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Coronakrise: Gesetzlicher Mieterlass für Geschäfte?
Aus HeuteMorgen vom 04.06.2020. Bild: keystone-sda
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Detailhandel in Corona-Zeiten Gesetzlicher Anspruch auf Mieterlass?

  • Seit mehr als zwei Monaten dauert die Debatte nun schon: Sollen Geschäfte, die wegen der Coronakrise schliessen mussten, einen gesetzlichen Anspruch auf Mieterlass bekommen?
  • Oder sollen sich Mieter und Vermieter von Restaurants, Coiffeursalons und anderen betroffenen Geschäften untereinander einigen – ohne gesetzlichen Zwang?
  • Heute Donnerstag befasst sich der Nationalrat erneut mit der sehr umstrittenen Frage.

Restaurants und andere Geschäfte, die wochenlang nicht öffnen durften, sollen nur 40 Prozent der Miete bezahlen müssen. So lautet – etwas verkürzt – die Formel, über die der Nationalrat heute debattiert.

Dies sei ein «willkürlicher Eingriff» ins Mietverhältnis, kritisiert der Hauseigentümerverband Schweiz.

Es geht um viel Geld

Ganz anders sieht es der Mieterinnen- und Mieterverband. Er fände eine noch stärkere Reduktion fairer und fordert Nachbesserung beim Mieterlass.

Es geht um viel Geld, wie Immobilienmarkt-Experte Patrick Schnorf von der Firma Wüest Partner bestätigt: «Es sind etwa 40 Prozent der Geschäfts-, respektive Gewerbe- und Verkaufsflächenmieten in der Schweiz vom Lockdown betroffen.»

Bundesrat: Neues Gesetz nicht nötig

Bei insgesamt rund 12 Milliarden Franken Geschäftsmieten pro Jahr stehen mehrere hundert Millionen Franken monatlich für beide Seiten auf dem Spiel, rechnet Experte Schnorf vor.

Der Bundesrat sagt: So wichtig die Frage wirtschaftlich gesehen auch sei: Ein neues Gesetz zu den Geschäftsmieten sei nicht nötig. Stattdessen sollten sich die Vertragsparteien ohne staatlichen Zwang auf eine Lösung einigen. Doch heute hat der Nationalrat das Wort. Nächste Woche geht das Geschäft in den Ständerat.

Heute Morgen vom 04.06.2020; 06 Uhr

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