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«Erklärung von Chisinau» Offener Brief an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Wie die Zukunft des Gerichtshofs aussehen könnte, entscheidet sich in den nächsten beiden Tagen am Ministertreffen des Europarats in Moldau. Mehrere Mitgliedsländer kritisierten, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteile viel zu grosszügig. Das sei übergriffig, und die Länder bräuchten mehr nationalen Spielraum. SRF-Korrespondent Fredy Gsteiger befasst sich mit internationalen Institutionen und kennt die Hintergründe.

Fredy Gsteiger

Diplomatischer Korrespondent

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Fredy Gsteiger ist diplomatischer Korrespondent und stellvertretender Chefredaktor bei Radio SRF. Vor seiner Radiotätigkeit war er Auslandredaktor beim «St. Galler Tagblatt», Nahost-Redaktor und Paris-Korrespondent der «Zeit» sowie Chefredaktor der «Weltwoche».

Hier finden Sie weitere Artikel von Fredy Gsteiger und Informationen zu seiner Person.

Neun Staaten haben einen offenen Brief unterzeichnet. Was fordern sie?

Es geht ihnen darum, bei der Flüchtlings- und Migrationspolitik strenger sein zu können. Konkret: Kriminelle konsequent ausweisen zu können und weniger Familiennachzug zulassen zu müssen. Auch Asylverfahren nicht im Inland, sondern in Drittländern – die Rede ist etwa von Ruanda, Tunesien, Senegal, Albanien oder Usbekistan – durchführen zu können. Oder in Osteuropa Flüchtlinge mitunter direkt an der Grenze zurückweisen zu können, wenn diese bewusst von Ländern wie Russland oder Belarus dorthin geschleust werden.

Kritik von immer mehr Ländern am EGMR

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Neun Länder haben diese Dinge ausdrücklich gefordert, angeführt von Italien und Dänemark, aber auch unterstützt von Österreich, Polen oder den baltischen Staaten. In zahlreichen anderen Staaten – etwa in Deutschland – gibt es zudem beträchtliche Sympathien dafür. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen sehen es hingegen sehr kritisch.

Doch immer mehr Regierungen und Parteien in zahlreichen Ländern finden, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg urteile zu grosszügig zugunsten von Flüchtlingen und Migranten und schränke die einzelnen Länder in ihrer Migrationspolitik zu stark ein.

Hat die Schweiz den offenen Brief auch unterzeichnet?  

Nein. Die Schweiz steht grundsätzlich zum Prinzip, dass die Menschenrechtsrichter in Strassburg frei und unabhängig von der Politik urteilen dürfen. Aber es gibt durchaus auch hierzulande, primär im politisch rechten Lager, viel Sympathie für das Anliegen, den EGMR zu einer anderen, migrationspolitisch rigideren Haltung zu drängen. Dass der Gerichtshof etwa Schweizer Behörden- und Gerichtsentscheide im Fall der Rückweisung eines homosexuellen Iraners umstiess oder in anderen Fällen von der Schweiz verlangt, den Familiennachzug von Zuwanderern zu erlauben, obschon diese hier von Sozialhilfe abhängig sind, hat Kritik ausgelöst. Ebenso gab und gibt es viel Kritik am Klimaseniorinnenurteil des EGMR. Die Richterinnen und Richter hätten hier übergriffig und ausserhalb ihrer Zuständigkeit geurteilt, da es sich gar nicht um Menschenrechts­verletzungen gehandelt habe.

Ist die Kritik am EGMR berechtigt?

Der Einfluss ist gross und auch innenpolitisch direkt wirksam. Zunächst über einzelne Urteile, also wenn ein Land in Strassburg verurteilt wird. Die Urteile aus Strassburg sind letztinstanzlich und verbindlich – und in aller Regel halten sich die betroffenen Länder daran. Sie müssen aufgrund solcher Urteile häufig auch Gesetze und Verordnungen oder ihre Rechtsprechung anpassen, damit sie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang sind. Und: Urteile des EGMR haben oft eine Vorwirkung. Nationale Behörden und Gerichte wissen, dass ihre Entscheidungen und Urteile letztlich in Strassburg angefochten werden können, und berücksichtigen das bereits sehr oft, wenn sie entscheiden oder urteilen.

Welche Auswirkungen hätte die vom Europarat unterzeichnete Deklaration?

Formell geringe, de facto beträchtliche. Die geplante «Erklärung von Chisinau» ist eine politische Deklaration und rechtlich nicht verbindlich. Sie verändert also die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rolle und Befugnisse des EGMR nicht. Es wird darin sogar bekräftigt, dass der Gerichtshof unabhängig ist. De facto erzeugt aber eine solche Erklärung beträchtlichen Druck auf den EGMR. Darin wird auch das Recht der einzelnen Länder betont, ihre Grenzen zu schützen und ihre Migrationspolitik selbst zu gestalten. Falls nun diese Erklärung einstimmig, von allen 46 Mitgliedsländern des Europarats, beschlossen wird, kann das Gericht sie nicht einfach ignorieren.

Will der Europarat die Zügel mehr anziehen?

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Mit Blick auf die politischen Realitäten, dass migrationskritische Positionen in Europa Mehrheiten finden, ist davon auszugehen. Genau das ist das Ziel der Deklaration von Chisinau. Der Gerichtshof wird sie in seinen künftigen Urteilen zu Migrationsfragen berücksichtigen und der Tatsache Rechnung tragen müssen, dass weithin in Europa ein deutlich schärferer Wind weht. Der dürfte sogar noch zunehmen, falls demnächst in Deutschland, Frankreich oder Grossbritannien rechtspopulistische Parteien an die Macht gelangen.

Wenn der Gerichtshof der politischen Entwicklung nicht zumindest ein Stück weit Rechnung trägt, dann besteht das Risiko, dass seine Urteile in vielen Ländern zunehmend nicht umgesetzt werden oder – was mehrfach schon angedroht wurde – Länder die Europäische Menschenrechtskonvention sogar aufkündigen und damit aus dem Europarat austreten. 

Rendez-vous, 13.5.2026, 12:30 Uhr ; 

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