatten.

Appenzell Ausserrhoden hält in seiner Verfassung fest, dass die Bestimmungen des Bundes sinngemäss auch im Kanton gelten, wenn Menschen wegen dauernder Urteilsunfähigkeit vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Vorstösse zu einer weiterführenden politischen Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen sind keine hängig. Geschieht auf nationaler Ebene diesbezüglich eine Anpassung, vollzieht auch Ausserrhoden einen entsprechende Teilrevision der Kantonsverfassung.

In Appenzell Innerrhoden können in Zukunft auch Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung abstimmen, wählen und auch in ein Amt gewählt werden. Diese Bestimmung ist Teil der neuen Kantonsverfassung, der die Landsgemeinde 2024 zustimmte. In Kraft getreten ist die neue Verfassung aber noch nicht, mehrere Folgegesetze müssen dafür noch angepasst werden.

Lange galt der Kanton nicht unbedingt als fortschrittlich, wenn es um Stimmrechte geht – 1990 führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Frauenstimmrecht ein. Nun nimmt der bevölkerungsärmste Kanton (knapp 17'000 Einwohnende) eine Vorreiterrolle bezüglich politischer Inklusion ein, als erst zweiter Kanton nach Genf, der das Stimm- und Wahlrecht für Beeinträchtigte einführt.

Zurzeit sind Menschen, die aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen, vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Es ist jedoch ein Vorstoss aus dem Jahre 2021 hängig, der dies ändern will. 

Für die Abstimmungen im Mai 2025 hat der Kanton Basel-Stadt die Abstimmungserläuterungen erstmals auch in leichter Sprache angeboten. Zudem gibt es seither Erklärvideos in Gebärdensprache. Wer lesebehindert oder blind ist, kann sich via Hörzeitschrift Informationen holen. 

Der Kanton Baselland erstellt vor Abstimmungen Erklärvideos. Diese richten sich zwar nicht speziell an Menschen mit Behinderungen. Allerdings könnten sich jene, die eine Leseschwäche haben, dort gut informieren, heisst es bei der Landeskanzlei. 

Wer urteilsunfähig ist, hat kein Stimm- und Wahlrecht. Dies könnte sich aber ändern. Ein Vorstoss aus dem Jahr 2021 verlangt nämlich, die Kantonsverfassung «dahingehend anzupassen, dass bei der Ausübung der politischen Rechte auf Kantons- und Gemeindeebene psychische Krankheiten oder geistige Behinderungen keine (Ausschluss-)Kriterien darstellen.»

Der Vorstoss stiess auf Wohlwollen. Die kantonale Regierung will aber nicht vorpreschen, sondern abwarten, was der Bund entscheidet, bis eine entsprechende kantonale Regelung festgelegt wird. 

Im Kanton Bern laufen politische Bestrebungen, Menschen unter umfassender Beistandschaft das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler oder kommunaler Ebene zu geben. Die aktuelle Gesetzgebung schliesst diese Personengruppe von politischen Rechten aus.

Ein Vorstoss des Grünen Hassim Sancar forderte 2022 «politische Rechte für Menschen mit umfassender Beistandschaft». Sie sollen ihr Stimm- und Wahlrecht uneingeschränkt ausüben können. Die Kantonsregierung unterstützt das Anliegen der Inklusion, hält Stimmrechtsausschlüsse jedoch nicht grundsätzlich für unzulässig. Der Regierungsrat will abwarten, wie der Bund entscheidet.

«Wer aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird, ist in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten nicht stimmberechtigt.» So steht es im Freiburger Gesetz. Ein Vorstoss im Kantonsparlament, dies zu ändern, wurde 2020 abgelehnt. 

Unter anderem, um Menschen mit Sehbehinderungen das autonome Wählen und Abstimmen zu ermöglichen, hat sich der Kanton Freiburg in den 2010er-Jahren an E-Voting-Versuchen beteiligt. 2017 konnten die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Treyvaux sogar versuchsmässig elektronisch abstimmen. Später gelang es einer Hackerin aber, in einem begleiteten Versuch das System zu knacken. Darauf wurde das E-Voting in Freiburg – wie auch in anderen Kantonen – auf Eis gelegt. Immerhin: Der Staatsrat schuf bereits die gesetzlichen Grundlagen, um E-Voting in Zukunft zu ermöglichen. 

Genf hat 2020 als erster Kanton dafür gestimmt, auch Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen, das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. Für die Organisationen, die sich für Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen, war das ein «wegweisender Schritt». Er habe die Diskussion über die politische Inklusion behinderter Menschen schweizweit beflügelt.

