Wie die Zukunft des Gerichtshofs aussehen könnte, entscheidet sich in den nächsten beiden Tagen am Ministertreffen des Europarats in Moldau. Mehrere Mitgliedsländer kritisierten, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteile viel zu grosszügig. Das sei übergriffig, und die Länder bräuchten mehr nationalen Spielraum. SRF-Korrespondent Fredy Gsteiger befasst sich mit internationalen Institutionen und kennt die Hintergründe.
Neun Staaten haben einen offenen Brief unterzeichnet. Was fordern sie?
Es geht ihnen darum, bei der Flüchtlings- und Migrationspolitik strenger sein zu können. Konkret: Kriminelle konsequent ausweisen zu können und weniger Familiennachzug zulassen zu müssen. Auch Asylverfahren nicht im Inland, sondern in Drittländern – die Rede ist etwa von Ruanda, Tunesien, Senegal, Albanien oder Usbekistan – durchführen zu können. Oder in Osteuropa Flüchtlinge mitunter direkt an der Grenze zurückweisen zu können, wenn diese bewusst von Ländern wie Russland oder Belarus dorthin geschleust werden.
Hat die Schweiz den offenen Brief auch unterzeichnet?
Nein. Die Schweiz steht grundsätzlich zum Prinzip, dass die Menschenrechtsrichter in Strassburg frei und unabhängig von der Politik urteilen dürfen. Aber es gibt durchaus auch hierzulande, primär im politisch rechten Lager, viel Sympathie für das Anliegen, den EGMR zu einer anderen, migrationspolitisch rigideren Haltung zu drängen. Dass der Gerichtshof etwa Schweizer Behörden- und Gerichtsentscheide im Fall der Rückweisung eines homosexuellen Iraners umstiess oder in anderen Fällen von der Schweiz verlangt, den Familiennachzug von Zuwanderern zu erlauben, obschon diese hier von Sozialhilfe abhängig sind, hat Kritik ausgelöst. Ebenso gab und gibt es viel Kritik am Klimaseniorinnenurteil des EGMR. Die Richterinnen und Richter hätten hier übergriffig und ausserhalb ihrer Zuständigkeit geurteilt, da es sich gar nicht um Menschenrechtsverletzungen gehandelt habe.
Ist die Kritik am EGMR berechtigt?
Der Einfluss ist gross und auch innenpolitisch direkt wirksam. Zunächst über einzelne Urteile, also wenn ein Land in Strassburg verurteilt wird. Die Urteile aus Strassburg sind letztinstanzlich und verbindlich – und in aller Regel halten sich die betroffenen Länder daran. Sie müssen aufgrund solcher Urteile häufig auch Gesetze und Verordnungen oder ihre Rechtsprechung anpassen, damit sie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang sind. Und: Urteile des EGMR haben oft eine Vorwirkung. Nationale Behörden und Gerichte wissen, dass ihre Entscheidungen und Urteile letztlich in Strassburg angefochten werden können, und berücksichtigen das bereits sehr oft, wenn sie entscheiden oder urteilen.
Welche Auswirkungen hätte die vom Europarat unterzeichnete Deklaration?
Formell geringe, de facto beträchtliche. Die geplante «Erklärung von Chisinau» ist eine politische Deklaration und rechtlich nicht verbindlich. Sie verändert also die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rolle und Befugnisse des EGMR nicht. Es wird darin sogar bekräftigt, dass der Gerichtshof unabhängig ist. De facto erzeugt aber eine solche Erklärung beträchtlichen Druck auf den EGMR. Darin wird auch das Recht der einzelnen Länder betont, ihre Grenzen zu schützen und ihre Migrationspolitik selbst zu gestalten. Falls nun diese Erklärung einstimmig, von allen 46 Mitgliedsländern des Europarats, beschlossen wird, kann das Gericht sie nicht einfach ignorieren.