Um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen die Ausübung ihrer politischen Rechte zu erleichtern, veröffentlicht der Kanton Genf die Abstimmungsvorlagen in einer Version in besonders einfacher Sprache.

Glarus kannte bis vor kurzem denselben Passus wie die Bundesverfassung, dass von Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche» entmündigt ist. Die Landsgemeinde entschied im Mai 2025 allerdings, den entsprechenden Abschnitt aufzuheben und zu streichen.

Menschenmenge auf einem Platz vor den Alpen in Glarus.
Legende: An der Landsgemeinde Glarus sind jeweils Plätze für Gehörlose reserviert. Keystone/Gian Ehrenzeller

Neu steht in der Kantonsverfassung, dass der Regierungsrat Massnahmen ergreifen kann, «damit auch abstimmen kann, wer insbesondere wegen einer Behinderung unfähig ist, die für die Stimmabgabe nötigen Handlungen selbst vorzunehmen».

Darüber hinaus steht das Memorial zur Landsgemeinde als Hörfassung für Blinde, Seh- und Lesebehinderte zur Verfügung. Im Ring sind zudem Plätze für Gehörlose reserviert, wo ein Dolmetscherdienst die Voten in Gebärdensprache übersetzt.

In Graubünden sind Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. So hält es die Kantonsverfassung fest. Der Kanton folgt damit der bisherigen Bundesregelung.

Trotz der geplanten Anpassung von Art. 136 der Bundesverfassung auf nationaler Ebene sind in Graubünden aktuell keine Revisionen oder Gesetzesanpassungen vorgesehen.

Personen, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht, verfügen über politische Rechte, sobald sie die Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllen. Sie verlieren jedoch diese Rechte, wenn sie unter umfassender Beistandschaft oder unter einem Vorsorgeauftrag stehen.

Wahlschalter mit Stimmzetteln und Kugelschreibern.
Legende: Eine Stimmabgabe durch eine Bevollmächtigte ist im Kanton Jura nicht zulässig. Im Bild: Ein Wahlbüro in Delsberg. Keystone/Alessandro della Valle

Im Jura können Menschen mit Behinderung somit sowohl auf kommunaler als auch auf kantonaler Ebene wählen und gewählt werden. Wenn sie Unterstützung bei der Ausübung ihres Wahlrechts benötigen, können sie sich an das Wahlbüro ihrer Gemeinde wenden. Die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Gemeinden müssen zudem die Zugänglichkeit der Wahlbüros für Menschen mit Behinderung gewährleisten. 

Speziell zur Frage der politischen Inklusion gab es keine parlamentarischen Vorstösse. Im Jahr 2020 wurde eine Motion angenommen, die die Schaffung eines Rahmengesetzes für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fordert. Dieses ist noch nicht in Kraft getreten. Die Frage der Gewährung politischer Rechte für Personen unter umfassender Beistandschaft wird derzeit diskutiert. 

In Luzern ist von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter Beistandschaft steht oder durch eine andere Person vertreten wird. Im Hinblick auf die geplante Verfassungsänderung auf Bundesebene plädiert ein Vorstoss für eine entsprechende Anpassung der Kantonsverfassung. Er wurde Ende Oktober 2025 aus den Reihen der Luzerner SP eingereicht.

Eingang des Regierungsgebäudes des Kantons Luzern mit verziertem Bogen.
Legende: Im Kanton Luzern wird momentan über das Stimm- und Wahlrecht für Leute unter umfassender Beistandschaft diskutiert. Keystone/Urs Flüeler

Das Stimm- und Wahlrecht soll auch Personen zustehen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten sind. Der Vorstoss im Kantonsrat ist eine Einzelinitiative und wird momentan bearbeitet.

Personen, die dauerhaft urteilsunfähig sind und unter umfassender Beistandschaft oder einem Vorsorgeauftrag stehen, können nicht abstimmen und wählen sowie auch nicht selbst gewählt werden. Sie können diese Rechte wieder erlangen, wenn sie diese beantragen und nachweisen, dass sie urteilsfähig sind.

Im Kanton Neuenburg ist derzeit eine Motion in Bearbeitung, die Einschränkungen jener Menschen aufheben will, die dauerhaft urteilsunfähig sind oder unter umfassender Beistandschaft oder einem Unfähigkeitsmandat stehen. Zur Zeit läuft die Vernehmlassung dazu.

Auch in Nidwalden sind alle jene Personen vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten sind. In der Antwort auf einen Vorstoss von 2022 befürwortet die Kantonsregierung grundsätzlich, dass für Menschen mit Beeinträchtigungen eine Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gewährleistet werden soll. Die praktische Umsetzung bedeute aber eine grosse Herausforderung.

Weisses Gebäude mit rotem Dach in einer städtischen Umgebung.
Legende: Das Nidwaldner Regierungsgebäude in Stans. Keystone/Urs Flüeler

Es müsse aber «zweifelsohne Massnahmen erarbeitet werden», um eine praktische Wahl- und Stimmbeteiligung für Menschen unter Beistandschaft zu ermöglichen, so die Nidwaldner Regierung. Und spricht unter anderem von Abstimmungs- und Wahlunterlagen in leichter Sprache.

Obwaldnerinnen und Obwaldner, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft oder einem Vorsorgeauftrag stehen, können nicht abstimmen, wählen oder selbst gewählt werden. Der Kanton entwickelt aktuell eine Behindertenstrategie, eine Anpassung des Stimm- und Wahlrechts ist jedoch nicht explizit Teil davon. Es geht laut Strategie mehr um Selbstbestimmung und soziale Teilhabe.

Menschen mit Behinderungen dürfen in Schaffhausen abstimmen und wählen – sie haben politische Rechte, sofern sie urteilsfähig sind. Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind jedoch Personen, die aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine Person vertreten werden. Damit betrifft der Ausschluss insbesondere Menschen mit schweren kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen. 

Der Kanton hat 2023 einen Strategieprozess zur Umsetzung der UNO-Behinderten­rechts­konvention gestartet – mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe und Gleichberechtigung zu ermöglichen. Bei Aktionstagen hat der Kanton Betroffene, Verbände und die Verwaltung zusammengebracht, um Bedürfnisse in Bereichen wie Wohnen, Arbeit, Bildung, Freizeit und öffentlicher Dienst mitzudenken. Die Ergebnisse sollen für einen Aktionsplan genutzt werden. 

In Schwyz ist vom Stimmrecht ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird. In einer Antwort auf verschiedene Vorstösse aus dem Kantonsparlament hält die Regierung fest, dass sie abwarten will, was auf Bundesebene passiert. Danach sehe man, welcher Handlungsbedarf bestehe. Dies betrifft unter anderem auch eine Forderung nach Wahl- und Abstimmungsunterlagen in leichter Sprache.

Jede Solothurnerin und jeder Solothurner kann mit einem sogenannten Volksauftrag einen Vorstoss einreichen. Ein umtriebiger Bürger fand, Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sollen im Kanton abstimmen dürfen, und sammelte hierfür die nötigen 100 Unterschriften.

Der Volksauftrag überstand die nötige Zulässigkeitsprüfung, Regierung und Kantonsrat standen hinter dem Begehren. Der Regierungsrat ist nun an der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs. Wie können geistig Beeinträchtige an Abstimmungen teilnehmen? Und wie kann Missbrauch verhindert werden? Auch die Justizkommission – Kommissionen haben in Solothurn traditionell viel Gewicht – folgt dem Vorschlag, der dabei mögliche Problembereiche berücksichtigen und klarer regeln will.

Immer wieder gab es Vorstösse und Diskussionen über die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Erst im Juni dieses Jahres bekräftigte die Regierung, dass sie keinen gesetzlichen Handlungsbedarf sehe. In der Kantonsverfassung lautet der Passus gleich wie in der Bundesverfassung, es sind Personen ausgeschlossen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt» sind – also unter umfassender Beistandschaft stehen.

Frau in schwarzem Anzug mit Gebärdensprache vor Texttafel zu Abstimmung.
Legende: Der Kanton St. Gallen bietet unter anderem Erklärvideos in Gebärdensprache, um Hörbeeinträchtigten den Zugang zu politischen Themen zu gewährleisten. Screenshot sg.ch

Der Kanton St. Gallen bemüht sich überdies mit verschiedenen kleineren Massnahmen, es Menschen mit Behinderung zu erleichtern, das Stimm- und Wahlrecht wahrzunehmen. Zu den Abstimmungen gibt es seit zwei Jahren eine Zusammenfassung in einfacher Sprache, Audioversionen für Sehbehinderte oder Erklärvideos mit Gebärdensprache.

Im Kanton Tessin gilt grundsätzlich: Stimmberechtigt ist, wer urteilsfähig und nicht unter umfassender Beistandschaft steht. In den kantonalen Richtlinien wird der Wille zur Angleichung an die Bundesvorschriften zum Ausdruck gebracht. Deshalb gibt es keine weiteren kantonalen Einschränkungen.

In der Praxis sieht es im Tessin so aus: Die Gemeinden müssen barrierefreie Zugänge zu Wahllokalen und geeignete Hilfsmittel (zum Beispiel Schablonen für Sehbehinderte) zur Verfügung stellen. Ist jemand physisch nicht in der Lage, den Stimmzettel auszufüllen, ist eine Assistenz erlaubt. Auf der offiziellen Webseite des Kantons gibt es zudem seit ein paar Jahren Ausführungen in einfacher Sprache für Menschen mit Leseschwierigkeiten oder kognitiven Einschränkungen.

Das Kantonsparlament des Kantons Thurgau, der Grosse Rat, befasste sich im Herbst 2022 mit einer Motion zum Thema «Politische Rechte für Menschen mit Behinderung». Der Vorstoss, der hauptsächlich aus links-grünen und Mitte-Kreisen kam, wollte eine Gesetzesgrundlage schaffen, damit auch «Personen mit umfassender Beistandschaft auf kantonaler und kommunaler Ebene wählen und abstimmen dürfen».

Die Regierung empfahl, die Motion für nicht erheblich zu erklären, weil entsprechende Entwicklungen der politischen Inklusion bereits auf nationaler Ebene im Gange waren. Eine Änderung habe sich bereits damals abgezeichnet, daher wollte der Thurgau nicht mit einer eigenen Regelung vorpreschen. Der Grosse Rat folgte der Empfehlung und lehnte die Motion mit 77:41 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Analog zur Bundesverfassung grenzt auch die Urner Kantonsverfassung (noch) «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche» entmündigte Personen vom Stimm- und Wahlrecht aus. Sollte die Bundesverfassung geändert werden, ist die Urner Regierung bereit, eine Anpassung des kantonalen Gesetzes zu prüfen. Das schreibt sie in einer Antwort aus dem Urner Landrat.

Psychisch Kranke werden im grössten Kanton der Romandie automatisch vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie dauerhaft urteilsunfähig sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen. Das betrifft derzeit einige Hundert Personen.

Abstimmungskampf im Waadtland

Just am 30. November stimmt die Waadtländer Stimmbevölkerung über eine Verfassungsänderung ab. Gibt es ein Ja, erhalten diese Personen ihr Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene zurück. Das Kantonsparlament hat der Verfassungsänderung knapp zugestimmt. Organisationen, die sich für Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen, und die politische Linke unterstützen die Verfassungsänderung. Bei den Gegnern hält man sie für «unrealistisch». 

Die Walliser Verfassungsreform von 2023 hätte den Kanton zu einem der progressivsten in der Schweiz gemacht: Menschen mit Behinderungen sollten ihr Stimm- und Wahlrecht unabhängig von einer Beistandschaft behalten. Bemerkenswert war insbesondere, dass der Verfassungsentwurf in Art. 43 keine Einschränkung der politischen Rechte aufgrund einer Behinderung mehr vorsah. Doch die neue Kantonsverfassung scheiterte 2024 deutlich an der Urne – der Ausschluss bei umfassender Beistandschaft bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Im Kanton Zug dürfen einige Menschen mit beeinträchtigtem Urteilsvermögen momentan nicht abstimmen oder wählen. Dies soll geändert werden, die Kantonsbevölkerung stimmt am 30. November über eine entsprechende Vorlage ab. Die Regierung und eine Mehrheit des Kantonsparlaments (43 zu 30 Stimmen) empfehlen ein Ja. Damit würde das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene allen Menschen gewährt, unabhängig von allenfalls bestehenden Beeinträchtigungen. 

Bei der Abstimmung vom 30. November kommt im Kanton Zürich erstmals eine spezielle Abstimmungsschablone zum Einsatz. Mit ihr können blinde und sehbehinderte Menschen den Stimmzettel selbstständig – und geheim – ausfüllen. Die Schablone wie auch der Stimmzettel haben keine linke obere Ecke, damit sie aufeinanderpassen. Die Schablone ist mit Druck- und Brailleschrift versehen. 

Person liest Dokument mit Ja/Nein-Fragen.
Legende: Die Abstimmungsschablone ist aufklappbar. Der Stimmzettel ist dann richtig eingelegt, wenn Schablone und Papier oben links zusammenpassen. So soll ein falsches Ausfüllen verhindert werden. Keystone/Gaetan Bally

Allerdings können Betroffene die Schablone erst für die eidgenössischen Vorlagen nutzen. Für kantonale und kommunale Vorlagen funktioniert sie noch nicht, weil die Stimmzettel noch nicht die richtige Grösse haben. 

Die Bundeskanzlei beobachtet nun, wie sich die Abstimmungsschablone im Testkanton Zürich bewährt. Sie plant, die Schablone im kommenden Herbst schweizweit einzuführen.

Tagesschau, 22.11.2025, 19:30 Uhr; flal;liea

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